Ein Jahrhundert lang war Holtenau-Ost bzw MFG5-Gelände militärisches Sperrgebiet. Jetzt soll auf dieser Fläche (78 Hektar) ein neuer Stadtteil entstehen. Allerdings machen zwei Probleme gerade einen Strich durch die Planung. Der Umzug des Tonnenhofs ist schwieriger als gedacht. Und das Geld für sozialen Wohnungsbau ist alle. Aber der Reihe nach:
Wohin mit dem Tonnenhof?
„Manchmal scheppert es ganz schön“, sagt eine Anwohnerin des Tonnenhofs in Holtenau, Durch den Zaun sieht man einen Haufen Bojen und Tonnen, daher der Name Tonnenhof für den südlich des MFG-5-Geländes gelegenen Hafen, der zum Wasserstraßen-und Schifffahrtsamt gehört. Hier werden die Seezeichen (Tonnen und Bojen) für die Ostsee und Förde gelagert und instand gesetzt.
Es war eigentlich ausgemacht, dass der Tonnenhof in den Plüschowhafen zieht. Genau das scheint mittlerweile nicht mehr möglich zu sein. Im neuen städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) Holtenauer Osten heißt es: „ Nach jahrelangen Vorarbeiten der Kooperationspartner zeichnet sich kurz vor Redaktionsschluss der IEK ab, dass eine Verlagerung an den gemeinsam fokussierten und vereinbarten Standort im südlichen Bereich des Plüschowhafens – welcher ebenfalls Teil der vorliegend erarbeiteten Konzeption ist – mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht funktionieren wird. Hintergrund sind erwartete Konflikte zwischen den jeweils hochsicherheitsrelevanten Anforderungsprofilen von Flugsicherung und Wasserstraße- und Schifffahrtsverwaltung.“
Im letzten Bauausschuss (10. Oktober) herrschte eine gewisse Ratlosigkeit. Macht die ganze Planung überhaupt noch Sinn? Denn wenn der Tonnenhof am alten Standort bleibt, wird die geplante Wohnbebauung nicht möglich sein, weil die Abschirmung gegen den Lärm als sehr schwierig gilt.
Auch in der Ratsversammlung (17. Oktober) wurde das Problem Tonnenhof diskutiert. Jan Wohlfarth (CDU) sagte: „Ohne Umzug des Tonnenhofs ist die Planung so nicht umsetzbar.“ Er konnte aber berichten, dass der Oberbürgermeister die Suche nach einem alternativen Standort zur Chefsache macht und eine Lösung verspricht.
Förderung vom Land reicht nicht aus.
Wie kann die städtische Zielvorgabe für die Quote von Sozialwohnungen bei Bauvorhaben in Kiel trotz einer nicht ausreichenden Förderung durch das Land realisiert werden? Laut Konzept sollen 30 – 40 Prozent der Wohnungen in Holtenau-Ost für Menschen mit Wohnberechtigungsschein in Frage kommen. Das wird schwierig, da die Fördertöpfe vom Land schnell geleert wurden. Freifinanziertes Bauen ist mittlerweile fast zu teuer.
Mit der Vergabe der Grundstücke trotz dieser schwierigen finanziellen Situation befasste sich ein Antrag der Kooperation. Hier einige Eckpunkte:
- Die stadteigene KiWoG erhält ein Drittel der Grundstücke in verschiedenen Blöcken, die die Abdeckung des sozial geförderten (je nach Förderlage bzw. des bezahlbaren preisgedämpften) Wohnungsbaus gewährleistet.
- Bei Vergabe durch Verkauf ist eine Auflage von 33 % sozial geförderten oder gleichwertig bezahlbarem Wohnraum vorzugeben
- Vergabe von mindestens einem Drittel der für Wohnungsbau geeigneten Grundstücke an bestandshaltende Genossenschaften, gemeinwohlorientierte eigennutzende Baugruppen / Bauvereine und ähnliche gemeinwohlorientierte Wohnformen/-angebote
- Vergabe der Grundstücke grundsätzlich in Erbbaurecht
Ein Marktanalyse soll die Machbarkeit dieser Vorgaben prüfen.
Aber die ganze Planung hängt vorerst vom Umzug des Tonnenhofs ab!
Das Beitragsbild zeigt den Blick auf den Tonnenhof vom Badesteg aus gesehen.
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