Umweltschutz weiterhin im Baudezernat?

Jens Jacobus, Architekt und ehemaliger Leiter des Hochbauamtes der Stadt Kiel, nimmt Stellung zum Thema “Umweltschutzamt im Baudezernat” anlässlich der Verwüstungen auf der Höffner-Baustelle:

“Über die aktuellen parteipolitischen Auseinandersetzungen und Schuldzuweisungen im Zusammenhang mit den Biotopzerstörungen auf dem Baugrundstück der Fa. Möbel-Höffner hinaus ist die Frage schon berechtigt, ob es sinnvoll und zukunftsfähig ist, das Umweltschutzamt (Amt 18) weiterhin im Baudezernat zu belassen. Traditionell sind die Aufgaben dieses Dezernats: Stadtplanung, Tiefbau, Grünflächen und Baugenehmigungungen – also die Koordinierung aller Maßnahmen der gebauten städtischen Infrastruktur. Bauen bedeutet dabei immer auch gravierende Eingriffe in Landschafts- und Naturbelange vorzunehmen. Dagegen hatte (und hat) das 1986 gegründete Umweltschutzamt die Aufgaben, umweltrelevante Informationen zu liefern, Vorsorge, Planung, Beratung und Überwachung aller Eingriffe in die natürliche Umwelt zu steuern.

Insofern ist in dem Amt der/des Baudezernentin/en ein fundamentaler Ziel- und Interessenkonflikt angelegt, der im Zweifel die objektive und sorgfältige Aufgabenerfüllung des Amtes 18 beeinträchtigt. Bauplanung und – Durchführung sollten sich hinsichtlich der Erfüllung von Umweltschutzauflagen nicht selbst kontrollieren.

Diese Erkenntnisse waren schon von 1986 bis 2002 in dem städtischen Ämterorganigramm berücksichtigt – das Umweltschutzamt war in diesem Zeitraum im Ressort der jeweiligen Ordnungsdezernenten (Möller, Kohls, Schirmer) angesiedelt. Die Recherche zur Zuständigkeitsverschiebung 2002 hat ergeben, dass die Eingliederung ins Baudezernat nicht nach sachdienlichen Erwägungen, sondern vielmehr aus taktischen, politisch-persönlichen Gründen erfolgte.

Die Herauslösung des Amtes 18 aus dem Baudezernat ist seitdem noch dringlicher geworden, weil der Umweltschutz auch politisch einen immer größeren Stellenwert bekommen hat und die Aufgabe des neu ins Bewusstsein getretenen, auch juristisch relevanten Klimaschutzes hinzukommt. Eine Rückübertragung des Amtes 18 in das Ressort Ordnung, Personal und Organisation wäre angesichts dieser Entwicklungen unangemessen. Auch wenn die Schaffung eines neuen selbständigen Dezernats „Umwelt- und Klimaschutz“ eine zusätzliche Stadtrat-Stelle kostet – sie wäre zweckdienlich, zeitgemäß und kurzfristig realisierbar.

Jens Jacobus”

Kritik am Beschluss der Grünen zum Parkhaus am Stadion

Pressemitteilung des Bündnisses “Vorfahrt für den Klimagürtel” zum Beschluss vom Kreisverband BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 8. Mai 2021 zum Neubau eines Parkhauses inklusive Kongress-Zentrum des Holstein-Stadions.

Grüner Beschluss gegen Klimagürtel

Ein Quartiersparkhaus soll das Parkhaus am Holstein-Stadion werden. Zudem Park&Ride -Ausgangspunkt für Stadterkundungen.

Mit den Stimmen Alt gegen Jung haben sich die Grünen am Wochenende bei der Mitgliederversammlung ein Eigentor geschossen. Kieler Beschlüsse zur Verkehrswende, die eine Verminderung des motorisierten Individualverkehrs notwendig machen – sind offensichtlich unbekannt bei den Grünen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Klimagerechtigkeit*, das verbietet, Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes in die weite Zukunft zu verschieben – soll wohl nicht für Holstein gelten.

Stattdessen wird mit dem Ja zum überdimensionierten Parkhaus mit 1200 Parkplätzen ein weiterer Einschnitt in die noch vorhandenen Reste des Grüngürtels akzeptiert. Fast 500 m mehrspurige Straße soll durch Kleingärten und Wald geführt werden. Aufgrund der Hanglage zur B76 und des Höhenunterschiedes zur Projensdorfer Straße ist das mit erheblichen Bodenbewegungen verbunden.

Die Begründung der Grünen für diesen Irrsinn ist höchst zweifelhaft: Werden in gleicher Anzahl 1200 Parkplätze der Anwohner*innen zurückgebaut und Grünflächen geschaffen? Auch werden Anwohner*innen ungern in der Dunkelheit 500 m durch das Hinterland zum kostenpflichtigen Parkplatz laufen wollen!

Die Klimaschutzstadt Kiel, Gewinnerin des Nachhaltigkeitspreises 2020, soll sich ausschließlich für die nachhaltige Modernisierung des Holstein-Stadions für ihre Fans und Spieler*innen einsetzen. Die Forderungen der Investor*innen nach einem Kongress- und Event-Zentrum mit Parkhaus müssen auch im Sinne der Anwohner aus Lärmschutzgründen ablehnt werden. Mit Nutzung bestehender Parkhäuser in der Umgebung (Tesla-Parkhaus, Holtenauer Straße), Park & Ride von bestehenden Parkplätzen, mit Modernisierung/Ausbau/bessere Taktung des ÖPNV werden die Fans das Holstein-Stadion weiterhin gut erreichen können. Das Bündnis für den Klimagürtel hofft, dass die anderen Parteien im Rat den Karlsruher Beschluss* ernst nehmen und zügig den Aufstieg zur klimaneutralen Stadt bis 2035 beschreiten!

V.i.S.d.P E-Mail: presse@klimaguertel.de

* https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html

Das Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“ wird unterstützt von:

BI Klimanotstand Kiel , Bielenbergkoppel.de , Cradle to Cradle e.V. Regionalgruppe Kiel , Fridays for Future Kiel , Naturfreundehaus Kalifornien , Students for Future Kiel , TurboKlimaKampfGruppe Kiel , Naturfreunde Ortsgruppe Kiel , Scientists4Future Kiel, ADFC Kiel , NABU Kiel , VCD Ortsgruppe Kiel , Projekt Prüner Park , Extinction Rebellion Kiel , BUND Kreisgruppe Kiel , Health for Furture Kiel , Waldhaus Kiel e.V. , People4Future Kiel , Greenpeace Kiel

(Foto: Motivbild)

Parkhaus am Holstein-Stadion in der Diskussion

Die Initiative Kieler Anwohner*innen des Holstein-Stadions aus den Stadtteilen Wik/ Projensdorf/ Ravensberg präsentierten ihre Stellungnahme im letzten Bauausschuss. Sie lehnen das Parkhaus ab. Nicht nur, weil die Gärten von Einigen dadurch komplett im Schatten liegen würden, sondern auch aus Gründen des Natur- und Klimasschutzes. Die Bürgerinitiative sieht auch das Eventcenter als problematisch, denn da würde eine Dauernutzung zu generell mehr Betrieb und Lärm führen.

Im betroffenen Gebiet befinden sich jetzt ein teil-versiegelter Platz, aber auch Schrebergärten und teilweise wilde Natur. Die Zuwegung, die nötig wäre, geht durch eine Schreberkolonie, die zum Kieler Verein gehört.

Was ist geplant am Holstein-Stadion?

  • Das Holstein-Stadion soll auf 25.000 Plätze erweitert werden. (Vor Corona kamen durchschnittlich 11.000 Zuschauer*innen.) Dazu wird das Stadion an drei Seiten ausgebaut. Höhe 26 Meter.
  • Ein neues Eventcenter mit integrierter Kita nördlich vom Stadion soll auch für Events außerhalb der Spieltage genutzt werden.
  • Ein 8-stöckiges Parkhaus mit 1,500 Parkplätzen und einer Höhe von 19 Metern.

Heftige Diskussion im Bauausschuss

Baudezernentin Grondke brach die Diskussion ab, weil eine frühzeitige Bürgerbeteiligung geplant sei, nach den Sommerferien, wo dann Fragen gestellt werden könnten.

Niclas Köser (“Die Fraktion”) konterte: “Diese Veranstaltung ist sehr wohl dafür da, solche Fragen zu diskutieren.” Er meinte, die Bürgerbeteiligung würde viel zu spät kommen, wenn im Herbst schon die Baustraße gebaut werden soll. An die Adresse der Grünen: “Die Grünen wollen Parkraum in der Stadt abbauen, aber das Parkhaus bauen. “

Tatsächlich argumentierte Arne Langniß (Grüne) damit, dass ein Parkhaus viel Parkfläche bei relativ wenig Versiegelung bietet. Er meinte außerdem, dass die SUVs, die jetzt schon unterwegs sind, noch in zehn Jahren da sein werden.

Die “Fraktion” könnte sich dagegen gut ein ökologisches Stadion vorstellen. “Autofrei” das könne man gut in der Fußball-Szene kommunizieren. Ratsherr Andreas Halle brachte es auf den Punkt: “Wenn es kein Parkhaus gibt , und die Leute wissen, sie können ihr Auto nicht abstellen, dann kommen sie nicht mit dem Auto. “

Einigkeit bestand in der Wahrnehmung, dass die Suchverkehre in den anliegenden Straßen für die Anwohner unangenehm sind.

Diese Diskussion verlief relativ heftig. Nicht nur Baudezernentin Grondke und Ratsherr Wilkens (SPD) versuchten die Diskussion abzubrechen. Auch Frau Musculus-Stahnke (FDP) war entsetzt: “Es reicht jetzt mal zu diesem Thema!”

Wie geht es weiter? Ein Mitarbeiter der Verwaltung sagte, man sei am Beginn der Planung. Mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan sei nicht vor Mitte 2022 zu rechnen.

(Foto von pixabay)

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Tatsachen für die Zukunft: Asphalt statt Natur

der Text zur dieser Petition fasst die Argumentation der Gegner des Ausbaus zusammen. https://www.change.org/p/kein-ausbau-des-holstein-stadions-auf-kosten-von-lebenswertem-wohnen-und-gr%C3%BCnfl%C3%A4chen

Prüner Park Aktivistis im Clinch mit Verwaltung

Offene Briefe fliegen hin und her, von Johanna Brüggemann, vom Projekt Prüner Park, und Antworten von Baudezernentin Doris Grondke und OB Ulf Kämpfer, dazu wieder die Replik von Projekt Prüner Park. Für alle, die den Überblick verloren haben, möchte ich die Auseinandersetzung aufdröseln. Im Kern geht es um die Frage: hat die Verwaltung die Verwüstung auf der Ausgleichsfläche nach der Begehung am 11. November effektiv gestoppt, oder ging es munter weiter?

Bei einer vier-stündigen Begehung am 11. November 2020 hatte die Untere Naturschutzbehörde die Schäden in Augenschein genommen und danach nach eigenen Angaben Kontakt zur Bauleitung aufgenommen.

Fest steht: Nach dem 11. November erfasste ein Gutachter noch Bäume, die im Januar 2021 nicht mehr vorhanden waren. Aus dem Anhang des Gutachtens geht hervor, dass es sich um elf Bäume handelt, von denen acht durch die Baumschutzverordnung geschützt waren. Bis auf eine Weide handelt es sich um Obstbäume.

Zitat: “Das Büro GRIMM führte dann eine erste Aktualisierung der Baumbestände zwischen dem 16. -18.11.2020 durch. Da sich aber bei einem Ortstermin der UBB (Umweltbaubegleitung durch die Büros IPP und BIOPLAN) herausstellte, dass diese nicht vollständig war, wurde eine erneute Aktualisierung erforderlich, die dann am 16. und 17.01.2021 durch das Büro GRIMM erfolgte”. ( Gutachten S. 3)

Die Aktivist*innen vom Prüner Schlag hatten also recht mit ihrer Beobachtung, dass noch Arbeiten nach der Begehung stattfanden, und zwar nicht nur Aufräumarbeiten, wie von der Verwaltung behauptet , sondern auch Baumfällungen und möglicherweise andere Verwüstungen.

Nach dem Austausch von offenen Briefen nahmen sich die Kieler Nachrichten dieses Themas an. KN-Redakteur Michael Kluth beschrieb den Konflikt in zahlreichen Artikel. Dabei sparte er auch nicht mit Kritik an der Opposition, der er “den politischen Instinkt von Siebenschläfern” bescheinigte.

Mittlerweile forderte der Bauausschuss auch mehr Personal für die Untere Naturschutzbehörde.

Nächste Runde im Konflikt: Die Verwaltung hat vor, die Ausgleichsfläche einzuzäunen, um sie vor Vandalismus zu schützen. Allerdings gibt es neben möglichen Fällen, wo Spaziergänger*innen Pflanzen ausgraben, auch Umweltschützer*innen, die versuchen, auf der verwüsteten Fläche wieder kleine Gärten anzulegen. Die eigentliche Wiederherstellung der Vegetation durch die Krieger Gruppe wird erst im Herbst geschehen, und es ist noch nicht klar, in welcher Form.

Federführend für die Initiative Projekt Prüner Park formulierte Andreas Galka: “ Sehr kritisch ist in diesem Zusammenhang auch die Ankündigung zu bewerten, das Betreten der Fläche komplett zu unterbinden. Es ist doch gerade durch das quasi vollständige Versagen der Umweltbehörden gezeigt worden, daß in dieser Stadt anscheinend die Bevölkerung die Aufgabe, Großbaustellen hinsichtlich des Naturschutzes zu überwachen, selbst in die Hand nehmen muß.”

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https://parzelle556.wordpress.com/

Offener Brief

Das Gutachten: https://ratsinfo.kiel.de/bi/___tmp/tmp/45-181-136879885051/879885051/00808901/01-Anlagen/01/Anlage1_NachbilanzierungHoeffner_A1-A3.pdf

https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25089

Corona-Lockerungen: ab 17. Mai geht mehr

Pressemitteilung des Landes Schleswig-Holstein: Ab 17. Mai gibt es in Schleswig-Hostein Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen, im Tourismus und in der Gastronomie.

Die Corona-Infektionszahlen sinken, die Impfungen schreiten voran, die Tourismus-Modellprojekte sind erfolgreich gestartet – Grund genug für die nächsten Öffnungsschritte. Ab dem 17. Mai dürfen landesweit Beherbergungsbetriebe und die Innen-Gastronomie für Geimpfte, Getestete und Genesene wieder öffnen – und auch die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Das verkündeten Ministerpräsident Daniel Günther, seine Stellvertreterin Monika Heinold und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz.

Wieder mehr Kontakte

Mittlerweile ist bekannt: Das Ansteckungsrisiko ist draußen deutlich geringer als drinnen. Deswegen dürfen sich ab dem 17. Mai wieder bis zu zehn Personen draußen treffen. Das gilt auch für die Außengastronomie. Günther erklärte, die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Erkenntnisse aus den Modellprojekten machten diesen Öffnungsschritt möglich: “Unsere Modellprojekte sind keine Infektionstreiber und wir gehen davon aus, dass die Zahlen weiter sinken. Wir müssen trotzdem vorsichtig sein und die Abstands- und Hygieneregeln einhalten.”

Kinder und Jugendliche im Fokus

“Wir haben alle gesellschaftlichen Teile im Blick”, betonte Heinold. Vor allem die Jüngsten in der Gesellschaft bräuchten Entlastungen. In Zukunft ist draußen auch Kontaktsport erlaubt, in Gruppen bis zu zehn Personen oder 20 Kindern und Jugendliche unter 18. Die Gruppengrößen gelten auch für die weitere Jugendarbeit und Jugendtreffs. In Schulen und Kitas gilt zudem ab 17. Mai das Regelwerk des Bundes. Weitere Lockerungen gebe es auch für Freibäder. Außerdem sollten weitere Kultur-Modellprojekte zugelassen werden. “Damit bauen wir die kulturelle Vielfalt im Land weiter aus”, freute sich die Ministerin.

Pfingsturlaub gesichert

Auch Urlaub ist ab Mitte Mai wieder möglich. Beherbergungsbetriebe dürfen öffnen und auch die Innengastronomie darf wieder Gäste empfangen. Mit dem Schritt überträgt die Regierung die wesentlichen Regelungen aus den derzeit laufenden und noch anlaufenden Tourismus-Modellprojekten auf das gesamte Land. “Das heißt, dass wir noch vor Pfingsten wieder Urlaub oder den Besuch von Innengastronomie in allen Teilen des Landes ermöglichen”, sagte Günther. Bei Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 greife wieder die Notbremse. “Aber vor dem Hintergrund zunehmender Impfungen sind wir sehr zuversichtlich, dass wir nicht erneut den Rückwärtsgang einlegen müssen”, ergänzte Buchholz.

Tests und wissenschaftliche Begleitung

Ab dem 17. Mai dürfen Urlauber anreisen, wenn sie einen negativen Test vorlegen. Danach muss der Test alle 72 Stunden wiederholt werden. Die Innengastronomie darf nur mit einem negativen Testergebnis betreten werden, das nicht älter als 24 Stunden ist. In den Modellprojekt-Regionen finde außerdem wie geplant eine wissenschaftliche Begleitung der Öffnungen statt, erklärte Buchholz. “Davon erhoffen wir uns wertvolle Erkenntnisse. Ohne die Erfahrungen aus den bereits laufenden Projekten in Eckernförde und an der Schlei wäre der heutige Schritt kaum möglich gewesen”, sagte der Minister.

Übersicht zu den geplanten Änderungen in den Corona-Verordnungen

Änderungen in den Verordnungen bei stabiler oder sinkender Infektionslage zum 17.05.2021, alle Regelungen gelten für Inzidenzen unter 100. §28 b IfSG (Notbremse) bleibt unberührt.

Kinder und Jugendliche
– mehr Bildungschancen und gestärkte Teilhabe

Schule:

Anpassung im Corona-Reaktionsplan für den Inzidenzkorridor 100-164: grundsätzlich Wechselunterricht, das örtliche Gesundheitsamt kann bei besonderer Infektionslage auch schärfere Maßnahmen veranlassen

Kita:

Bei Inzidenzen unter 100 grundsätzlich Regelbetrieb, von 100 bis 164 eingeschränkter Regelbetrieb, das örtliche Gesundheitsamt kann bei besonderer Infektionslage auch schärfere Maßnahmen veranlassen

Jugendarbeit (§16):

Die bestehenden Regelungen für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (10er-Gruppen) werden auf Kinder-/ Jugendarbeit (z.B. Vereinsarbeit,Kinder- und Jugendtreffs) ausgedehnt. Zudem dürfen diese (analog zur Jugendsportausnahme) außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Aufsichtspersonen zusammenkommen.

Freiheit im Außenbereich
– Umsetzung der Erkenntnisse der Aerosolforschung

Kontaktregeln (§2 Abs. 4):

Private Zusammenkünfte außerhalb geschlossener Räume sind generell mit bis zu 10 Personen zulässig, im Innenbereich bleibt es bei der geltenden Regelung.

Veranstaltungen (§5):

Veranstaltungen im Außenbereich zulässig für Gruppenaktivitäten bis 25 TN (ohne private Feierlichkeiten), Märkte bis 100 gleichzeitige TN und Sitzungen bis 50 TN. Kontaktdatenerfassung, Testungen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können und situationsangemessene Maskennutzung sind obligatorisch. Weitere Stufen für ein überarbeitetes Veranstaltungsstufenkonzept (VSK) werden in der kommenden Woche beraten.

Freizeit- und Kultureinrichtungen (§10):

Alle Freizeit- und Kultureinrichtungen können Ihre Außenbereiche öffnen bei Wahrung der Abstände bzw. Flächenbeschränkungen analog VSK. Kontaktdatenerfassung, Testungen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können und situationsangemessene Maskennutzung sind obligatorisch.

Das MBWK wird zwei weitere Modellprojekte (die sich bereits beworben hatten) genehmigen und erfolgreiche verlängern.

Versammlungen und Gottesdienste (§6 und §13):

Anhebung der Teilnehmergrenze im Außenbereich auf 250

Regelungen für Bestattungen werden systematisch angepasst

Sport (§11):

Außerhalb geschlossener Räume kann kontaktintensiver Sport mit bis zu 10 Personen ausgeübt werden.

Mit Negativtest und ohne Zuschauer sind im Amateursport kontaktarme Wettkämpfe im Außenbereich zulässig.

Die Jugendsportausnahme wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgedehnt und auch kontaktintensiver Sport erlaubt.

Freibäder können für Bahnenschwimmen und Schwimmunterricht geöffnet werden, wenn die Auslastung so begrenzt wird, dass die Einhaltung der Abstände jederzeit möglich ist. Gemeinschaftsduschen werden unter Hygieneauflagen geöffnet, Saunen, Whirlpools etc. nicht.

Außerschulische Bildung (§12a):

Für Präsenzunterrichte im Freien finden die Regeln für Sitzungen aus dem VSK Anwendung.

Ausnahmen für Juleica-Schulungen werden eingeräumt, die Regelungen für die Jugendarbeit aus §16 finden in der Jugendbildung analog Anwendung.

Tourismus und Gastronomie
– Perspektive für das Tourismusland Schleswig-Holstein

Gastronomie (§7):

Die Regeln für die Außengastronomie werden an die Kontaktregeln angepasst.Angebote der Innengastronomie können mit Hygienekonzept, Testpflicht, Sperrstunde 23 Uhr, Kontaktregeln aus §2 Abs. 4 und Kontaktnachverfolgung geöffnet werden.

Beherbergungen (§ 17):

Es können alle Beherbergungsangebote mit wiederkehrenden Testpflichten für Personal und Gäste geöffnet werden. Die Erfahrungen aus den Modellprojekten werden auf das ganze Land übertragen.
Gemeinschaftsduschen, z.B. auf Campingplätzen, werden unter Hygieneauflage geöffnet, Saunen, Whirlpools etc. nicht.

Touristische Reiseverkehre (§18 Abs.2):

Ausflugsschifffahrt wird mit negativem Test zugelassen.

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/II/210505_oeffnungen_mai.html

Foto: Bild von Bild von Sasin Tipchai

Öffentlichkeitsbeteiligung Alte Lübecker Chaussee

Die LH Kiel plant eine Bürger*innenbeteiligung für die Umgestaltung der Alten Lübecker Chaussee. “Es wird kein shared space, das ist straßentechnisch nicht möglich”, so Peter Bender, Leiter des Kieler Tiefbauamts über die Alte Lübecker Chaussee, die dem überregionalem Verkehr dient.

Die Tieferlegung zwischen Stormarnstraße und Rondeel ist notwendig, weil die beiden Bahnbrücken, die über die Straße führen, zu flach sind.

Wenn die Straße abgesenkt wird, müssen auch alle Versorgungskabel und Leitungen tiefer gelegt werden. Auch Treppenanlagen der Häuser müssen angepasst werden.

Was gibt es in der Bürgerbeteiligung zu erörtern?

Zwar wird die Alte Lübecker Chaussee weder Spielstraße noch shared space, aber sie kann doch für unterschiedliche Nutzungen optimiert werden. Vier Varianten zur Gestaltung des Straßenraums stehen zur Auswahl:

  • Eine Variante mit drei Fahrspuren ist für den Durchgangsverkehr optimiert.
  • Eine Variante mit drei Fahrspuren sieht mehr Gehwege vor, dafür entfallen die Parkplätze.
  • Eine Variante widmet die Mittelspur dem Abbiegen und Ausweichen .
  • Eine Variante ist optimiert fürs Parken und sieht nur zwei Fahrspuren vor.

Das Beteiligungs-Verfahren

Ab 19. Mai können Interessierte sich auf der Kiel.de Seite anmelden, es wird zehn Plätze für Mitglieder der Ortsbeiräte Mitte, Hassee, Wellsee , Meimersdorf geben und 30 weitere Plätze für interessierte Bürger*innen. Bei mehr als 30 Anmeldungen entscheidet das Los.

Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung ist zwar nicht bindend, es ist aber doch ein Verfahren, in dem sich Menschen mit unterschiedliche Interessen austauschen und kann möglicherweise den politischen Beschluss beeinflussen.

Die Alte Lübecker Chaussee ist eine vielgenutzte Kreisstraße. Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, PKW, LKW, Busse und parkende Autos begegnen sich auf engem Raum.

Diese Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in einer gemeinsamen Sitzung der südlichen Ortsbeiräte vorgestellt. In der gleichen Sitzung berichtete auch ein Projektleiter der DEGES über den Ausbau der B404 zu A21. Zwischen beiden Projekten besteht insofern ein Zusammenhang, als der Verkehr mit Ziel Innenstadt überwiegend durch den Flaschenhals Alte Lübecker Chaussee fließt. Vermutlich wird der Verkehr hier vollends zum Stehen kommen, wenn dereinst die A21 zusätzliche Verkehre nach Kiel bringt.

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Alte Lübecker Chaussee im Straßenlexikon

Butter bei die Beteiligung

Elf Personen greifen Mann auf dem Vineta-Platz an

In der Nacht von Samstag auf Sonntag, 24.04.2021 auf den 25.04.2021, brachte ein Rettungswagen einen 31-Jährigen mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus. Der Mann war zuvor von 11 Personen auf dem Vinetaplatz mit unterschiedlichen Schlagwerkzeugen angegriffen und anschließend zurückgelassen worden. Der Mann ist mittlerweile aus dem Krankenhaus entlassen worden. Das Kommissariat 11 der Bezirkskriminalinspektion Kiel und die Staatsanwaltschaft Kiel ermitteln seit diesem Vorfall wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes.

Heute Morgen führten Beamte des Kommissariats 11 und der Staatsanwaltschaft Kiel mit Unterstützung weiterer Kräfte eine großangelegte Durchsuchung an sieben Objekten in Kiel (sechs Wohnungen und eine Shisha-Bar) und einem Sicherheitsunternehmen aus der Umgebung von Kiel durch. In diesem Zusammenhang nahmen die Einsatzkräfte im Verlauf des Vormittages sechs Männer im Alter zwischen 25 und 32 Jahren vorläufig fest. Sie stehen im Verdacht, an dem Angriff auf den 31-Jährigen beteiligt gewesen zu sein.

Für vier der sechs Tatverdächtigen wurde bereits im Vorfeld auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Die Männer werden noch heute einem Haftrichter am Amtsgericht Kiel vorgeführt.

Zwei Tatverdächtige sind nach erkennungsdienstlicher Behandlung wegen eines fehlenden dringenden Tatverdachts entlassen worden. Über den Ausgang der Vorführungen wird nachberichtet.

Jugendcafé Medusa von impuls-Jugendmigrationsberatung

Die alte Schmiede in Gaarden war lange gemütliche Kneipe und Austragungsort für Punk-Konzerte. Wild, verraucht und verrucht. Das ist vorbei, Corona hat dem anarchischen Treiben ein vorläufiges Ende bereitet. Der Medusa-Pächter Jonas Lindner fand neue Wege, das Gebäude sinnvoll zu nutzen. Die obere Etage ist jetzt ein Yoga Vidya Center. Und im Erdgeschoss befindet sich seit letztem Jahr ein Jugendcafé, das von der AWO Impuls-Migrationsberatung betrieben wird. Auch diese beiden Unternehmungen leiden unter den Corona-Beschränkungen.

Um mehr über die Jugendarbeit zu erfahren, traf ich mich mit dem Sozialarbeiter Daniel Jäger (31) von der AWO Impuls-Migrationsberatung. Er betreut in der vom Jobcenter Kiel geförderten Maßnahme junge Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Die meisten sind Ausländer*innen: Geflüchtete oder südosteuropäische Unionsbürger. Das Angebot richtet sich aber auch an junge Menschen ohne Migrationshintergrund. Sein Team aus sieben Sozialpädagog*innen und vier Coaches kümmert sich zur Zeit intensiv um sechzig Jugendliche. Das Ziel der zweijährigen Maßnahme: die Jugendlichen in Ausbildung oder einem guten Job unterzubringen. Wenn die Jugendlichen Arbeit finden, können sie noch bis zu einem halben Jahr nachbetreut werden.

Junge Menschen mit multiplen Hindernissen

Es gehört zum Konzept, dass es keine Präsenzpflicht gibt. Somit entsteht auch nicht die Notwendigkeit, Sanktionen zu verhängen, was bei diesen jungen Menschen kontraproduktiv wäre. Multiple Hindernisse bedeutet “zahlreiche Probleme”, die sich oft auch noch gegenseitig verstärken. Sanktionsfreiheit ist ein wichtiges Prinzip, denn die Jugendlichen im Programm haben oft schon vorherige Angebote abgebrochen. Dieses Programm ist möglicherweise die letzte Chance auf Hilfe und Beratung, und soll nicht einen weiteren Misserfolg darstellen.

Beispiel: eine junge Geflüchtete, die sich verschuldet um eine Wohnung vermittelt zu bekommen. Das hat sie 2.000 Euro gekostet, die sie sich von Bekannten geliehen hat. Dann saß sie in einer leeren Wohnung, mit Schulden und einer posttraumatischen Störung durch die Fluchterfahrung. Zwar war sie aus der Gemeinschaftsunterkunft heraus, aber ansonsten hatten sich ihre Problem nur noch potenziert. Das Team um Daniel Jäger konnte mit ihr einen Plan erarbeiten, wie sie die Schulden in Raten zurückzahlt. So langsam konnte diese Frau wieder Boden unter den Füßen bekommen.

Das Jugendcafé Medusa ist als ein offener Jugendtreffpunkt gedacht. Die Idee ist, dass die Sozialarbeiter*innen hier ganz allgemein Kontakt zu Jugendlichen bekommen, die Hilfe brauchen. Deshalb können die Jugendlichen im Programm auch Freunde mitbringen. Leider konnte das Jugendcafé wegen der Kontaktbeschränkungen durch die Pandemie zuletzt im Oktober im Medusa stattfinden. Seitdem wird das Café online angeboten.

Herr Jäger und sein Team machen auch aufsuchende Sozialarbeit. Sie gehen auf den Vinetaplatz und andere öffentliche Plätze und in Gemeinschaftsunterkünfte.

Wo hakt es, welche Hilfe benötigen die schwer-zugänglichen Jugendlichen?

Die Probleme sind vielfältig: familiär, finanziell, sprachlich, sozial, gesundheitlich, psychisch. Immer geht es erst einmal darum, überhaupt den Kontakt zu bekommen, denn viele dieser Jugendlichen leben sehr isoliert. Im zweiten Schritt geht es dann darum, Vertrauen zu schaffen. In der praktischen Arbeit setzt das Team dort an, wo Hilfe notwendig ist.

  • Manche Jugendlichen bekommen Arbeitslosengeld II, für andere müssen erst Leistungen beantragt werden.
  • Manche benötigen Rechtsberatung.
  • Manchmal hilft es auch, das deutsche System zu erklären.
  • Eine Schulung in IT oder die Vermittlung in einen Sprachkurs kann Wissenslücken füllen.
  • Auch während der Pandemie ist ein Theaterprojekt sehr beliebt, da die gemeinsame Kreativität auch aus der sozialen Isolation heraus führt.

Das Ziel dieser Bemühungen ist immer die Integration in den Arbeitsmarkt und damit in die deutsche Gesellschaft. Bei etlichen Teilnehmer*innen ist dieser Schritt schon gelungen. Aber es gibt auch Widerstand. Daniel Jäger:”Viele Jugendliche wollen erst mal irgendeinen Job annehmen, um ihre Familien nachzuholen.” Sie möchten nicht unbedingt eine Ausbildung machen oder an einer vorbereitenden Maßnahme vom Jobcenter teilnehmen. Daniel Jäger und sein Team verstehen diese Einstellung und akzeptieren sie auch. Dennoch weisen sie immer wieder auf die deutsche Realität hin, dass man mit Arbeit in der Reinigung oder im Lager keine Perspektive für einen sozialen Aufstieg bekommt.

Ein besonderes Problem stellen die psychischen Leiden dar, wie etwa posttraumatische Störungen oder Depressionen. Daniel Jäger: „Es gibt nicht genug adäquate Angebote für Gesprächstherapien, das Deutsch der jungen Leute ist oft zu schlecht.“

Einzelberatungen wieder möglich

Leider erschwert Corona die Durchführung einiger Ansätze. Die Projekte finden nur online statt und die Beratung am Telefon oder per Email. Einzelberatungen sind momentan wieder möglich, jedoch keine Gruppenveranstaltungen. Dadurch entfällt leider auch die manchmal segensreiche Gruppendynamik. Daniel Jäger: „Die Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen ist durch Corona besonders erschwert. Praktika finden praktisch gar nicht mehr statt.“ Und die ganzen Sprachkurse sind ausgesetzt. Mir war vor diesem Gespräch gar nicht klar, wie schwierig die Lage für Jugendliche mit “multiplen Hindernissen” in der Pandemie geworden ist.

(Das Foto zeigt Daniel Jäger im Jugendcafé Medusa.)

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Yoga Vidya im Medusa

Was macht die Drogenhilfe Ost?

Grünhunger im Lockdown

Aus dem Rundbrief der BUND Kreisgruppe Kiel, leicht gekürzt: “Ansturm auf die Küste in Schwedeneck”, “Parkärger im Stiftungsland” – Die Schlagzeilen der KN vom Januar und Februar 21. Und auch in Kiel werden Parks, Kleingärten, Gehölze, Förde, Wildtiergehege von ungewöhnlich vielen Menschen in diesem Winter besucht. Natur tut gut im Lockdown – und es ist zu hoffen, dass diese neue Genügsamkeit, das “zur Ruhe kommen” uns auch nach den Lockerungen erhalten bleibt. Doch parallel dazu werden, durch die Ratsversammlung beauftragt, etliche Bebauungspläne für Großprojekte erstellt, die unsere Auslauffläche weiter reduzieren dürften: Bremerskamp (geplante Erweiterung der Uni und Neubau der Milchwirtschaft (MaxRubner Institut), Torfmoorkamp (geplantes Wohngebiet mit 800 Wohneinheiten (WE) südlich des Steenbeker Weges, Kieler Süden (1. Bauabschnitt: geplantes Wohngebiet mit 1500 WE südlich Neu-Meimersdorf).

Wenn es so weiter geht, wird in noch größerem Maße die Flucht aus Kiel angetreten, mit entsprechender Zunahme an Verkehrswegen und der Ausweisung weiterer Neubaugebiete in den Umlandgemeinden. Wo soll das enden? Was für Lösungen kann es geben?Die versiegelte Fläche nimmt in Kiel kontinuierlich zu, und dass obwohl die Bevölkerungshöchstzahl Ende der 60er Jahre erreicht war. Deswegen fordert die BUND-Kreisgruppe Kiel :

  • eine hohe Zweitwohnsteuer, die auch für mehr als 3 Monate ungenutztes Wohnungseigentum gilt (z. Zt gelten Immobilien als sichere Geldanlage)
  • einen Grünflächenfaktor, der festlegt wieviel Grünfläche pro Einwohner*in zur Verfügung stehen muss. Konzepte dazu gibt es seit vielen Jahren. Städte wie Duisburg, Hamburg, Bremen, Regensburg führen entsprechende Berechnungen durch. Damit wäre keinesfalls weitere Stadtentwicklung ausgeschlossen: Für Neuversiegelung müsste allerdings entsiegelt werden, und ein Neubau auf Parkplatz ist immer möglich..
  • eine Verpflichtung bestehende Gewerbegebiete maximal zu nutzen, d.h. auch in die Höhe zu bauen, Parkplätze auf Parkpaletten zu planen, und ÖPNV/Fahrradverbindung gleich mitzudenkendie grundsätzliche bauökologische Überwachung, wenn schützenswerte Bäume und Gehölze im Bebauungsplan festgelegt wurden.
  • Die Ausweisung von ganz Suchsdorf-West als Landschaftsschutzgebiet (z.Zt als Potentialfläche im Wohnbauflächenatlas)

Das Foto zeigt eine Asphaltwüste nahe Holstein-Stadion.

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https://www.facebook.com/bundkreisgruppekiel/

www.bund-kiel.de

Inside Höffner: Arbeiten auf Provisionsbasis

Wie ist es eigentlich, Mitarbeiter von Möbel Höffner zu sein? Mich erreichte ein detaillierter Bericht von einem Höffner-Angestellten aus einer anderen Stadt. Auf Schulungen trifft er auch Kolleg*innen von Möbel Kraft. Beide Unternehmen gehören bekanntlich der Krieger-Gruppe. Aber solange die Familie Kraft noch Anteile am Unternehmen hatte, waren die Konditionen besser als bei Höffner. Einige Mitarbeiter genießen noch diese Alt-Verträge.

Sein Bericht, etwas gekürzt:

Sowohl in Kraft- als auch in Höffner-Häusern wird im Verkauf nur auf Provision gearbeitet, d.h. wir verdienen nur etwas, wenn wir etwas verkaufen und sind lediglich durch ein Mindestgehalt abgesichert, das in schlechten Monaten dann mit unseren Provisionen verrechnet wird. Das ist so ähnlich wie Aufstocken mit Hartz-IV.

Wir Höffner-Verkäufer müssen von den Kunden eine Anzahlung erbetteln, damit wir sofort unsere Provision (unser Gehalt) ausgezahlt bekommen. Die Kollegen bei Kraft brauchen keine Anzahlung von den Kunden um sofort ihr Gehalt zu bekommen. Dass die Kunden bei Höffner eine Anzahlung leisten, hat für das Unternehmen doch Vorteile. Der Kunde hat die Ware noch nicht, aber das Unternehmen hat schon Geld von den Kunden, mit dem dann die Gehälter bezahlt werden können. Ist doch toll und genau der Grund warum Höffner nach Kiel kommt und nicht Kraft.

Der Betriebsrat verhandelt mit der Höffner-Geschäftsleitung über die Provisionen

Wir haben einen Betriebsrat, aber den kann man nicht mit dem in anderen Unternehmen vergleichen, da wir nicht gewerkschaftlich organisiert sind, da wir keinen Tarifvertrag haben. Unser Betriebsrat verhandelt z.B. mit der Geschäftsleitung regelmäßig über die Höhe der Provisionssätze. Wenn die Geschäftsleitung die Provisionen ändert, wird der Betriebsrat darüber informiert und dann wir Mitarbeiter, da diese Sätze unseren Verdienst beeinflussen. Die Sätze sind von Hersteller zu Hersteller oft unterschiedlich hoch. Der Betriebsrat verhandelt, wenn bspw. mehrere Sätze auf einmal gesenkt werden sollen. Durch den Betriebsrat haben wir noch andere kleine Vorteile. D.h. wenn es den Betriebsrat nicht gäbe, dann wären unsere Arbeitsbedingungen noch schlechter, obwohl unsere Grundabsicherung sowieso nur knapp über dem Mindestlohn liegt. Die Art wie wir bezahlt werden und das Geschacher um unser Gehalt erinnert an einen Viehmarkt, wo man zwar einen hohen Nutzen von den Tieren erwartet, aber so wenig wie möglich für sie bezahlen möchte.

Die Sache mit den Gutscheinen

Den Zuschlag für Sonderöffnungszeiten, z.B. sonntags, bekommen wir nicht als Gehalt, sondern in Form eines Höffner-Warengutscheins. So bleibt das Geld schön im Unternehmen. Durch die Gutscheine spart sich das Unternehmen die Lohnsteuerabgabe und vor allem den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Da es gesetzlich aber nicht erlaubt ist geschuldeten Arbeitslohn in Form von Gutscheinen zu bezahlen, sind diese Gutscheine immer höher als der geschuldete Lohn. Daher ist das rechtlich eine Grau-Zone.

Da dies alles aber mit dem Betriebsrat abgestimmt ist und wir regelmäßig gefragt werden, ob wir damit einverstanden sind und keiner protestiert, ist das Unternehmen hier wohl auch wieder auf der sicheren Seite. Dass wir mit dieser Regelung einverstanden sind, könnte man praktisch als Schweigegeld verstehen. Würde ein Mitarbeiter dagegen klagen, da er lieber den Zuschlag auf seiner Gehaltsabrechnung hat anstatt in Form eines Gutscheins, würde das Unternehmen in Zukunft wohl keine Gutscheine mehr herausgeben von denen wir doch einen gewissen Mehrwert haben, denn wenn wir nur den Zuschlag in Geld erhalten bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben weniger übrig als bei dem Gutschein. Der Mitarbeiter, der klagen würde, wäre dann auch sicher nicht mehr lange im Unternehmen. Höffner könnte sich vor Gericht auch herausreden, dass Sonderöffnungen wie an Sonntagen auf freiwilliger Basis stattfinden und wir daher den Sonntagszuschlag als Gutschein erhalten.

Fakt ist aber, dass kein Verkäufer auf so einen umsatzstarken Tag verzichten kann und finanzielle Nachteile hätte, wenn er da nicht kommen würde und ich denke so würde das auch ein Richter sehen. Das Unternehmen kann auch nicht für jede Sonderschicht Gutscheine ausgeben, denn für Gutscheine gilt eine Freigrenze von 44 Euro pro Monat bzw. 528 Euro im Jahr. Da wir nicht jeden Monat Sonderstunden machen müssen und somit nicht jeden Monat einen Gutschein erhalten wird die jährliche Freigrenze nicht überschritten. Eine Überschreitung der Freigrenze würde Höffner auch nicht riskieren, da es sonst Steuerhinterziehung wäre.

Mit den Gutscheinen haben somit Höffner und wir Mitarbeiter einen Vorteil. Aber man würde sich als Mitarbeiter geschätzter fühlen wenn man den Feiertagszuschlag als Gehalt und als Anerkennung noch einen kleineren Gutschein zusätzlich erhalten würde. Ein Mitarbeiter, der noch in der Einarbeitung ist, in der er ein Festgehalt bekommt, erhält für einen Sonntag den Zuschlag auch nur als Gutschein. Der Betrag auf dem Gutschein ist geringer als bei einem Kollegen der auf Provision arbeitet und für das Unternehmen Umsatz macht.

Auch Azubis erhalten für Sonntagsarbeit einen geringeren Gutscheinwert. Eigentlich müssten diese Mitarbeiter den Zuschlag in Form von Gehalt bekommen, da sie ihren Sonntag opfern, aber nicht mehr Gehalt bekommen. Wir Verkäufer können an einem Sonntag immerhin mehr verdienen. Als Ausgleich können wir alle einen freien Tag nehmen. Von dem haben dann die Azubis mehr, denn uns Verkäufern fehlt dieser Tag dann wieder als Verdienst. Daran dass Mitarbeiter in der Einarbeitung und Azubis einen geringeren Gutschein erhalten, weil sie (noch) keinen Umsatz für das Unternehmen machen, erkennt man, wie das Unternehmen tickt und dass es nur um’s Geld geht. Wenn ein Mitarbeiter viele Jahre im Unternehmen ist, bekommt er einen nicht unwesentlichen Teil seines Gehalts in Form von Gutscheinen ausbe-zahlt und das könnte sich bei einer sehr langen Betriebszugehörigkeit ja auch auf die Höhe seiner Rente auswirken. Und da geht es um das Geld eines Mitarbeiters. Aber es ist ja mittlerweile in, dass man den Mitarbeitern, anbietet auf einen Teil ihres Gehalts oder auf Gehaltserhöhung zu verzichten, wenn sie im Zuge dafür sog. Benefits durch das Unternehmen haben, wie kostenloses Mittagessen, Fitnessstudio usw. Aber mal ehrlich, dass sind doch dann keine Benefits, keine Vorteile mehr, wenn ich auf einen Teil meines Gehalts verzichte! Auf einer Karriereplattform gab es dazu mal eine Umfrage und ich war total wütend, als ich das las, denn es ist doch klar, dass dies nur Steuersparmodelle für Unternehmen sind.

Teil 2

(Das Foto zeigt die Höffner-Baustelle im Januar.)

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https://www.hoeffner.de/jobs

Kiel: Gutachten bescheinigt gravierende Verstöße auf der Höffner-Ausgleichsfläche