„Was tun, wenn der Vermieter kriminell ist?“ Zu diesem Thema lud das „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ am Dienstag in die Räucherei ein. Im vollen Saal diskutierten Andreas Meyer vom Bündnis mit Sophie Mainitz, Geschäftsführerin vom „Kieler Mieterverein“, Sozialdezernent Gerwin Stöcken und interessiertem Publikum.
Kaputte Fenster und Türen, Schimmel an den Wänden, die Stadtwerke drohen mit Sperrung, weil der Vermieter die Beiträge für Strom, Wasser, Gas nicht abgeführt hat. Solche Missstände sind zum Glück nicht die Regel, aber sie kommen doch vor und stellen die Betroffenen vor große Probleme. In der Diskussion zeigte sich schnell, dass die Thematik von zwei Seiten angegangen werden kann. Auf der zivilrechtlichen Ebene haben Mieter*innen bestimmte Möglichkeiten, die Frau Mainitz beschrieb. Auf der politischen Ebene gibt es seit Mitte letzten Jahres das neue Wohnraumschutzgesetz, mit der die Kommunalpolitik sich endlich gegen bestimmte Vermietungsmodelle wehren kann. Wie die Stadt Kiel dieses Gesetz anwenden will, erläuterte Herr Stöcken.
Ein Drama in der Elisabethstraße
Schlagzeilen machten kürzlich die Missstände in einem Haus in der Elisabethstraße. Über einen Monat lang saßen die Bewohner und Bewohnerinnen im Kalten, weil der Vermieter die Heizkosten nicht abgeführt hatte. Sie wendeten sich an die Stadt und an die Presse, in den Kieler Nachrichten erschien ein langer Artikel. Ein Tag später wurde die Bude wieder warm!
Frau Mainitz sagte, solche Situationen seien nicht einfach zu lösen. Man sollte das Gespräch in mit der Vermieter*in und den Stadtwerken suchen. Jede Art von Öffentlichkeit ist gut. Die Mieter und Mieterinnen eines betroffenen Hauses sollten nach Möglichkeit mit einer Stimme sprechen. Es ist möglich, in so einem Fall fristlos zu kündigen, allerdings ist der Wohnungsmarkt angespannt, sodass dieser Schritt gut überlegt werden muss. Auch eine Mietminderung ist eine Option. Sollte die Vermieter*in insolvent sein, müsse man sich an die Insolvenzverwalter*in wenden. Manchmal sind Vermieter*innen nicht greifbar , weil sie auf einem anderen Kontinent leben.
Lass dich beraten!
Es empfiehlt sich, juristischen Rat einzuholen, um zu prüfen , ob eine Einstweilige Verfügung gegen die Stadtwerke Sinn macht. Das Problem: Bevor die Stadtwerke zum Mittel der Sperrung greifen, haben sich oft schon Schulden aufgelaufen, die in die Hundertausende Euro gehen können.
Das beste Druckmittel sei der Weg über die Presse, meinte die Expertin.
Im Fall von nicht durchgeführten notwendigen Reparaturen besteht eine Mitteilungspflicht, das heißt Mieter*innen müssen Bescheid sage, dass etwas kaputt ist. Es empfiehlt sich, eine Frist für die Reparatur zu setzen. Bei verschleppten Instandsetzungen kann die Miete gemindert werden.
Welche Möglichkeiten hast du, dich beraten zu lassen? Folgende Organisationen können informieren:
- Kieler Mieterverein
- Verbraucherzentrale
- Mieterberatung Hansastraße 48, 10 – 13 Uhr
- Anni Wadle Laden, dienstags 16 – 18 Uhr
Letztlich kannst du dich auch an eine Anwält*in wenden, am besten fragen, ob das Erstgespräch kostenlos ist.
Zur Sprache kam die Angst, dass Mieter*innen eine Kündigung, z.B. wegen Eigenbedarf der Vermieter*in erhalten, wenn sie sich beschweren. Bei einer Vermieter*in, die nur eine Immobilie besitzt, ist diese Angst auch berechtigt.
Das neue Wohnraumschutzgesetz
Sozialdezernent Gerwin Stöcken beschrieb die neu gegebenen Möglichkeiten der Kommune, einzugreifen in Situationen, in denen die Verwahrlosung von Immobilien zu einer Gesundheitsgefährdung führt. Mit diesem neuen Gesetz will die Stadt vor allem gegen Überbelegung vorgehen.
Stöcken berichtete von einem Haus, in dem 200 Menschen leben, jeder zahlt 300 Euro für einen Schlafplatz. Diese Überbelegung führt dazu, dass Menschen keinen angemessenen Platz haben, oft keine Möglichkeit zu kochen.
Aus dem Publikum berichtete eine Frau, dass ihr Vermieter zwei Wohnungen in ihrem Wohnhaus an eine Person vermietet habe, der die Wohnungen an viele Männer weiter vermietet.
49 Schrottimmobilien im Blick
Die Stadt Kiel hat 49 verwahrloste Gebäude ausgemacht, will das Gesetz aber erst einmal bei drei Häusern anwenden, um zu erproben, wie die Gerichte es auslegen.
Im Extremfall, wenn Gespräche mit der Vermieter*in nichts bewirken, könne die Räumung angeordnet werden Die Vermieter*in müsse dann für die Unterbringung der Mieter*innen aufkommen.
Verschiedene Formen der Verwahrlosung können die Gesundheit der Bewohner*innen gefährden. Wenn die Heizung nicht funktioniert, die Fenster nicht dicht sind, wenn es kein Wasser gibt, das Abwasser nicht abfließt, die Haustür nicht abgeschlossen werden kann, das sind Umstände, die kein menschenwürdiges Leben ermöglichen. In Gaarden erkennt man überbelegte Häuser oft daran, dass die Haustür offen steht. Das führt aber dazu, dass Leute, die nicht dort wohnen, ins Treppenhaus eindringen, fremde Waschmaschinen benutzen, Drogen konsumieren, sogar ihre Notdurft verrichten.
Zu den Basics des menschenwürdigen Wohnens gehört auch ein Mindestmaß an Quadratmetern sowie Tageslicht.
Sozialdezernent Gerwin Stöcken freut sich über die Möglichkeiten des neuen Gesetzen und hofft, dass bestimmte Vermietungsmodelle, die jetzt möglich sind, aus der Mode kommen, wenn sich herumspricht, dass die Kommune eingreift. Es ist allerdings ein politisches Instrument und nicht dazu gedacht, in jedem Einzelfall betroffenen Mieter*innen beizustehen.
Ebenfalls zur Sprache kam das umgekehrte Problem, kriminelle oder überforderte Mieter*innen! Aber das war nicht Thema der Veranstaltung.
Weiterlesen?
kn online: Mietwohnungen in Kiel. Was tun, wenn der Vermieter kriminell ist?