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08. Dezember: Neuer abi – Chat „Medizin studieren“

Menschen helfen, Leben retten: Wer Ärztin oder Arzt werden will, muss einige Hürden nehmen. So ist eine sehr gute Abi-Note für die Studienzulassung beinahe unverzichtbar und das Studium selbst gilt als sehr anspruchsvoll. Doch wie läuft die Bewerbung dafür eigentlich ab? Wie sieht der Studienalltag aus? Und wie gelingt der Karriereeinstieg?

Diese und viele andere Fragen beantworten die Expertinnen und Experten beim nächsten abi-Chat am 8. Dezember. Von 16:00 bis 17:30 Uhr dreht sich alles ums Thema „Medizin studieren“.

Das Medizinstudium ist beliebt: Knapp 102.000 Studierende waren laut Statistischem Bundesamt (Destatis) im Wintersemester 2020/21 in (Human-)Medizin eingeschrieben. Zehn Jahre zuvor waren es lediglich 80.574. Gleichzeitig geht die Zahl der Absolventinnen und Absolventen nach oben. Insgesamt 16.690 Menschen schlossen im Jahr 2020 ihr Medizinstudium erfolgreich ab, 363 mehr als 2010.

Fachkräfte gesucht!

Sie profitieren von sehr guten Beschäftigungschancen. Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) ist der Fachkräftemangel bei Humanmedizinerinnen und -medizinern deutlich zu spüren – vor allem in ländlichen Gebieten, weniger in Ballungsräumen. Als Gründe werden unter anderem der medizinische Fortschritt und die zunehmende Zahl älterer Menschen genannt, die häufigere und aufwändigere Behandlungen benötigten. Gleichzeitig verzeichnet die BA einen Trend zur Teilzeitbeschäftigung, da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch unter Ärztinnen und Ärzten an Bedeutung gewinne.

Wer sich vorstellen kann, selbst Medizin zu studieren, sollte sich rechtzeitig informieren.

Eine gute Gelegenheit hierzu bietet der nächste abi-Chat am 8. Dezember. Von 16 bis 17.30 Uhr widmen sich verschiedene Expertinnen und Experten den Fragen der Teilnehmenden. Sie geben nicht nur Auskunft über das Zulassungsverfahren und den Studienalltag, sondern berichten zudem direkt aus der Berufspraxis.

Keine Zeit? Nachlesen im Chatprotokoll!

Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein unter http://chat.abi.de und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi-Portal veröffentlicht wird. Mehr Infos zum Chat finden sich unter https://abi.de/interaktiv/chat.

(Bild von v-a-n-3-ss-a auf Pixabay)

Corona: 2G im Einzelhandel und weitere Maßnahmen

Nach dem Bund-Länder-Gipfel äußerte sich Ministerpräsident Daniel Günther zur Umsetzung der Vereinbarungen in Schleswig-Holstein. Er betonte in seinem Statement die Wichtigkeit eines bundesweit einheitlichen Vorgehens, zumindest bei der Umsetzung der Mindeststandards. Stark betroffene Bundesländer könnten darüber hinaus gehen. Schleswig-Holstein will sogar einige Punkte umsetzen, die hier nicht zwingend notwendig wären, um Ausweich-Tourismus zu vermeiden. So ist eine der Maßnahmen ein Böllerverbot zu Silvester, denn : „15 Länder machen das,“ so der Ministerpräsident. Das gleiche Argument nannte er für die Umsetzung der 2G-Regelung im Einzelhandel, denn sonst würden Ungeimpfte aus Hamburg hierher zum Shoppen kommen.

2G im Einzelhandel mit zahlreichen Ausnahmen

Ab Samstag gilt 2G im Einzelhandel. Dann dürfen die ca 380.000 Impfunwilligen nicht mehr Geschäfte betreten, die nicht dem allgemeinen Lebensbedarf dienen. Ausgenommen sind also u.a. Supermärkte, Futtermärkte, Baumärkte, Drogerien, Buch- und Zeitungsläden. Auch die Tafel bleibt zugänglich. Die Kontrollen würden stichprobenartig erfolgen durch die Ordnungsämter und eventuell auch die Polizei. Auch die Ladner selber sollen stichpunktartig kontrollieren, etwa an der Kasse. Die Inhaber der Geschäfte müssten gut sichtbare Aushänge anbringen. Menschen, die sich nicht impfen lassen können, dürfen weiterhin in alle Geschäfte, so erläutere Günther die 2G-Regelung in seinen Antworten auf die Fragen von Journalisten.

Ab 15. Dezember kommen weitere Corona-Auflagen

Die Verordnung ist noch nicht formuliert, aber Daniel Günther erläuterte die Eckpunkte:

  • Ab 15. Dezember wird für Ungeimpfte eine Kontaktbeschränkung gelten: ein Hausstand darf sich mit zwei anderen Personen treffen, wobei unter 14-Jährige nicht zählen.
  • Auf Großveranstaltungen dürfen nur 50 Prozent der möglichen Besucher eingelassen werden.
  • Die Maskenpflicht in den Innenbereichen wird wieder verschärft.
  • 2G+ gilt für Ferienwohnungen und Hotels, wobei der Test wohl nur bei der Anreise vorgewiesen werden muss.
  • Diskotheken und Clubs: hier gilt auch 2G+. Ab einer Inzidenz von 350 schließen sie.
  • Zusätzlich zum Verbot des Feuerwerkverkaufs und Einschränkung des Gebrauchs könnte es auch ein Versammlungsverbot an Silvester geben.

Dieser Post des ndr enthält Videos von der Pressekonferenz: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Corona-in-SH-2G-2G-Boellerverbot-das-sind-die-neuen-Massnahmen,guenther1358.html.

Daniel Günther nannte als Grund für die 2G-Regel den Schutz der Ungeimpften. Denn die Corona-Patienten auf den Intensivstationen in Schleswig-Holstein seien fast alle ungeimpft.

Ab heute können sich alle booster lassen, nicht nur Personen über 60. Die Terminvergabe in den Impfzentren ist freigeschaltet: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/Impfzentren/impfzentren_node.html

Geplant ist auch, dass künftig Apotheker und Zahnärzte gegen Covid-19 impfen dürfen. Ansonsten impfen wie bislang auch die Haus- und viele Fachärzte.

Daniel Günther rechnet damit, dass der Deutsche Bundestag eine Impfpflicht für Februar 2022 beschließen wird.

So war es im März 2020: Kiel fährt runter

Südspange/ A21: SPD will sich neu positionieren

Pressemitteilung vom Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“:

Das Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“ begrüßt den Beschluss der Kieler SPD, eine Arbeitsgruppe zum Thema A21 / Südspange einzusetzen. Das Bündnis erkennt an, dass hier die SPD Bereitschaft zeigt, ihre bisherige Position zu den seit den frühen 70er-Jahren verfolgten Planungen zu überprüfen und sich neu zu positionieren. Es bedauert aber, dass der im ursprünglichen Antragstext (1) genannte verbindliche Zeitrahmen bis Februar 2022 nun an das Vorliegen der DEGES-Machbarkeitsstudie gekoppelt wurde.

Eine zügige Entscheidung wäre wichtig, um auch zeitnah zu einem überparteilichen Beschluss in der Ratsversammlung zu kommen, der sich kritisch zu den bisherigen Planungen des Bundes positioniert.

Es geht darum, die Menschen auf dem Kieler Ostufer von Lärm und Luftverunreinigung zu entlasten. Die Südspange kann dies nicht, da sie – egal auf welcher Trasse – ausschließlich als eine Querverbindung zur Richtung Raisdorf führenden B76 geplant wird. Dies wurde bereits auch in mehreren Untersuchungen gutachterlich festgestellt. Eine Weiterführung der Südspange nach Norden als Ostring 2 steht nicht als vorrangiges Projekt im Bundesverkehrswegeplan und wird auch nie realisiert werden. Sie ginge mit erheblichen Kosten für notwendige Tunnel unter Wohngebieten einher, würde weitere Naherholungsgebiete zerschneiden und dann den Menschen in Dietrichsdorf noch mehr Autoverkehr bringen.

Die Südspange wäre demnach für den straßengebundenen Verkehr „ein Placebo mit heftigen Nebenwirkungen“, so Niklas Hielscher für das Klimagürtel-Bündnis. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie durch die Planungsgesellschaft DEGES abzuwarten, macht daher keinen Sinn!

Die Kieler Ratsbeschlüsse zum Klimanotstand sowie der Masterplan Mobilität geben die notwendige Richtung vor:

Die Belange der Bevölkerung im Kieler Osten müssen endlich an erster Stelle stehen: eine Stadt mit hoher Lebensqualität, sauberer Luft und einem Grüngürtel, der zur Naherholung dient und die kommende Klimaerwärmung abmildern kann.

Der Autoverkehr auf Kieler Gebiet muss bis 2035 um 40% gesenkt werden, um die CO2-Ziele der Stadt zu erreichen. Mit einer frühestens 2035 fertig gebauten Südspange würde der Autoverkehr jedoch insbesondere am Ostufer stark gefördert, klimafreundliche Mobilität dagegen ausgebremst. Und das um den Preis der weiteren Zerstörung des Kieler Grüngürtels.

Das Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“ bietet der neuen Arbeitsgruppe eine enge Zusammenarbeit an, um die problematischen Folgen der geplanten Südspange und Lösungen zu diskutieren. Ende der PM

Dem Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“ gehören 19 Initiativen an. https://www.klimaguertel-kiel.de/

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kn online. SPD Kiel diskutiert Anbindung der A21 ans Ostufer neu

Aktivistis demonstrieren auf der B404

Kiel: Eltern von Kita-Kindern gehen auf die Straße

Am Donnerstag protestierten etwa 60 Personen für mehr Verlässlichkeit bei der Betreuung ihrer Kinder. Hintergrund der Proteste, zu denen die Kita-Elternvertretung SH aufgerufen hatte, ist der Personalmangel an den Kitas, der zu Ausfällen in der Betreuung führt. Wenn sich Erzieher krank melden, führt das immer wieder zu unüberbrückbaren Engpässen. Die Corona-Pandemie hat die ohnehin bestehende Problematik noch verschärft.

Sandra Valentin, Elternsprecherin an einer Kita: „Eltern werden ständig gefragt: könnt ihr eure Kinder früher abholen?“ Die Mutter einer anderen Kita erzählt, dass es an ihrer Kita diese Woche nur Notbetreuung gab.

Wenn sich Mitarbeiter morgens krankmelden, erfahren die Eltern erst an der Tür von der Notlage. Manchmal wird eine bestimmte Anzahl von Kindern noch aufgenommen, die später kommenden können nach Hause gehen. Für berufstätige Eltern ist das extrem schwierig.

Die Notbetreuung in den Kitas ist ein tägliches Thema in Schleswig-Holstein und auch in Kiel, sagt der Co-Vorsitzende Axel Briege.

Frau Leidner, Co-Vorsitzende der Elternvertretung meint, die Kita-Leitungen wären oft unsicher, was sie dürfen, und stellen sicherheitshalber auf Notbetreuung um, sofern sie nicht ganz schließen.

In der Abschlussrede gab Axel Briege seiner Sorge Ausdruck, dass die Kita-Betreuung abgleitet in ein reines Aufbewahrungssystem. Er hat den Anspruch, dass die Kinder in der Kita nicht nur beaufsichtigt sondern auch ausgebildet werden. Aber: „Schon zu Beginn der Kita-Reform haben wir darauf hingewiesen, dass das Qualitätsgesetz nichts nützt, wenn das Personal nicht da ist.“

Der Verein schätzt, dass Tausende von Stellen in Schleswig-Holstein unbesetzt sind. Die genaue Zahl ist nicht bekannt. Die Arbeitsagentur nennt 800 offene Stellen, wobei der tatsächliche Bedarf wahrscheinlich höher ist. In Gesprächen wurden als Gründe schlechte Bezahlung und schwierige Arbeitsbedingungen genannt. Möglicherweise machen die Kitas auch offene Stellen nicht effektiv publik. Auch Dauer und Kosten der Ausbildung scheinen abzuschrecken, wobei sich hier schon etwas verbessert hat.

Früher war die Ausbildung lang und teuer. Das hat sich seit letztem Jahr geändert. Wer Abitur hat, kann die Ausbildung in drei Jahren absolvieren. Ein Meister- oder Aufstiegs-Bafög kann beantragt werden. „Es hat sich noch nicht herumgesprochen,“ sagt eine von vier Schülerinnen des RBZ am Königsweg, die sich der Demonstration angeschlossen haben. Sie hat nach der Mittleren Reife zwei Jahre als sozialpädagogische Assistentin (SPA) gearbeitet, und daran schließen sich zwei Jahre Erzieher-Ausbildung an, wobei in Kiel kein Schulgeld erhoben wird. (Siehe Link unten)

Die Demonstrierenden zogen von der Uni zum Landtag, wo etliche Politikerinnen sich mit ihnen unterhielten. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Demonstration schon ziemlich ausgedünnt, wobei auch das nass-kalte Wetter eine Rolle gespielt haben könnte.

https://www.kita-eltern-sh.de/

So werde ich Erzieher/in Kiel: https://www.rbz-koenigsweg.de/erzieherin-fachrichtung-sozialpaedagogik.html

Neue Grundschule für Gaarden

Corona: neue Regeln für Schleswig-Holstein

Pressemitteilung der Landesregierung:

Die Landesregierung hat heute (20. November) eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Wie angekündigt, gelten ab Montag (22. November) in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G-Regeln gelten. Für die Teilnahme an (geschlossenen) beruflichen Veranstaltungen wie Tagungen und Seminaren gelten künftig grundsätzlich 3G-Regeln (genesen, geimpft oder getestet).

Die wichtigsten Regel-Änderungen:

  • In Gaststätten gilt 2G – Ausnahmen sind (mit 3G) möglich
    – für Betriebsangehörige in Kantinen;
    – bei Bewirtungen aus beruflichen oder dienstlichen Gründen innerhalb einer geschlossenen Gesellschaft;
    – für Hausgäste (Geschäftsreisende) in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, so sie keinen Zugang zum Bereich für die Bewirtung von anderen Gästen haben;
    – bei Bewirtungen von unaufschiebbaren Veranstaltungen von Parteien und Wählergruppen zur Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber.
  • Gäste, die im Außenbereich bewirtet werden, müssen beim Betreten der Innenräume (Bezahlen, Besuch der sanitären Anlagen) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Auch in Diskotheken gilt für die Gäste 2G.
  • Soweit der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mittels QR-Code erfolgt, ist dieser vom Betreiber oder Veranstalter mit der CovPass Check-App des Robert-Koch-Instituts zu überprüfen. Der Identitätsabgleich erfolgt weiterhin anhand eines amtlichen Lichtbildausweises.
  • Einrichtungen mit Publikumsverkehr müssen als Angebot für die Gäste einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig.
  • In Freizeit- und Kultureinrichtungen (außer Bibliotheken und Archiven) gilt 2G. Eine Ausnahme gilt für getestete Personen, für die der Zutritt aus beruflichen, dienstlichen oder geschäftlichen Gründen erforderlich ist.
  • Bei Dienstleistungen mit Körperkontakt gilt für die Kundinnen und Kunden 2G – ausgenommen sind Friseurdienstleistungen und medizinisch bzw. pflegerisch notwendige Dienstleistungen. Friseur-Kundinnen und -Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen Test vorlegen und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen (soweit dies mit der Art der Dienstleistung vereinbar ist). Bei medizinisch bzw. pflegerisch notwendigen Dienstleistungen gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls für Personen, die weder geimpft noch genesen sind.
  • In Beherbergungsbetrieben gilt 2G, ausgenommen sind beruflich bedingte oder medizinisch bzw. zwingend sozialethisch notwendige Aufenthalte – dann gilt 3G.
  • Bei der Sportausübung gilt in Innenbereichen 2G, auch für ehrenamtliche Übungsleiterinnen und -leiter. Eine Ausnahme gilt, wenn der Sport für das Tierwohl geboten ist (z.B. Bewegung von Pferden). Beim Berufssport gilt 3G.
  • Bei Weihnachtsmärkten und anderen Veranstaltungen mit Marktcharakter sowie Großveranstaltungen mit mehr als 1000 zeitgleich anwesenden Personen außerhalb geschlossener Räume muss das Hygienekonzept auch eine Risikobewertung enthalten. Besteht aufgrund der örtlichen Verhältnisse und des zu erwartenden Besucheraufkommens ein erhöhtes Infektionsrisiko, kann die zuständige Behörde 2G-Regeln anordnen.
  • Bei außerschulischen Bildungsangeboten gilt 2G (Ausnahmen bei beruflichem Kontext). Bei Bildungsangeboten der Gesundheitsfach- und Pflegeschulen gilt insofern auch 3G.
  • Die zuständigen Behörden können das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Bereichen anordnen, in denen der empfohlene Mindestabstand typischerweise nicht eingehalten werden kann (z.B. Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereiche).
  • Private Zusammenkünfte innerhalb geschlossener Räume sind nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig. Ausnahmen gibt es weiterhin für Kinder unter 14 Jahren.
  • Auch an Haltestellen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs ist von allen Anwesenden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Bei touristischen Personenverkehren gilt künftig die 2G-Regel.
  • In Wohnstätten der Eingliederungshilfe gilt auch für geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher eine tagesaktuelle Testpflicht. Auch Mitarbeitende, die geimpft oder genesen sind, müssen alle 72 Stunden einen Test vorlegen. Für andere ungeimpfte Mitarbeitende gilt die tägliche Testpflicht.
  • Externe Personen dürfen Kindertagesstätten ab dem 24. November nur unter Einhaltung der 3G-Regel betreten. Dies gilt nicht für das zwingend erforderliche, zeitlich begrenzte Ausmaß für das Bringen und Abholen der Kinder.

Die jüngst bereits verschärften Regelungen für Pflegeeinrichtungen insbesondere die Testpflichten für immunisierte Besucherinnen, Besucher und immunisierte Beschäftigte, bleiben unverändert. Gleiches gilt für die Regelungen im Einzelhandel. Über die Schulen-Coronaverordnung wird zugleich geregelt, dass auch im Unterricht nun wieder Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden müssen. Beide Verordnungen werden am Montag (22. November) in Kraft treten und dann bis einschließlich Mittwoch, 15. Dezember, gelten. 

Im Übrigen führt der Bund zum Mittwoch (24. November) 3G am Arbeitsplatz für alle Beschäftigten und im öffentlichen Personennahverkehr ein.

Silvesterböllerei war Thema in der Ratsversammlung

Die alle Jahre stattfindende Böllerei zu Silvester ist auch immer wieder Thema in der Ratsversammlung. Vor allem der SSW bringt die Feuerwerke mit großer Beharrlichkeit auf das politische Parkett. Im Antrag wird gefordert, ein Böllerverbot für diese Plätze zu prüfen: Platz der Kieler Matrosen, Raiffeisenstraße und Sophienblatt von Ringstraße bis Herzog-Friedrich-Straße,Kiellinie und seeseitig angrenzende Flächen (Sporthäfen, Brücken und Anlegestellen) vom Beginn an der Seeburg bis kurz hinter dem Seebad Düsternbrook. Vinetaplatz, Kurt-Schumacher-Platz, Blücherplatz und Andreas-Hofer-Platz.

Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, Grüne, CDU, FDP und AfD mehrheitlich abgelehnt.

Gründe gegen und für die Silvesterböllerei

In der Diskussion wurden folgende Argumente für ein Böllerverbot genannt:

  • weniger Verletzungen
  • Schutz von Kleinkindern
  • Schutz von Haustieren
  • Wunsch nach Ruhe
  • weniger Feinstaub
  • Klimaschutz

Für das Beibehalten der Feuerwerke gab es auch einige Argumente:

  • Spaß
  • Tradition
  • Gewerbesteuereinnahmen

Was sagen die Parteien zur Silvesterböllerei?

Obwohl Ratsherr Andreas Halle („die Fraktion“) für den Antrag stimmte, würde er eine andere als die vorgeschlagene Einschränkung vorziehen: Lieber auf ein paar Plätzen das Böllern erlauben und dafür die Wohngebiete schonen. Auch Ratsherr Kreutz (CDU) nannte die Kleinkinder in den Wohngebieten als besonders schutzbedürftig.

Stadtrat Christian Zierau blickte von der rechtlichen Seite auf das Thema. Örtliche Verbote können wegen Gefahrenabwehr, Brandschutz oder Emissionsschutz ausgesprochen werden. Diese Gründe sind bei den genannten Orten in seiner Einschätzung nicht relevant. Böllerverbote wegen Klimaschutz oder Tierschutz sind nicht möglich.

Ratsherr Rainer Kreutz (CDU) kann der Böllerei auch Positives abgewinnen: Kinder würden es lieben und der Hersteller von Pyrotechnik WECO sei ein wichtiges Unternehmen in Kiel. Aber auch Rainer Kreutz nimmt das Umdenken in der Bevölkerung wahr. In seiner Nachbarschaft wird von Jahr zu Jahr weniger geböllert. Er sagte. „Lasst doch die Menschen mit den Füßen abstimmen und irgendwann ist es vorbei.“

Julia Brüggen (AfD) sieht in örtlichen Verboten ein generelles Feuerwerksverbot durch die Hintertür. Gerade dieses Jahr würden sich die Bürger auf „ein halbwegs normales“ Silvester freuen.

Grüne und SPD beteiligten sich nicht mit Wortbeiträgen an der Diskussion.

(Bild von Gerd Altmann auf Pixabay)

https://www.kn-online.de/Kiel/Kieler-Ratsversammlung-sagt-Ja-zum-Boellern-an-Silvester

Warnstreik auch an der Uni-Klinik in Kiel

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) zeigt sich sehr zufrieden mit dem 2. Warnstreik-Tag an den Universitätskliniken in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Dem ganztätigen ver.di-Warnstreiksaufruf an den Unikliniken folgten in Greifswald, Lübeck und Kiel, in der Spitze, rund 1000 Beschäftigte.

„Mit dem 2. Warnstreiktag haben die Krankenhausbeschäftigten ein weiteres starkes Signal an die öffentlichen Arbeitgeber gesandt. Sie sind entschlossen und streikbereit. Die Beschäftigten haben 2 Jahre Corona-Krise hinter sich und die 4. Corona-Welle vor Augen, handeln tagtäglich super verantwortlich und haben trotzdem die Kraft und Energie, zu streiken. Das ist bärenstark und nicht hoch genug zu würdigen! Die Arbeitgeber spielen mit dem Feuer. Sie riskieren mit ihrer Blockade nicht nur weitere Streiks, sie riskieren auch das noch mehr Beschäftigte den Beruf an den Nagel hängen. Das ist verantwortungslos. Weniger Wertschätzung kann man den Beschäftigten gegenüber nicht ausdrücken. Es ist skandalös.“ sagte Steffen Kühhirt.

Die Gewerkschaft fordert in der 3. Verhandlungsrunde am 27./28.11.20211 ein wertschätzendes Angebot, sonst droht eine Ausweitung der Streiks – auch im Norden.

 „Wir beobachten die Corona-Lage sehr genau und sehen mit Sorge die Situation. Wir handeln jederzeit verantwortlich. Es kann aber nicht sein, dass die Krankenhausbeschäftigten bedingt durch die Pandemie nicht für ihre berechtigten Forderungen kämpfen können. Es ist verlogen, wenn Arbeitgeber und Politik jetzt meinten, dass sei nicht verantwortbar. Beschäftigte und Pandemie gegeneinander auszuspielen ist fragwürdig. Verantwortliche Politik wäre es, den Krankenhausbeschäftigten endlich Wertschätzung und Anerkennung zu geben und diese drückt sich auch in guten Tarifverträgen aus. Die Forderungen nach höheren Vergütungen und Entlastung sind mehr als berechtigt.“ So Kühhirt weiter.

Parkraum in Kiel: neues Konzept

In Kiel wie auch in anderen Großstädten nimmt die Zahl der PKW zu, nicht aber der Parkraum. Der daraus resultierende Parkdruck führt zu teilweise regelwidrigem und rücksichtslosem Parkverhalten: die Autos stehen auf Gehwegen, an Kreuzungen. So geht es nicht weiter. Die Verwaltung sieht es auch nicht als ihre Aufgabe, für Parkplätze zu sorgen: „Es besteht kein Anrecht auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum, weshalb es auch nicht Aufgabe der Stadt sein kann, diesen bedarfsorientiert und wohnungsnah bereitzustellen.“ Im Gegenteil: Kiel will eine klimafreundliche Stadt sein, die auch an die Belange von Kindern, Radfahrern, Fußgängern und von Lärm geplagten Anwohnern denkt. Eine Möglichkeit, den MIV (motorisierten Individualverkehr) zurückzudrängen, ist die Parkraumverknappung. Diesen Weg will die Verwaltung gehen.

In einem Konzeptpapier (Mobilitätskonzept Ruhender Verkehr, Link siehe unten) stellt die Verwaltung ihre Vorstellung von einer gerechten Aufteilung des öffentlichen Raums dar. Grundlage für dieses Papier sind vorangegangene Beschlüsse wie der „Green City Plan“ oder der „Masterplan Mobilität“. Zur Vorarbeit zählt eine umfangreiche Untersuchung des Kieler Parkraums durch das Gutachterbüro IKS Mobilitätsplanung. Außerdem flossen die Ergebnisse einer Befragung zum Thema Mobilität und Parken in das Konzept ein.

Weniger Parkplätze, teureres Parken

Im Ergebnis werden Parkplätze weggenommen und die Preise erhöht. Die Hoffnung ist, dass durch diese Maßnahmen die Parkhäuser mehr genutzt werden. Oder ganz auf das Auto verzichtet wird. Die wichtigsten Punkte:

  • Rücknahme des Gehweg-Parkens
  • Einrichtung von Lieferzonen
  • Im Innenstadtbereich keine kostenlosen Parkplätze mehr
  • Auch die Gebühren für Anwohnerparkplätze sollen angehoben werden.
  • Möglicherweise Staffelung der Preise für Bewohner-Parkausweise gemäß Art des PKW
  • Mehr Parkraum für Elektroautos
  • allmählicher Abbau von existierenden Parkplätzen

Als Trostpflaster stellt die Stadt das nächtliche Parken auf den Parkplätzen von Schulen, Supermärkten und Baumärkten in Aussicht. Interessanterweise fehlen große Möbelzentren in dieser Aufzählung: Möbel Höffner hat bekanntlich schon abgewunken.

Gefördert werden soll dagegen die alternative Mobilität durch folgende Maßnahmen:

  • Ausbau des Radwegenetzes
  • Verbesserung der Barrierefreiheit
  • Mehr Carsharing
  • Bessere Fahrradabstellanlagen
  • Park&Ride-Flächen mit bewachten oder abschließbaren Fahrrad-Abstellanlagen

Weniger Parkraum, mehr Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum

Für den einzelnen Autofahrer wird das Leben ungemütlicher, sollte dieses Konzept umgesetzt werden. Weniger parkende Autos auf den Straßen würde aber gleichzeitig mehr Raum für Kinder, Fahrradfahrer und Fußgänger bedeuten. Ehemalige Parkplätze könnten begrünt werden, mit Sitzbänken und eventuell Spielgeräten ausgestattet werden.

Das Signal ist klar: für den MIV soll das Leben ungemütlicher werden, um auch anderen Nutzern des öffentlichen Raums gerecht zu werden. Für Radfahrer und Fußgänger würde das Leben dagegen angenehmer. Und wenn die Kieler ihre Autos partout nicht ins Parkhaus bringen wollen, sondern am Ende ganz auf das eigene Auto verzichten, würde sich sogar die Stadtluft verbessern.

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Die Weberstraße und das Gehweg-Parken

https://www.kiel.de/de/umwelt_verkehr/verkehrswege/verkehrsentwicklung/mobilitaetskonzept_ruhender_verkehr.php

Ausstellung zum MfG-5-Gelände

Pressemitteilung: Noch bis 5. November anmelden zur Auftaktveranstaltung: Die
Entwürfe für das Zukunftsquartier Holtenau-Ost werden ausgestellt

Dienstag, 9. November, 17.30 bis 18.30 Uhr

Halle 51 auf dem früheren MFG-5-Gelände, Schusterkrug 25

Stadträtin Doris Grondke sowie Fachjuror und Landschaftsarchitekt AW
Faust stellen gemeinsam mit Bernd Drost vom Verfahrensmanagement Drost
Consult die Aufgabe, das Verfahren sowie die drei prämierten Arbeiten
des Planungswettbewerbs vor. Interessierte melden sich dazu bis zum 5.
November per E-Mail an bei Lucas Bartholl von Drost Consult,
l.bartholl@drost-consult.de
.

Die Ausstellung ist danach geöffnet am 13. & 14. November, 20. & 21.
November, 27. & 28. November und 4. & 5. Dezember, jeweils 11 bis 15
Uhr). Der Eintritt ist kostenlos. Mehr zum Projekt und zum Wettbewerb
auf http://www.kiel.de/mfg5
.

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MFG-5-Gelände

(Das Foto von 2020 zeigt eine verlassene Hütte auf dem Gelände.)

Hoffnung statt Höffner

Protestrede zur Höffner Eröffnung

Von Kielroy. Die 100 Teilnehmenden vor der Möbelmarkteröffnung wurden bei der Gegenveranstaltung am Samstag, 30. Oktober auf der gegenüberliegenden Seite des Westrings locker übertroffen. Zur symbolischen Uhrzeit um Fünf nach Zwölf versammelten sich zahlreiche Aktivist*innen, die sich während der vergangenen Jahre in verschiedenen Protestgruppen gegen die Ansiedlung stark gemacht hatten.

Trotz der stattgefundenen Eröffnung stellte sich weder Zorn noch Untergangsstimmung ein. Mit Kreativität und Einfallsreichtum waren zahlreiche Beiträge zusammengestellt worden, die aus der Veranstaltung eher einen Aktionstag machten als eine Demonstration. „Verschenken, Wissen teilen, Selber machen“ stand auf dem einladenden Transparent, hinter dem nicht nur „Kiels schönste Ausgleichsfläche“ gesucht wurde, sondern auch Pflanzen und Kleidungsstücke verschenkt wurden, Musik von Christian Kuhtz, Jannes und Lukas für Protestlagerstimmung sorgte oder in Workshops Anregungen für einen nachhaltigen Lebensstil gegeben wurden. 

Andreas Galka, der letzte Pächter am Prüner Schlag, trug eine bissige Chronik der Ereignisse am Ort vor und ein weiterer Redebeitrag kam aus der Wagengruppe Schlagloch, die im Mai 2017 für einen Monat das Gelände besiedelt hatte, bis sie wieder vertrieben wurde.

Dass das Thema Höffner noch lange nicht erledigt ist, zeigte sich zuletzt in der Kieler Ratsversammlung, wo einmal mehr deutlich wurde, wie viel am Prüner Schlag noch aufzuarbeiten ist. Unter den Aktivist*innen herrschte Einigkeit: Grünes Image kann man nicht kaufen.

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Höffner-Eröffnung und alternatives Programm