Kiel: Kurznachrichten

Weihnachtsbaum im Rathaus: Auch in diesem Jahr erfüllt die Kieler Woche Herzenswünsche von Kieler Kindern. Am festlich geschmückten Tannenbaum im Eingangsbereich des Kieler Rathauses hängen fast 300 Wunschkarten von Kindern aus finanziell schwierigen Verhältnissen. Eine Wunschkarte können Sie sich einfach während der Öffnungszeiten (8 bis 18 Uhr) vom Weihnachtsbaum mitnehmen. Die
Geschenke müssen Sie zusammen mit den Wunschkarten bis zum 10. Dezember im Kieler-Woche-Büro (Rathaus, Fleethörn 9, Zimmer 269) abgeben. Mit der Unterstützung vom Weihnachtsmann übergeben wir diese dann an die Kinder.

2G in Geschäften und auch auf dem Weihnachtsmarkt

Die Landesregierung plant, ab Sonnabend, 4. Dezember, im Einzelhandel in Schleswig-Holstein die 2G-Regel einzuführen, die besagt, dass nur Geimpfte und Genese Zutritt zu den Einzelhandelsgeschäften haben. Ausgenommen sind davon die Geschäfte des täglichen Bedarfs. Diese Neuregelung nimmt die Landeshauptstadt Kiel zum Anlass, 2G auch auf den Kieler Weihnachtsmärkten einzuführen. Die Maskenpflicht bleibt dabei bestehen.

Der Coronastand am 2. Dezember

Gesamtzahl aller Fälle: 9.223. Im Vergleich zum Vortag gibt es 67 neue Positivfälle. Verstorben sind 122 Kieler*innen. Die aktuelle Sieben-Tage-Inzidenz vom RKI für Kiel liegt bei 155, weit unter der bundesweiten Inzidenz von 432.

Corona-Impfung

Das Impfzentrum am Schwedenkai 1 hat wieder geöffnet. Außerdem impfen viele Hausärzte und Fachärzte. Dieser Link führt zur Terminbuchung im Impfzentrum, und zeigt auch, wo freies Impfen möglich ist: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/Impfzentren/impfzentren_node.html

Tauben Füttern verboten!

Das möglicherweise nett gemeinte Füttern dieser Vögel gilt nicht nur als unnötig, es ist auch eine Ordnungswidrigkeit. Wer sich dem Fütterungsverbot widersetzt, muss mit einer Geldbuße zwischen 50 und 1000 Euro rechnen!

Tiefbauamt asphaltiert die Franziusallee

Seit Mitte November arbeitet das Tiefbauamt an der Schwarzdecke in der Franziusallee in Ellerbek. In einem zweiten Bauabschnitt bekommt die Straße nun im Bereich zwischen Werftstraße und Prinzenstraße neuen Asphalt. Die Arbeiten starten – wenn die Witterung mitspielt – am Montag, 6. Dezember, und sollen bis Freitag, 10. Dezember, abgeschlossen werden. Für die Dauer der Asphaltierung wird die Franziusallee ab der Werftstraße bis über die Einmündung Prinzenstraße hinaus voll gesperrt. Eine Umleitung über den Ostring und den Klausdorfer Weg wird in beiden Richtungen ausgeschildert.

Am 9. Dezember: Weihnachtsbaumverkauf auf dem Willi

Während der Adventszeit kann der Wilhelmplatz nur eingeschränkt als Parkplatz genutzt werden, da dort Weihnachtsbäume verkauft werden. Damit in der Mitte des Wilhelmplatzes die insgesamt sechs Verkaufsflächen aufgebaut werden können, sind Teile des Parkplatzes ab Donnerstag, 9. Dezember, 6 Uhr, gesperrt. Der Verkauf beginnt am Freitag, 10. Dezember, und endet am Freitag, 24. Dezember.

Jahrestag der Deportation von Kieler Juden nach Riga


 Vor 80 Jahren, am 4. Dezember 1941 wurden etwa 54 Juden aus Kiel in einem Luftschutzraum des Kieler Rathauses interniert, um laut Befehl in den frühen Morgenstunden des 6. Dezember vom Hauptbahnhof Kiel aus nach Riga deportiert zu werden. Nur einer von ihnen überlebte den Holocaust. Am 6. Dezember erinnert eine Gedenkveranstaltung an diese Deportation. In einer szenischen Lesung mit den Schauspielern Matisek Brockhues und Florian von Westerholt sowie Maike Enterich als Sprecherin wird der Chronologie der Ereignisse in den Dezembertagen 1941 nachgegangen. Musikalisch begleitet und gestaltet Wolfram Nerlich die Lesung am Kontrabass. Abschließend findet eine stille Niederlegung von Blumen zum Gedenken an die Opfer der Deportationen an den Stolpersteinen der Familie Weber im ehemaligen „Gängeviertel“ am Kleinen Kuhberg statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Erforderlich ist eine Anmeldung unter der Kieler Telefonnummer 901-5200, per E-Mail unter info@foerde-vhs.de oder im Internet unter www.foerde-vhs.de/juedisches-leben-1. Es gilt die 2-G-Regel. 

Aus der Statistik

Im zweiten Quartal 2021 gab es 1.294 Verkehrsunfälle mit 283 Verletzten. Zum Vergleich: Im ersten Quartal 2021 gab es 1.622 Verkehrsunfälle mit 164 Verletzten und im zweiten Quartal 2020 (also Vorjahresquartal) 1.785 Verkehrsunfälle mit 275 Verletzten.

08. Dezember: Neuer abi – Chat „Medizin studieren“

Menschen helfen, Leben retten: Wer Ärztin oder Arzt werden will, muss einige Hürden nehmen. So ist eine sehr gute Abi-Note für die Studienzulassung beinahe unverzichtbar und das Studium selbst gilt als sehr anspruchsvoll. Doch wie läuft die Bewerbung dafür eigentlich ab? Wie sieht der Studienalltag aus? Und wie gelingt der Karriereeinstieg?

Diese und viele andere Fragen beantworten die Expertinnen und Experten beim nächsten abi-Chat am 8. Dezember. Von 16:00 bis 17:30 Uhr dreht sich alles ums Thema „Medizin studieren“.

Das Medizinstudium ist beliebt: Knapp 102.000 Studierende waren laut Statistischem Bundesamt (Destatis) im Wintersemester 2020/21 in (Human-)Medizin eingeschrieben. Zehn Jahre zuvor waren es lediglich 80.574. Gleichzeitig geht die Zahl der Absolventinnen und Absolventen nach oben. Insgesamt 16.690 Menschen schlossen im Jahr 2020 ihr Medizinstudium erfolgreich ab, 363 mehr als 2010.

Fachkräfte gesucht!

Sie profitieren von sehr guten Beschäftigungschancen. Laut Bundesagentur für Arbeit (BA) ist der Fachkräftemangel bei Humanmedizinerinnen und -medizinern deutlich zu spüren – vor allem in ländlichen Gebieten, weniger in Ballungsräumen. Als Gründe werden unter anderem der medizinische Fortschritt und die zunehmende Zahl älterer Menschen genannt, die häufigere und aufwändigere Behandlungen benötigten. Gleichzeitig verzeichnet die BA einen Trend zur Teilzeitbeschäftigung, da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch unter Ärztinnen und Ärzten an Bedeutung gewinne.

Wer sich vorstellen kann, selbst Medizin zu studieren, sollte sich rechtzeitig informieren.

Eine gute Gelegenheit hierzu bietet der nächste abi-Chat am 8. Dezember. Von 16 bis 17.30 Uhr widmen sich verschiedene Expertinnen und Experten den Fragen der Teilnehmenden. Sie geben nicht nur Auskunft über das Zulassungsverfahren und den Studienalltag, sondern berichten zudem direkt aus der Berufspraxis.

Keine Zeit? Nachlesen im Chatprotokoll!

Interessierte loggen sich ab 16 Uhr ein unter http://chat.abi.de und stellen ihre Fragen direkt im Chatraum. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer zum angegebenen Termin keine Zeit hat, kann die Antworten im Chatprotokoll nachlesen, das nach dem Chat im abi-Portal veröffentlicht wird. Mehr Infos zum Chat finden sich unter https://abi.de/interaktiv/chat.

(Bild von v-a-n-3-ss-a auf Pixabay)

Corona: 2G im Einzelhandel und weitere Maßnahmen

Nach dem Bund-Länder-Gipfel äußerte sich Ministerpräsident Daniel Günther zur Umsetzung der Vereinbarungen in Schleswig-Holstein. Er betonte in seinem Statement die Wichtigkeit eines bundesweit einheitlichen Vorgehens, zumindest bei der Umsetzung der Mindeststandards. Stark betroffene Bundesländer könnten darüber hinaus gehen. Schleswig-Holstein will sogar einige Punkte umsetzen, die hier nicht zwingend notwendig wären, um Ausweich-Tourismus zu vermeiden. So ist eine der Maßnahmen ein Böllerverbot zu Silvester, denn : „15 Länder machen das,“ so der Ministerpräsident. Das gleiche Argument nannte er für die Umsetzung der 2G-Regelung im Einzelhandel, denn sonst würden Ungeimpfte aus Hamburg hierher zum Shoppen kommen.

2G im Einzelhandel mit zahlreichen Ausnahmen

Ab Samstag gilt 2G im Einzelhandel. Dann dürfen die ca 380.000 Impfunwilligen nicht mehr Geschäfte betreten, die nicht dem allgemeinen Lebensbedarf dienen. Ausgenommen sind also u.a. Supermärkte, Futtermärkte, Baumärkte, Drogerien, Buch- und Zeitungsläden. Auch die Tafel bleibt zugänglich. Die Kontrollen würden stichprobenartig erfolgen durch die Ordnungsämter und eventuell auch die Polizei. Auch die Ladner selber sollen stichpunktartig kontrollieren, etwa an der Kasse. Die Inhaber der Geschäfte müssten gut sichtbare Aushänge anbringen. Menschen, die sich nicht impfen lassen können, dürfen weiterhin in alle Geschäfte, so erläutere Günther die 2G-Regelung in seinen Antworten auf die Fragen von Journalisten.

Ab 15. Dezember kommen weitere Corona-Auflagen

Die Verordnung ist noch nicht formuliert, aber Daniel Günther erläuterte die Eckpunkte:

  • Ab 15. Dezember wird für Ungeimpfte eine Kontaktbeschränkung gelten: ein Hausstand darf sich mit zwei anderen Personen treffen, wobei unter 14-Jährige nicht zählen.
  • Auf Großveranstaltungen dürfen nur 50 Prozent der möglichen Besucher eingelassen werden.
  • Die Maskenpflicht in den Innenbereichen wird wieder verschärft.
  • 2G+ gilt für Ferienwohnungen und Hotels, wobei der Test wohl nur bei der Anreise vorgewiesen werden muss.
  • Diskotheken und Clubs: hier gilt auch 2G+. Ab einer Inzidenz von 350 schließen sie.
  • Zusätzlich zum Verbot des Feuerwerkverkaufs und Einschränkung des Gebrauchs könnte es auch ein Versammlungsverbot an Silvester geben.

Dieser Post des ndr enthält Videos von der Pressekonferenz: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Corona-in-SH-2G-2G-Boellerverbot-das-sind-die-neuen-Massnahmen,guenther1358.html.

Daniel Günther nannte als Grund für die 2G-Regel den Schutz der Ungeimpften. Denn die Corona-Patienten auf den Intensivstationen in Schleswig-Holstein seien fast alle ungeimpft.

Ab heute können sich alle booster lassen, nicht nur Personen über 60. Die Terminvergabe in den Impfzentren ist freigeschaltet: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/Impfzentren/impfzentren_node.html

Geplant ist auch, dass künftig Apotheker und Zahnärzte gegen Covid-19 impfen dürfen. Ansonsten impfen wie bislang auch die Haus- und viele Fachärzte.

Daniel Günther rechnet damit, dass der Deutsche Bundestag eine Impfpflicht für Februar 2022 beschließen wird.

So war es im März 2020: Kiel fährt runter

Baustelle Hauptbahnhof

Huch? Ein paar Tage nicht am Hauptbahnhof gewesen und plötzlich gleicht die Eingangshalle einer riesigen Baustelle. Aufgestemmte Bodenplatten, abgedeckte Bauteile, gesperrte Eingänge. Am Feitag Abend ging der Umbau los. Möglich macht es ein Konjunkturprogramm von 120 Millionen Euro, von denen Kiel eine Million Euro erhält. Mit dieser Förderung durch Bahn und Bund sollen Bahnhöfe verschönert werden Die Aufträge sollen an lokale Handwerksbetriebe gehen. Noch-Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer: „Attraktive Bahnhöfe, starkes Handwerk, sichere Arbeitsplätze. Das ist der Kern unseres Sofortprogramms. Wir fördern bundesweit kleine Maßnahmen mit großer Wirkung und unterstützen damit unseren Mittelstand: Maler, Gerüstbauer, Elektroinstallateure und weitere heimische Handwerksbetriebe können sofort loslegen.“

Der Bahnhof Kiel bekommt neue Bodenplatten. Laut Kieler Nachrichten wird fast rund um die Uhr gearbeitet. Der Grund für die Eile: Das Geld muss bis Jahresende ausgegeben werden, so die Bedingung für die Finanzhilfe.

Der Bahnhof ist zur Zeit nur auf der Seite des Sophienhofs geöffnet. Der Bahnbetrieb läuft weiter.

paywall: https://www.kn-online.de/Kiel/Bahnhof-Kiel-Konjunkturprogramm-hilft-beim-Austausch-der-Bodenplatten

https://www.deutschebahn.com/pr-hamburg-de/aktuell/presseinformationen-regional/DB-zuendet-Turbo-fuer-attraktive-Bahnhoefe–6205110

Aus der Kieler Historie: https://kielaktuell.com/2015/09/24/transit-fluechtlinge-in-kiel-eine-chronik/

Südspange/ A21: SPD will sich neu positionieren

Pressemitteilung vom Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“:

Das Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“ begrüßt den Beschluss der Kieler SPD, eine Arbeitsgruppe zum Thema A21 / Südspange einzusetzen. Das Bündnis erkennt an, dass hier die SPD Bereitschaft zeigt, ihre bisherige Position zu den seit den frühen 70er-Jahren verfolgten Planungen zu überprüfen und sich neu zu positionieren. Es bedauert aber, dass der im ursprünglichen Antragstext (1) genannte verbindliche Zeitrahmen bis Februar 2022 nun an das Vorliegen der DEGES-Machbarkeitsstudie gekoppelt wurde.

Eine zügige Entscheidung wäre wichtig, um auch zeitnah zu einem überparteilichen Beschluss in der Ratsversammlung zu kommen, der sich kritisch zu den bisherigen Planungen des Bundes positioniert.

Es geht darum, die Menschen auf dem Kieler Ostufer von Lärm und Luftverunreinigung zu entlasten. Die Südspange kann dies nicht, da sie – egal auf welcher Trasse – ausschließlich als eine Querverbindung zur Richtung Raisdorf führenden B76 geplant wird. Dies wurde bereits auch in mehreren Untersuchungen gutachterlich festgestellt. Eine Weiterführung der Südspange nach Norden als Ostring 2 steht nicht als vorrangiges Projekt im Bundesverkehrswegeplan und wird auch nie realisiert werden. Sie ginge mit erheblichen Kosten für notwendige Tunnel unter Wohngebieten einher, würde weitere Naherholungsgebiete zerschneiden und dann den Menschen in Dietrichsdorf noch mehr Autoverkehr bringen.

Die Südspange wäre demnach für den straßengebundenen Verkehr „ein Placebo mit heftigen Nebenwirkungen“, so Niklas Hielscher für das Klimagürtel-Bündnis. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie durch die Planungsgesellschaft DEGES abzuwarten, macht daher keinen Sinn!

Die Kieler Ratsbeschlüsse zum Klimanotstand sowie der Masterplan Mobilität geben die notwendige Richtung vor:

Die Belange der Bevölkerung im Kieler Osten müssen endlich an erster Stelle stehen: eine Stadt mit hoher Lebensqualität, sauberer Luft und einem Grüngürtel, der zur Naherholung dient und die kommende Klimaerwärmung abmildern kann.

Der Autoverkehr auf Kieler Gebiet muss bis 2035 um 40% gesenkt werden, um die CO2-Ziele der Stadt zu erreichen. Mit einer frühestens 2035 fertig gebauten Südspange würde der Autoverkehr jedoch insbesondere am Ostufer stark gefördert, klimafreundliche Mobilität dagegen ausgebremst. Und das um den Preis der weiteren Zerstörung des Kieler Grüngürtels.

Das Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“ bietet der neuen Arbeitsgruppe eine enge Zusammenarbeit an, um die problematischen Folgen der geplanten Südspange und Lösungen zu diskutieren. Ende der PM

Dem Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“ gehören 19 Initiativen an. https://www.klimaguertel-kiel.de/

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kn online. SPD Kiel diskutiert Anbindung der A21 ans Ostufer neu

Aktivistis demonstrieren auf der B404

Kiel: Eltern von Kita-Kindern gehen auf die Straße

Am Donnerstag protestierten etwa 60 Personen für mehr Verlässlichkeit bei der Betreuung ihrer Kinder. Hintergrund der Proteste, zu denen die Kita-Elternvertretung SH aufgerufen hatte, ist der Personalmangel an den Kitas, der zu Ausfällen in der Betreuung führt. Wenn sich Erzieher krank melden, führt das immer wieder zu unüberbrückbaren Engpässen. Die Corona-Pandemie hat die ohnehin bestehende Problematik noch verschärft.

Sandra Valentin, Elternsprecherin an einer Kita: „Eltern werden ständig gefragt: könnt ihr eure Kinder früher abholen?“ Die Mutter einer anderen Kita erzählt, dass es an ihrer Kita diese Woche nur Notbetreuung gab.

Wenn sich Mitarbeiter morgens krankmelden, erfahren die Eltern erst an der Tür von der Notlage. Manchmal wird eine bestimmte Anzahl von Kindern noch aufgenommen, die später kommenden können nach Hause gehen. Für berufstätige Eltern ist das extrem schwierig.

Die Notbetreuung in den Kitas ist ein tägliches Thema in Schleswig-Holstein und auch in Kiel, sagt der Co-Vorsitzende Axel Briege.

Frau Leidner, Co-Vorsitzende der Elternvertretung meint, die Kita-Leitungen wären oft unsicher, was sie dürfen, und stellen sicherheitshalber auf Notbetreuung um, sofern sie nicht ganz schließen.

In der Abschlussrede gab Axel Briege seiner Sorge Ausdruck, dass die Kita-Betreuung abgleitet in ein reines Aufbewahrungssystem. Er hat den Anspruch, dass die Kinder in der Kita nicht nur beaufsichtigt sondern auch ausgebildet werden. Aber: „Schon zu Beginn der Kita-Reform haben wir darauf hingewiesen, dass das Qualitätsgesetz nichts nützt, wenn das Personal nicht da ist.“

Der Verein schätzt, dass Tausende von Stellen in Schleswig-Holstein unbesetzt sind. Die genaue Zahl ist nicht bekannt. Die Arbeitsagentur nennt 800 offene Stellen, wobei der tatsächliche Bedarf wahrscheinlich höher ist. In Gesprächen wurden als Gründe schlechte Bezahlung und schwierige Arbeitsbedingungen genannt. Möglicherweise machen die Kitas auch offene Stellen nicht effektiv publik. Auch Dauer und Kosten der Ausbildung scheinen abzuschrecken, wobei sich hier schon etwas verbessert hat.

Früher war die Ausbildung lang und teuer. Das hat sich seit letztem Jahr geändert. Wer Abitur hat, kann die Ausbildung in drei Jahren absolvieren. Ein Meister- oder Aufstiegs-Bafög kann beantragt werden. „Es hat sich noch nicht herumgesprochen,“ sagt eine von vier Schülerinnen des RBZ am Königsweg, die sich der Demonstration angeschlossen haben. Sie hat nach der Mittleren Reife zwei Jahre als sozialpädagogische Assistentin (SPA) gearbeitet, und daran schließen sich zwei Jahre Erzieher-Ausbildung an, wobei in Kiel kein Schulgeld erhoben wird. (Siehe Link unten)

Die Demonstrierenden zogen von der Uni zum Landtag, wo etliche Politikerinnen sich mit ihnen unterhielten. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Demonstration schon ziemlich ausgedünnt, wobei auch das nass-kalte Wetter eine Rolle gespielt haben könnte.

https://www.kita-eltern-sh.de/

So werde ich Erzieher/in Kiel: https://www.rbz-koenigsweg.de/erzieherin-fachrichtung-sozialpaedagogik.html

Neue Grundschule für Gaarden

Corona: neue Regeln für Schleswig-Holstein

Pressemitteilung der Landesregierung:

Die Landesregierung hat heute (20. November) eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Wie angekündigt, gelten ab Montag (22. November) in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten 2G-Regeln (genesen oder geimpft). Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests auch Angebote wahrnehmen, für die 2G-Regeln gelten. Für die Teilnahme an (geschlossenen) beruflichen Veranstaltungen wie Tagungen und Seminaren gelten künftig grundsätzlich 3G-Regeln (genesen, geimpft oder getestet).

Die wichtigsten Regel-Änderungen:

  • In Gaststätten gilt 2G – Ausnahmen sind (mit 3G) möglich
    – für Betriebsangehörige in Kantinen;
    – bei Bewirtungen aus beruflichen oder dienstlichen Gründen innerhalb einer geschlossenen Gesellschaft;
    – für Hausgäste (Geschäftsreisende) in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben, so sie keinen Zugang zum Bereich für die Bewirtung von anderen Gästen haben;
    – bei Bewirtungen von unaufschiebbaren Veranstaltungen von Parteien und Wählergruppen zur Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber.
  • Gäste, die im Außenbereich bewirtet werden, müssen beim Betreten der Innenräume (Bezahlen, Besuch der sanitären Anlagen) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Auch in Diskotheken gilt für die Gäste 2G.
  • Soweit der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mittels QR-Code erfolgt, ist dieser vom Betreiber oder Veranstalter mit der CovPass Check-App des Robert-Koch-Instituts zu überprüfen. Der Identitätsabgleich erfolgt weiterhin anhand eines amtlichen Lichtbildausweises.
  • Einrichtungen mit Publikumsverkehr müssen als Angebot für die Gäste einen QR-Code für die Registrierung mit der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts bereitstellen. Dies gilt auch für Veranstaltungen. Die Registrierung ist freiwillig.
  • In Freizeit- und Kultureinrichtungen (außer Bibliotheken und Archiven) gilt 2G. Eine Ausnahme gilt für getestete Personen, für die der Zutritt aus beruflichen, dienstlichen oder geschäftlichen Gründen erforderlich ist.
  • Bei Dienstleistungen mit Körperkontakt gilt für die Kundinnen und Kunden 2G – ausgenommen sind Friseurdienstleistungen und medizinisch bzw. pflegerisch notwendige Dienstleistungen. Friseur-Kundinnen und -Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen Test vorlegen und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen (soweit dies mit der Art der Dienstleistung vereinbar ist). Bei medizinisch bzw. pflegerisch notwendigen Dienstleistungen gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenfalls für Personen, die weder geimpft noch genesen sind.
  • In Beherbergungsbetrieben gilt 2G, ausgenommen sind beruflich bedingte oder medizinisch bzw. zwingend sozialethisch notwendige Aufenthalte – dann gilt 3G.
  • Bei der Sportausübung gilt in Innenbereichen 2G, auch für ehrenamtliche Übungsleiterinnen und -leiter. Eine Ausnahme gilt, wenn der Sport für das Tierwohl geboten ist (z.B. Bewegung von Pferden). Beim Berufssport gilt 3G.
  • Bei Weihnachtsmärkten und anderen Veranstaltungen mit Marktcharakter sowie Großveranstaltungen mit mehr als 1000 zeitgleich anwesenden Personen außerhalb geschlossener Räume muss das Hygienekonzept auch eine Risikobewertung enthalten. Besteht aufgrund der örtlichen Verhältnisse und des zu erwartenden Besucheraufkommens ein erhöhtes Infektionsrisiko, kann die zuständige Behörde 2G-Regeln anordnen.
  • Bei außerschulischen Bildungsangeboten gilt 2G (Ausnahmen bei beruflichem Kontext). Bei Bildungsangeboten der Gesundheitsfach- und Pflegeschulen gilt insofern auch 3G.
  • Die zuständigen Behörden können das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Bereichen anordnen, in denen der empfohlene Mindestabstand typischerweise nicht eingehalten werden kann (z.B. Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereiche).
  • Private Zusammenkünfte innerhalb geschlossener Räume sind nur noch mit bis zu zehn ungeimpften Personen zulässig. Ausnahmen gibt es weiterhin für Kinder unter 14 Jahren.
  • Auch an Haltestellen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs ist von allen Anwesenden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Bei touristischen Personenverkehren gilt künftig die 2G-Regel.
  • In Wohnstätten der Eingliederungshilfe gilt auch für geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher eine tagesaktuelle Testpflicht. Auch Mitarbeitende, die geimpft oder genesen sind, müssen alle 72 Stunden einen Test vorlegen. Für andere ungeimpfte Mitarbeitende gilt die tägliche Testpflicht.
  • Externe Personen dürfen Kindertagesstätten ab dem 24. November nur unter Einhaltung der 3G-Regel betreten. Dies gilt nicht für das zwingend erforderliche, zeitlich begrenzte Ausmaß für das Bringen und Abholen der Kinder.

Die jüngst bereits verschärften Regelungen für Pflegeeinrichtungen insbesondere die Testpflichten für immunisierte Besucherinnen, Besucher und immunisierte Beschäftigte, bleiben unverändert. Gleiches gilt für die Regelungen im Einzelhandel. Über die Schulen-Coronaverordnung wird zugleich geregelt, dass auch im Unterricht nun wieder Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden müssen. Beide Verordnungen werden am Montag (22. November) in Kraft treten und dann bis einschließlich Mittwoch, 15. Dezember, gelten. 

Im Übrigen führt der Bund zum Mittwoch (24. November) 3G am Arbeitsplatz für alle Beschäftigten und im öffentlichen Personennahverkehr ein.

Silvesterböllerei war Thema in der Ratsversammlung

Die alle Jahre stattfindende Böllerei zu Silvester ist auch immer wieder Thema in der Ratsversammlung. Vor allem der SSW bringt die Feuerwerke mit großer Beharrlichkeit auf das politische Parkett. Im Antrag wird gefordert, ein Böllerverbot für diese Plätze zu prüfen: Platz der Kieler Matrosen, Raiffeisenstraße und Sophienblatt von Ringstraße bis Herzog-Friedrich-Straße,Kiellinie und seeseitig angrenzende Flächen (Sporthäfen, Brücken und Anlegestellen) vom Beginn an der Seeburg bis kurz hinter dem Seebad Düsternbrook. Vinetaplatz, Kurt-Schumacher-Platz, Blücherplatz und Andreas-Hofer-Platz.

Dieser Antrag wurde mit den Stimmen von SPD, Grüne, CDU, FDP und AfD mehrheitlich abgelehnt.

Gründe gegen und für die Silvesterböllerei

In der Diskussion wurden folgende Argumente für ein Böllerverbot genannt:

  • weniger Verletzungen
  • Schutz von Kleinkindern
  • Schutz von Haustieren
  • Wunsch nach Ruhe
  • weniger Feinstaub
  • Klimaschutz

Für das Beibehalten der Feuerwerke gab es auch einige Argumente:

  • Spaß
  • Tradition
  • Gewerbesteuereinnahmen

Was sagen die Parteien zur Silvesterböllerei?

Obwohl Ratsherr Andreas Halle („die Fraktion“) für den Antrag stimmte, würde er eine andere als die vorgeschlagene Einschränkung vorziehen: Lieber auf ein paar Plätzen das Böllern erlauben und dafür die Wohngebiete schonen. Auch Ratsherr Kreutz (CDU) nannte die Kleinkinder in den Wohngebieten als besonders schutzbedürftig.

Stadtrat Christian Zierau blickte von der rechtlichen Seite auf das Thema. Örtliche Verbote können wegen Gefahrenabwehr, Brandschutz oder Emissionsschutz ausgesprochen werden. Diese Gründe sind bei den genannten Orten in seiner Einschätzung nicht relevant. Böllerverbote wegen Klimaschutz oder Tierschutz sind nicht möglich.

Ratsherr Rainer Kreutz (CDU) kann der Böllerei auch Positives abgewinnen: Kinder würden es lieben und der Hersteller von Pyrotechnik WECO sei ein wichtiges Unternehmen in Kiel. Aber auch Rainer Kreutz nimmt das Umdenken in der Bevölkerung wahr. In seiner Nachbarschaft wird von Jahr zu Jahr weniger geböllert. Er sagte. „Lasst doch die Menschen mit den Füßen abstimmen und irgendwann ist es vorbei.“

Julia Brüggen (AfD) sieht in örtlichen Verboten ein generelles Feuerwerksverbot durch die Hintertür. Gerade dieses Jahr würden sich die Bürger auf „ein halbwegs normales“ Silvester freuen.

Grüne und SPD beteiligten sich nicht mit Wortbeiträgen an der Diskussion.

(Bild von Gerd Altmann auf Pixabay)

https://www.kn-online.de/Kiel/Kieler-Ratsversammlung-sagt-Ja-zum-Boellern-an-Silvester

Winterliche Aktivitäten in der Adventszeit

Die Adventszeit bietet nach der Coronapause wieder jede Menge winterliche Aktivitäten: Eislaufen unter freiem Himmel an der Kiellinie, Weihnachtsmärkte und Winterfest. Allerdings bedeutet die eskalierende Corona-Situation, dass es im Verlauf der Wochen doch wieder neue Einschränkungen geben könnte. Schon jetzt gilt eine Maskenpflicht auf den Weihnachtsmärkten. Zum Essen und Trinken darf die Maske zwar abgenommen werden, aber nur solange man am Platz stehen bleibt. Für die Innenräume gilt 2G, ansonsten 3G. Bis jetzt….

Eisfestival an der Kiellinie

Vom 18. November 2021 bis zum 16. Januar 2022 sorgt das Stadtwerke Eisfestival endlich wieder für großen Eislaufspaß in der Weihnachts- und Winterzeit! Dank des Engagements der Stadtwerke Kiel als langjähriger Titelsponsor und Energiepartner der Veranstaltung verwandeln Eisbahnbetreiber interevent und Veranstalter Kiel-Marketing die nördliche Kaikante am Kieler Ostseekai für acht Wochen in eine maritime Winterlandschaft. Informationen, Buchung und Hygieneregeln für Besucher*innen unter: www.kiel-sailing-city.de/eisfestival

Weihnachtsmärkte im Freien

Dieses Jahr finden die traditionellen Weihnachsmärkte wieder auf dem Holstenplatz, auf dem Rathausplatz, dem Asmus-Bremer-Platz und dem Bernhard-Minetti-Platz statt. Der Weihnachtmarkt auf dem Alten Markt legt dagegen eine Pause ein. Wie immer erwarten uns heiße Speisen, Punsch und Kunsthandwerk. Neu: in diesem Jahr sind die Partnerstädte Sovetsk und Tallinn mit eigenen Angeboten dabei.

Stadtpräsident Hans-Werner Tovar wird den Kieler Weihnachtsmarkt am 22. November um 18.30 Uhr an der Pyramide am Asmus-Bremer-Platz eröffnen. Musikalisch begleitet wird er vom Kieler Blechbläserensemble der Nikolaikirche. Zu diesem Anlass gibt es wieder 150 Becher Gratis-Punsch für die anwesenden Gäste. Der Markt hat dann täglich von 10.30 bis 21 Uhr, die Gastro-Stände sogar bis 22 Uhr geöffnet. An den Adventssonntagen 28. November, 5. Dezember, 12. Dezember und 19. Dezember kommt jeweils der Weihnachtsmann und verteilt zwischen 15 und 17 Uhr Süßigkeiten an die kleinen Kieler*innen.

Auf dem Rathausplatz gastiert wieder das Weihnachtsdorf, das mit seiner fünften Auflage ein kleines Jubiläum feiert. Weihnachtswichtel Ki(e)lian wird dort drei Mal täglich in seiner Kogge über die Buden schweben. Um 16, 18 und 19.30 Uhr ist es immer soweit. Damit es in dem Dorf wahrlich hyggelig wird, sind die Hütten der skandinavischen Holzbauarchitektur nachempfunden. Für die Kinder gibt es ein historisches Karussell. Oberbürgermeister Ulf Kämpfer wird das Weihnachtsdorf am 22. November, um 18 Uhr eröffnen. Bis zum 23. Dezember gibt es dort dann täglich von 11 bis 21 Uhr allerlei Köstlichkeiten und Handwerkskunst zu kaufen. Freitags und sonnabends haben die Stände bis 22 Uhr geöffnet.

Kunsthandwerker-Weihnachtsmarkt in der Pumpe

Am Freitag den 26. November öffnet der älteste Kieler Kunsthandwerker-Weihnachtsmarkt zum 95. Mal seine Tore. Seit 1979 findet er in den Räumen der Kieler Pumpe statt.
Die Aussteller kommen aus ganz Schleswig-Holstein und darüber hinaus. Die Besucher erwartet von Freitag bis Sonntag eine bunte Palette an selbstgemachten Unikaten – Textilien, Malerei, Schmuck, Keramik, Filzkunst, Seifen, Origami, Upcycling und vieles mehr, auch wenn in diesem Jahr pandemiebedingt der Markt ausschließlich im Erdgeschoß der Pumpe durchgeführt wird.


Ein Markt-Café lädt zu Kaffee und Kuchen ein.
Der Markt ist am Freitag von 11 bis 18 Uhr geöffnet, am Samstag und Sonntag von 10 bis 18 Uhr. Je nachdem, ob zu diesem Zeitpunkt die 3G, oder 2G Regel gilt, bitten wir die Besucher, die notwendigen Nachweise am Einlass vorzuzeigen. Kunsthandwerker-Weihnachtsmarkt

Handwerkerhof fecit

Der traditionelle Kunsthandwerkmarkt auf dem Handwerkerhof fecit kann wegen der Corona-Auflagen dieses Jahr nicht stattfinden. Die Produkte werden stattdessen in einem Pop-up Store (Holstenstraße 49) angeboten. Die schönen und praktischen Dinge aus den Werkstätten werden von Menschen mit Assistenzbedarf hergestellt.

Bäristo – yes, ve gan

Im April eröffnete der vegane Deli Bäristo in Kiel. Inhaber Sebastian Bär sammelte Erfahrung mit einem Food Truck. Sein Prinzip: nichts weglassen sondern in veganer Version neu erfinden. Deshalb bietet er die Streetfood-Klassiker an: Burger, Hotdogs, Chili, aber immer tierfrei.

Alle Produkte sind:

  • vegan
  • handgemacht, entweder vor Ort oder in kleinen Manufakturen
  • frisch
  • saisonal
  • überwiegend regional
  • meistens nicht aus konventioneller Landwirtschaft

Und lecker sind sie außerdem. Ich probierte einen Burger, der jahreszeitlich bedingt ohne Tomate und dafür mit ganz viel Blattspinat ins Brötchen gepackt wurde. Note sehr gut!

Der Platz im Laden ist begrenzt und darf wegen Corona zur Zeit nicht von Kunden genutzt werden. Vor dem Laden laden eine Bank und einige Tische und Stühle zum Verweilen ein. Im Winter wird es etwas schwierig. Dann lieber das Essen für auf die Hand oder zum Mitnehmen einpacken lassen.

Das Lokal am Schülper Baum 16 liegt an einer ganz sympathischen Ecke von Kiel zwischen Weinhaus Bröse und konventionellen Döner Imbissen, unweit vom Exerzierplatz. Wenn das Wetter schön ist, sitzt man hier gerne. Für Öffnungszeiten bitte auf die Website schauen: https://www.baeristo.com/deli-bistro-kiel/

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Die Freedom mit Fahrt auf Kiel

Berichte aus einer spannenden Stadt