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Ostermarsch in Kiel

Das Kieler Friedensforum ruft zu einem Ostermarsch am 16. April auf. Start ist um 12 Uhr auf der Schevenbrücke (Europaplatz). Von dort geht es zum Exerzierplatz, dann zum Alten Markt, zum Dreiecksplatz und die Holtenauer Straße entlang bis zur Esmarchstraße.

Die Veranstalter fordern u.a. deeskalierende Maßnahmen im Ukraine-Krieg und generell einen Stopp von Rüstungsexporten und Aufrüstung. Stattdessen fordern sie eine neue Entspannungspolitik und ziviles Konfliktmanagement.

Benno Stahn vom Kieler Friedensforum äußerte sich in den Kieler Nachrichten (13. April) zuversichtlich, dass mehrere hundert Menschen mitlaufen. Auch in anderen Städten Schleswig-Holsteins sind Ostermärsche angemeldet.

Zur Unterstützergruppe gehören etwa attac, DGB Kiel-Region und Ärzte gegen Atomkrieg (Kiel) . Für die Musik sorgt das Duo Windmoel mit Liedern gegen den Krieg.

(Das Beitragsfoto zeigt Benno Stahn vom Kieler Friedensforum auf einer Kundgebung am 4. März 2022.)

Website: Kieler Friedensforum

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Überwältigende Hilfsbereitschaft für ukrainische Flüchtlinge

KN online: Mehr Zulauf für Ostermärsche in SH erwartet

Podiumsdiskussion: Verkehrswende für die Stadt

Nachtrag: Die Veranstaltung fällt leider krankheitsbedingt aus!

Am Donnerstag, 24. März, 20 – 22 Uhr, Hansa48: Es diskutieren Morten Kabell (ehemaliger Bürgermeister von Kopenhagen, Carolin Klaubke (VCD) und Niklas Hielscher (Blog Bielenbergkoppel.de)

Aus der PM: Am Gemeinwohl orientierte und ökologisch nachhaltige Mobilitätskonzepte können einen wichtigen Beitrag zu Umweltschutz und Klimagerechtigkeit leisten und gleichzeitig das Grundbedürfnis der Menschen nach Bewegungsfreiheit flächendeckend befriedigen. Aber welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit eine gerechte sozial-ökologische Verkehrswende gelingen kann, wie sie gegenwärtig zum Beispiel in Kopenhagen eingeleitet wurde? Wie greift soziale und ökologische Verkehrspolitik in weitere Felder der Stadtplanung ein? Welche Instrumente können diese neuen Formen der Mobilität für alle zugänglich machen? Die Autos werden zurückgedrängt, aber was ersetzt sie? Kann es eine ausdrücklich soziale orientierte Verkehrswende überhaupt geben?

Wir wollen mit Aktivist*innen aus Bewegungen in Kiel und Kopenhagen über linke Perspektiven für eine klimagerechte Mobilität für alle am Beispiel gelingender Praxen auf lokaler Ebene diskutieren. Unser Haupt-Referent ist Morten Kabell aus Kopenhagen. Morten war Bürgermeister für Technik und Verkehr in der dänischen Metropole.

Weitere Diskutant*innen:
Carolin Klaubke (VCD)
Niklas Hielscher. Niklas betreibt die Seite bielenbergkoppel.de und setzt sich als Teil des Bündnisses „Vorfahrt für den Klimagürtel“ für die Verkehrswende und gegen Straßenbauprojekte im Kieler Grüngürtel ein.

Eine Veranstaltung der Rosa-Luxemburg-Stiftung Schleswig-Holstein.

Die Veranstaltung findet entsprechend des Hygieneplans der Hansa48 statt. Höchstwahrscheinlich als 2g plus – Veranstaltung.

2-tägiger Bus-Warnstreik

ver.di Nord: Tarifkonflikt spitzt sich zu – Weitere Warnstreiks in den Busunternehmen des Landes

Aus der Pressemitteilung vom 25.02.2022

Wie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) mitteilt, sind die Tarifverhandlungen (dritte Verhandlungsrunde) für die rund 1600 Beschäftigten des Nahverkehrs Schleswig-Holstein (TV-N SH), erneut ohne eine wesentliche Annäherung beendet worden.

Da am vergangenen Montag erneut keine signifikanten Schritte in Richtung Tarifabschluss erkennbar waren, hat die Tarifkommission entschieden, vor der nächsten Verhandlungsrunde am kommenden Mittwoch ein deutlicheres Zeichen zu setzen.

ver.di Nord ruft die Beschäftigten der TV-N Unternehmen zu einem zweitägigen Warnstreik auf. Der Warnstreik beginnt am kommenden Montag, den 28.2.2022 mit der Frühschicht und endet am Dienstag, den 01.03.2022, nach der letzten Schicht.

„Das ist ein erneutes Ärgernis für alle Beteiligten, das wir gerne vermieden hätten. Wir konnten leider keinen ausreichenden Willen der Arbeitgeberseite erkennen, zu einem Tarifabschluss zu kommen und das führt dann zu diesen Konsequenzen. Wir kündigen den Warnstreik erneut frühzeitig an, damit die Kunden der Nahverkehrsunternehmen entsprechend planen können“, so Karl-Heinz Pliete, Verhandlungsführer für ver.di Nord.

Die Verhandlungen mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV), werden am Mittwoch den 02.03.2022 fortgesetzt. 

„Das Fenster, ohne längerfristige Streiks noch einen guten Kompromiss zu finden, schließt sich immer weiter und diese Botschaft wollen wir mit diesem Warnstreik auch senden.  Offensichtlich ist ohne Aktivität in den Betrieben kein einigungsfähiges Angebot auf den Tisch zu bekommen“, so Pliete weiter

ver.di Nord fordert eine Erhöhung der Löhne und Gehälter um 1,50 Euro pro Stunde ab dem 01.01.2022. Der Tarifvertrag soll eine Laufzeit von 12 Monaten bekommen.

Südspange/ A21: SPD will sich neu positionieren

Pressemitteilung vom Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“:

Das Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“ begrüßt den Beschluss der Kieler SPD, eine Arbeitsgruppe zum Thema A21 / Südspange einzusetzen. Das Bündnis erkennt an, dass hier die SPD Bereitschaft zeigt, ihre bisherige Position zu den seit den frühen 70er-Jahren verfolgten Planungen zu überprüfen und sich neu zu positionieren. Es bedauert aber, dass der im ursprünglichen Antragstext (1) genannte verbindliche Zeitrahmen bis Februar 2022 nun an das Vorliegen der DEGES-Machbarkeitsstudie gekoppelt wurde.

Eine zügige Entscheidung wäre wichtig, um auch zeitnah zu einem überparteilichen Beschluss in der Ratsversammlung zu kommen, der sich kritisch zu den bisherigen Planungen des Bundes positioniert.

Es geht darum, die Menschen auf dem Kieler Ostufer von Lärm und Luftverunreinigung zu entlasten. Die Südspange kann dies nicht, da sie – egal auf welcher Trasse – ausschließlich als eine Querverbindung zur Richtung Raisdorf führenden B76 geplant wird. Dies wurde bereits auch in mehreren Untersuchungen gutachterlich festgestellt. Eine Weiterführung der Südspange nach Norden als Ostring 2 steht nicht als vorrangiges Projekt im Bundesverkehrswegeplan und wird auch nie realisiert werden. Sie ginge mit erheblichen Kosten für notwendige Tunnel unter Wohngebieten einher, würde weitere Naherholungsgebiete zerschneiden und dann den Menschen in Dietrichsdorf noch mehr Autoverkehr bringen.

Die Südspange wäre demnach für den straßengebundenen Verkehr „ein Placebo mit heftigen Nebenwirkungen“, so Niklas Hielscher für das Klimagürtel-Bündnis. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie durch die Planungsgesellschaft DEGES abzuwarten, macht daher keinen Sinn!

Die Kieler Ratsbeschlüsse zum Klimanotstand sowie der Masterplan Mobilität geben die notwendige Richtung vor:

Die Belange der Bevölkerung im Kieler Osten müssen endlich an erster Stelle stehen: eine Stadt mit hoher Lebensqualität, sauberer Luft und einem Grüngürtel, der zur Naherholung dient und die kommende Klimaerwärmung abmildern kann.

Der Autoverkehr auf Kieler Gebiet muss bis 2035 um 40% gesenkt werden, um die CO2-Ziele der Stadt zu erreichen. Mit einer frühestens 2035 fertig gebauten Südspange würde der Autoverkehr jedoch insbesondere am Ostufer stark gefördert, klimafreundliche Mobilität dagegen ausgebremst. Und das um den Preis der weiteren Zerstörung des Kieler Grüngürtels.

Das Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“ bietet der neuen Arbeitsgruppe eine enge Zusammenarbeit an, um die problematischen Folgen der geplanten Südspange und Lösungen zu diskutieren. Ende der PM

Dem Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“ gehören 19 Initiativen an. https://www.klimaguertel-kiel.de/

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kn online. SPD Kiel diskutiert Anbindung der A21 ans Ostufer neu

Aktivistis demonstrieren auf der B404

Ein „Parking Day“ im Französischen Viertel

Die Probleme mit wild parkenden PKW im französischen Viertel sind bekannt. Dass es auch anders sein könnte, darauf möchte eine Aktion von VCD und Anwohner-Initiative aufmerksam machen. Dazu wird ein Abschnitt der Metzstraße gesperrt.

Was: Parking Day – Autos raus – die Straße wird zum Wohnzimmer

Wann: Freitag, 9. Juli ab 14 Uhr (bis voraussichtlich 22 Uhr)

Wo: Metzstraße zw. Weißenburgstraße und Wörthstraße

Pressemitteilung:

Jedes geparkte Auto belegt rund 12 Quadratmeter Fläche im öffentlichen Raum. Dieser Platz könnte auch anders genutzt werden und Menschen als Ort der Begegnung zur Verfügung stehen.

Deshalb veranstalten der Kieler VCD und die Ig.FranzösischesViertel einen Parking Day in der Metzstraße in Kiel. Dazu wird der gesamte Straßenabschnitt für Autos gesperrt und der gewonnene Platz aktiv als Raum für Menschen genutzt. Das Motto lautet „Autos raus – die Straße wird zum Wohnzimmer“.

Beteiligt sind verschiedene Akteure aus dem Französischen Viertel, darunter Gewerbetreibende, Büros, Künstlerinnen und Künstler, Vereine und Verbände sowie Anwohnende. Geboten wird eine Realutopie, in der die Straße zum Ort für Musik, Spiel, Kultur und für Begegnung und Kommunikation wird. Es werden Sitzgelegenheiten und Gemütlichkeit geschaffen, damit die Metzstr. ein lebendiger Ort wird.

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Pop-up-Politik im Französischen Viertel

VCD Kiel

Corona-Lockerungen: ab 17. Mai geht mehr

Pressemitteilung des Landes Schleswig-Holstein: Ab 17. Mai gibt es in Schleswig-Hostein Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen, im Tourismus und in der Gastronomie.

Die Corona-Infektionszahlen sinken, die Impfungen schreiten voran, die Tourismus-Modellprojekte sind erfolgreich gestartet – Grund genug für die nächsten Öffnungsschritte. Ab dem 17. Mai dürfen landesweit Beherbergungsbetriebe und die Innen-Gastronomie für Geimpfte, Getestete und Genesene wieder öffnen – und auch die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Das verkündeten Ministerpräsident Daniel Günther, seine Stellvertreterin Monika Heinold und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz.

Wieder mehr Kontakte

Mittlerweile ist bekannt: Das Ansteckungsrisiko ist draußen deutlich geringer als drinnen. Deswegen dürfen sich ab dem 17. Mai wieder bis zu zehn Personen draußen treffen. Das gilt auch für die Außengastronomie. Günther erklärte, die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Erkenntnisse aus den Modellprojekten machten diesen Öffnungsschritt möglich: „Unsere Modellprojekte sind keine Infektionstreiber und wir gehen davon aus, dass die Zahlen weiter sinken. Wir müssen trotzdem vorsichtig sein und die Abstands- und Hygieneregeln einhalten.“

Kinder und Jugendliche im Fokus

„Wir haben alle gesellschaftlichen Teile im Blick“, betonte Heinold. Vor allem die Jüngsten in der Gesellschaft bräuchten Entlastungen. In Zukunft ist draußen auch Kontaktsport erlaubt, in Gruppen bis zu zehn Personen oder 20 Kindern und Jugendliche unter 18. Die Gruppengrößen gelten auch für die weitere Jugendarbeit und Jugendtreffs. In Schulen und Kitas gilt zudem ab 17. Mai das Regelwerk des Bundes. Weitere Lockerungen gebe es auch für Freibäder. Außerdem sollten weitere Kultur-Modellprojekte zugelassen werden. „Damit bauen wir die kulturelle Vielfalt im Land weiter aus“, freute sich die Ministerin.

Pfingsturlaub gesichert

Auch Urlaub ist ab Mitte Mai wieder möglich. Beherbergungsbetriebe dürfen öffnen und auch die Innengastronomie darf wieder Gäste empfangen. Mit dem Schritt überträgt die Regierung die wesentlichen Regelungen aus den derzeit laufenden und noch anlaufenden Tourismus-Modellprojekten auf das gesamte Land. „Das heißt, dass wir noch vor Pfingsten wieder Urlaub oder den Besuch von Innengastronomie in allen Teilen des Landes ermöglichen“, sagte Günther. Bei Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 greife wieder die Notbremse. „Aber vor dem Hintergrund zunehmender Impfungen sind wir sehr zuversichtlich, dass wir nicht erneut den Rückwärtsgang einlegen müssen“, ergänzte Buchholz.

Tests und wissenschaftliche Begleitung

Ab dem 17. Mai dürfen Urlauber anreisen, wenn sie einen negativen Test vorlegen. Danach muss der Test alle 72 Stunden wiederholt werden. Die Innengastronomie darf nur mit einem negativen Testergebnis betreten werden, das nicht älter als 24 Stunden ist. In den Modellprojekt-Regionen finde außerdem wie geplant eine wissenschaftliche Begleitung der Öffnungen statt, erklärte Buchholz. „Davon erhoffen wir uns wertvolle Erkenntnisse. Ohne die Erfahrungen aus den bereits laufenden Projekten in Eckernförde und an der Schlei wäre der heutige Schritt kaum möglich gewesen“, sagte der Minister.

Übersicht zu den geplanten Änderungen in den Corona-Verordnungen

Änderungen in den Verordnungen bei stabiler oder sinkender Infektionslage zum 17.05.2021, alle Regelungen gelten für Inzidenzen unter 100. §28 b IfSG (Notbremse) bleibt unberührt.

Kinder und Jugendliche
– mehr Bildungschancen und gestärkte Teilhabe

Schule:

Anpassung im Corona-Reaktionsplan für den Inzidenzkorridor 100-164: grundsätzlich Wechselunterricht, das örtliche Gesundheitsamt kann bei besonderer Infektionslage auch schärfere Maßnahmen veranlassen

Kita:

Bei Inzidenzen unter 100 grundsätzlich Regelbetrieb, von 100 bis 164 eingeschränkter Regelbetrieb, das örtliche Gesundheitsamt kann bei besonderer Infektionslage auch schärfere Maßnahmen veranlassen

Jugendarbeit (§16):

Die bestehenden Regelungen für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (10er-Gruppen) werden auf Kinder-/ Jugendarbeit (z.B. Vereinsarbeit,Kinder- und Jugendtreffs) ausgedehnt. Zudem dürfen diese (analog zur Jugendsportausnahme) außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Aufsichtspersonen zusammenkommen.

Freiheit im Außenbereich
– Umsetzung der Erkenntnisse der Aerosolforschung

Kontaktregeln (§2 Abs. 4):

Private Zusammenkünfte außerhalb geschlossener Räume sind generell mit bis zu 10 Personen zulässig, im Innenbereich bleibt es bei der geltenden Regelung.

Veranstaltungen (§5):

Veranstaltungen im Außenbereich zulässig für Gruppenaktivitäten bis 25 TN (ohne private Feierlichkeiten), Märkte bis 100 gleichzeitige TN und Sitzungen bis 50 TN. Kontaktdatenerfassung, Testungen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können und situationsangemessene Maskennutzung sind obligatorisch. Weitere Stufen für ein überarbeitetes Veranstaltungsstufenkonzept (VSK) werden in der kommenden Woche beraten.

Freizeit- und Kultureinrichtungen (§10):

Alle Freizeit- und Kultureinrichtungen können Ihre Außenbereiche öffnen bei Wahrung der Abstände bzw. Flächenbeschränkungen analog VSK. Kontaktdatenerfassung, Testungen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können und situationsangemessene Maskennutzung sind obligatorisch.

Das MBWK wird zwei weitere Modellprojekte (die sich bereits beworben hatten) genehmigen und erfolgreiche verlängern.

Versammlungen und Gottesdienste (§6 und §13):

Anhebung der Teilnehmergrenze im Außenbereich auf 250

Regelungen für Bestattungen werden systematisch angepasst

Sport (§11):

Außerhalb geschlossener Räume kann kontaktintensiver Sport mit bis zu 10 Personen ausgeübt werden.

Mit Negativtest und ohne Zuschauer sind im Amateursport kontaktarme Wettkämpfe im Außenbereich zulässig.

Die Jugendsportausnahme wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgedehnt und auch kontaktintensiver Sport erlaubt.

Freibäder können für Bahnenschwimmen und Schwimmunterricht geöffnet werden, wenn die Auslastung so begrenzt wird, dass die Einhaltung der Abstände jederzeit möglich ist. Gemeinschaftsduschen werden unter Hygieneauflagen geöffnet, Saunen, Whirlpools etc. nicht.

Außerschulische Bildung (§12a):

Für Präsenzunterrichte im Freien finden die Regeln für Sitzungen aus dem VSK Anwendung.

Ausnahmen für Juleica-Schulungen werden eingeräumt, die Regelungen für die Jugendarbeit aus §16 finden in der Jugendbildung analog Anwendung.

Tourismus und Gastronomie
– Perspektive für das Tourismusland Schleswig-Holstein

Gastronomie (§7):

Die Regeln für die Außengastronomie werden an die Kontaktregeln angepasst.Angebote der Innengastronomie können mit Hygienekonzept, Testpflicht, Sperrstunde 23 Uhr, Kontaktregeln aus §2 Abs. 4 und Kontaktnachverfolgung geöffnet werden.

Beherbergungen (§ 17):

Es können alle Beherbergungsangebote mit wiederkehrenden Testpflichten für Personal und Gäste geöffnet werden. Die Erfahrungen aus den Modellprojekten werden auf das ganze Land übertragen.
Gemeinschaftsduschen, z.B. auf Campingplätzen, werden unter Hygieneauflage geöffnet, Saunen, Whirlpools etc. nicht.

Touristische Reiseverkehre (§18 Abs.2):

Ausflugsschifffahrt wird mit negativem Test zugelassen.

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/II/210505_oeffnungen_mai.html

Foto: Bild von Bild von Sasin Tipchai

1. Mai: Demo auf dem Exer

Pressemitteilung des dgb: „Wenn wir in den letzten Monaten der Pandemie eines gelernt haben, dann das:  Niemand bewältigt diese Krise allein. Nur als Wir, nur wenn wir gemeinsam handeln, finden wir den Weg in eine gute Zukunft. Mit guten Arbeitsbedingungen für alle in einer gesunden Umwelt. Nur gemeinsam mit allen Beschäftigten und mit Unternehmen, die ihrer gesellschaftliche Verantwortung  gerecht werden und nicht auf schnelle Profite setzen, wird es uns gelingen rasch die Krise zu überwinden,“ so Frank Hornschu, Vorsitzender des DGB Kiel Region.

Die Gewerkschaften haben zu ihrem Tag der Arbeit folgende Aktionen in der Kiel Region vorgesehen:

Eckernförde: Treffpunkt 10:00 Uhr Gedenkstein Petersberg, 11:00 Uhr Kundgebung an der Hafenspitze – Hauptrede von Nicole Carstens, Vertreterin der IG BAU und Betriebsratsvorsitzende Fa. SAW aus Schleswig.

Rendsburg: Kundgebung 11:00 Uhr auf dem Schiffbrückenplatz, Hauptrede von Ute Dirks, Geschäftsführerin der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, ver.di Bezirk Schleswig-Holstein Nordwest.

Neumünster: Kundgebung 11:00 Uhr auf dem Kleinflecken, Hauptreden von Melanie Pallien, Geschäftsstellenleiterin Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft – EVG, und Christel Brandtner, Betriebsrätin DB Fahrzeuginstandhaltung Neumünster.

Kiel: Fahrrad- und Autokundgebung 10:30 Uhr auf dem Exerzierplatz, Hauptrede von Freddy Adjan, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Nahrung, Genuss und Gaststätten, NGG.

WICHTIGER HINWEIS: Alle Aktionen finden unter dem größtmöglichen Gesundheits- und Infektionsschutz statt. Die Teilnahme ist folglich begrenzt. Wir bitten deshalb um vorheriger Anmeldung und bedanken uns recht herzlich für das Verständnis und das Entgegenkommen.
 

Hornschu stellt zu den Versammlungen der Gewerkschaften in der Kiel Region abschließend fest:

„Die Beschäftigten sind dort besser durch die Krise gekommen, sind besser geschützt, besser abgesichert und verfügen über höhere Einkommen, wo sie sich in Gewerkschaften organisiert haben und sich für ihre Interessen einsetzen. Denn auf die Arbeitnehmer:innen ist Verlass, das war auch vor der Krise so. Es sind ihre Leistungen, Qualitäten, Ideenreichtümer, Problemlösungen und Innovationen, die die tatsächlichen Werte schaffen. Deswegen gilt es mehr denn je, dass sich die Arbeitnehmer:innen in der Gestaltung des Wandels in der Arbeitswelt aktiv mit einsetzen können, die Tarifbindung, betriebliche Mitbestimmung und unser Sozialstaat gestärkt und ausgebaut wird. Wir wollen einen fairen Wandel.

Auch deshalb sind die Gewerkschafter:innen im Wahljahr auch Botschafter:innen für Demokratie. Sie setzen sich konkret für eine solidarische, demokratische, gerechte und weltoffene Gesellschaft ein. Völkisch-nationale Haltungen, Antisemitismus und Islamaggressionen, Frauenhass und Faschismus haben nach Auffassung der Gewerkschaften weder Platz in unserer Gesellschaft noch in unseren Parlamenten.“

Corona: Click & Meet im Einzelhandel

Pressemitteilung der LH Kiel:

Auch wenn in Kiel die Zahlen verhältnismäßig stabil sind, übersteigen sie den Inzidenzrichtwert von 50. Das bedeutete für die Kieler Geschäfte ab dem 5. April Click&Meet. Oberbürgermeister Ulf Kämpfer und Gesundheitsdezernent Gerwin Stöcken wollten eine Sondergenehmigung für Kiel erwirken, damit in den Osterferien auch kein Shopping-Tourismus in umliegende Gemeinden entsteht. Dieser Antrag wurde vom Land abgelehnt. Aber durch Click und Meet ist das Einkaufen trotzdem weiterhin möglich.

Für den Einzelhandel gilt allerdings ab dem 5. April bis einschließlich 11. April (Verlängerungen sind möglich) folgende Regelung:😷Kund*innen dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminreservierung betreten. Die Betreiber*innen haben dies vor dem Einlass in geeigneter Weise zu kontrollieren und sie haben die Kontaktdaten der Kund*innen zu erheben. Die Betreiber*innen der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass wartende Kund*innen vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten.

❗Dies gilt nicht für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).🛒Die Betreiber*innen von Einkaufszentren und Outlet-Centern mit mehr als zehn Geschäften haben sicherzustellen, dass wartende Kund*innen vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten können. Es sind geeignete Maßnahmen zur richtungsweisen Trennung der Besucherströme zu treffen.

🏛️Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden. Die Betreiber*innen haben dies vor dem Einlass in geeigneter Weise zu kontrollieren.✔️Bei der Terminreservierung genügt es, wenn die Reservierung unmittelbar vor Betreten des Geschäfts oder der Einrichtung erfolgt.Die Allgemeinverfügung wird am Donnerstag, 1. April, unter www.kiel.de/bekanntmachungen eingestellt.

Corona: Erste Lockerungen in SH

Die Corona-Auflagen bleiben generell bis mindestens zum 7. März bestehen. Gleichwohl erlaubt das Land Schleswig-Holstein folgende Lockerungen:

In Landkreisen und Städten mit einer Inzidenz von unter 100 öffnen Kitas und Grundschulen in den Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen.

Ab 1. März dürfen Friseursalons und Nagelstudios, auch bundesweit, öffnen. Diese Dienste dürfen nur mit vorheriger Reservierung in Anspruch genommen werden, also kein Walk-in-Betrieb. Außerdem müssen medizinische Masken getragen werden.

In Schleswig-Holstein öffnen Sportplätze und -hallen. Allerdings gelten auch hier die bestehenden Kontaktbeschränkungen: ein Haushalt und eine weitere Person dürfen gemeinsam Sport treiben.

Wildparks und Zoos öffnen ab 1. März, allerdings ohne Spielplätze und Gastronomie.

Ab 1. März dürfen Gartencenter und Blumenläden öffnen.

Alle anderen Corona-Auflagen werden verlängert. Mit Ausnahme von Blumenläden und Gartencenter bleibt der Einzelhandel also geschlossen, ebenso Restaurants, Cafés, Hotels, Museen oder Konzertsäle. Dieser Lockdown besteht vorläufig bis zum 7. März.

Beim nächsten Bund/Länder-Treffen am 3. März wird es um Öffnungsperspektiven gehen. Kann der Einzelhandel bei einer Inzidenz von 35 wieder öffnen? Diese Möglichkeit wurde beim letzten Treffen erörtert, die Details sollen beim nächsten Treffen ausgearbeitet werden.

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Lockerungen mit Augenmaß

So geht`s zum Impftermin

Lockdown in SH ab 16. Dezember

Der zweite Lockdown beginnt. Am Sonntag einigten sich die Ministerpräsident*innen und die Bundeskanzlerin auf strengere Maßnahmen, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Der Lockdown light der vergangenen Wochen hat nicht ausgereicht, um die Infektionszahlen zu senken. Die neuen Regeln gelten von Mittwoch, 16. Dezember bis vorläufig 10. Januar.

Für die Ausgestaltung der Maßnahmen sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Die Leitlinie ist, dass möglichst wenige Kontakte stattfinden. Hier die neuen Maßnahmen für Schleswig-Holstein:

Der Einzelhandel schließt. Ausnahme sind Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Reformhäuser und alle Läden, die den täglichen Lebensbedarf abdecken.

Schulen und Kitas schließen. Es wird eine Notbetreuung geben für Kinder, deren Eltern in kritischer Infrastruktur arbeiten, für Kinder von Alleinerziehenden oder wenn einfach keine Alternativbetreuung möglich ist. Ministerpräsident Daniel Günther appellierte in einer Presseerklärung an die Eltern, möglichst wenig von dieser Notbetreuung Gebrauch zu machen.

Bestimmte Dienstleistungen schließen: Friseursalons, Kosmetikund Tattoostudios, Massagepraxen. Dagegen dürfen medizinisch und pflegerisch notwendige Dienstleistungen wie Logopädie, Ergotherapie oder Fußpflege weiterhin angeboten werden.

Das Pflegepersonal in Alten- und Pflegeheimen soll möglichst mehrmals pro Woche getestet werden.

Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Ab 16. Dezember dürfen sich sowohl im öffentlichen Raum als auch privat höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, dabei werden Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Für den 24.-26. Dezember gilt eine alternative Möglichkeit: hier dürfen zum eigenen Haushalt vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis dazu kommen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt.

Schon seit Samstag gilt auch ein Verbot, in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken.

Es gilt ein Feuerwerksverbot auf belebten Straßen, Wegen und Plätzen. Die Gemeinden können noch konkretere Verbote aussprechen.

Weiterhin gelten die bekannten Abstandsregeln und die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung in allen Situationen, in denen man keinen Abstand halten kann und wo immer durch öffentliche Bekanntmachungen angezeigt.

Diese Regelungen gelten vorläufig bis zum 10. Januar.

Alle Details finden sich in der Landesverordnung vom 14. Dezember 2020.