Expedition Grundeinkommen in Kiel

Viele erinnern sich vielleicht an eine ähnliche Unterschriftensammlung. Das war der Vorläufer, ein Bürgerbegehren für die Expediton Grundeinkommen in Schleswig-Holstein. Dieses wurde abgebrochen, denn das Sammeln von Unterschriften gestaltete sich durch die Corona-Auflagen als schwierig. In einem neuen Verfahren können sich jetzt einzelne Städte und Gemeinden qualifizieren. Über 3.000 Orte sammeln bereits. Auch Kiel ist dabei.

Aktuell haben 613 Kieler*innen das Bürgerbegehren unterschrieben. Gebraucht werden 2.500 Stimmen. https://expedition-grundeinkommen.de/gemeinden/kiel. Die Frist läuft bis zum 21. März.

Befristeter Feldversuch für das bedingungslose Grundeinkommen

So soll der Modellversuch aussehen: In den Testregionen werden Grundeinkommen für drei Jahre vergeben. Bundesweit könnten 10.000 Menschen ein bedingungsloses Grundeinkommen für die Dauer von drei Jahren erhalten. Es werden Haushalte nach dem Zufallsprinzip eingeladen. Alle Mitglieder der teilnehmenden Haushalte erhalten dieses Grundeinkommen. Gleichzeitig wird eine Vergleichsgruppe bestimmt, die das Grundeinkommen nicht erhält. Der Modellversuch wird wissenschaftlich vom DIW begleitet. Noch zwei Jahre nach Ende des Bezugs werden die Modellteilnehmer befragt. Es ist ja ein wissenschaftlicher Versuch.

Welche Auswirkungen hat ein bedingungsloses Grundeinkommen?

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin (DIW) soll hauptverantwortlich für die wissenschaftliche Begleitung dieses Modellversuchs sein.

  • Welche Auswirkungen hat das bedingungslose Grundeinkommen auf die Gesundheit, die soziale und wirtschaftliche Situation, das Konsumverhalten sowie das bürgerschaftliche und soziale Engagement der Teilnehmenden.
  • Welche Auswirkungen hat der Modellversuch auf die teilnehmenden Städte und Gemeinden?

Das bedingungslose Grundeinkommen (bGE) soll existenzsichernd sein und gesellschaftliche Teilnahme ermöglichen. Im Modellversuch soll es 1.200 Euro für Erwachsene und 600 Euro für Minderjährige betragen. Unter den verschiedenen Varianten des bGE wird die “negative Einkommenssteuer “ getestet. Nicht weil diese Variante die beste ist, sondern weil sie leicht simuliert werden kann. (Es gibt auch Modelle für das bGE, die ein anderes Steuersystem vorsehen.) In dieser Variante wird die Steuerschuld mit dem Grundeinkommen verrechnet. Wenn die Steuern unter dem Betrag des Grundeinkommens liegen, oder wenn gar keine Steuern anfallen, wird das Grundeinkommen als Transfer ausgezahlt. Ansonsten verringert sich die Steuerschuld.

Finanziert wird der Feldversuch von den Kommunen. Angedacht sind Kosten von 30.000 Euro pro Teilnehmenden, wobei 27.000 für das Grundeinkommen zur Verfügung stehen und 3.000 Euro für Verwaltung und Forschung.

Ein erfolgreiches Bürgerbegehren ist die Voraussetzung für einen Bürgerentscheid. Ein Bürgerentscheid, der mit Mehrheit angenommen wird, ist für die Kommune bindend. Oft übernimmt der Gemeinderat oder Stadtrat aber schon das Anliegen nach dem Bürgerbegehren, vor allem wenn es danach aussieht, dass auch der Bürgerentscheid positiv ausfallen wird.

Mehr Info: https://expedition-grundeinkommen.de/gemeinden/kiel

Broschüre: https://assets.ctfassets.net/af08tobnb0cl/2ao3uFrqU62EvojIcSnCd/de72c3885a6eff5e9fd7df179068a935/Brosch__re_Expedition.pdf

Querdenker und Gegendemos

Eine Bündnis verschiedener antifaschistischer und klimapoltitischer Gruppen demonstriert am Donnerstag (gestern) und Samstag gegen rechtsoffene “Querdenken”-Aktionen in Kiel und für eine solidarische Lösung der Krise

Die Initiativen “Kiel steht auf” und “Kieler Aktionsnetzwerk für Frieden, Freiheit & Demokratie”, die derzeit mehrmals pro Woche ihre verschwörungsideologischen, sozialdarwinistischen und bisweilen antisemitischen Welterklärungen auf Kiels Straßen kundtut, demonstrierten gestern auf dem Exerzierplatz. Die nächste Demo findet auf der Reventlouwiese Samstag mittag statt. Auch hier ist eine antifaschistische Kundgebung an der Kiellinie geplant.

Die Gruppen aus dem antifaschistischen Bündnis wollen eine Gegenperspektive zur aktuellen Coronapolitik sichtbar machen, die sich von der falschen Kritik der “Querdenken”-Szene inhaltlich scharf abgrenzt. “In der Öffentlichkeit fehlt uns v.a. eine solidarische und international gedachte Perspektive auf die Pandemie. Dies ist neben der beunruhigenden Rechtsentwicklung bei den Corona-Relativierer*innen das Hauptanliegen unserer Aktionen.” so Demonstrantin Malin. Das Bündnis kritisiert die wirtschaftsorientierte Corona-Politik der Regierenden, welche die Menschen in ihren Grundrechten einschränkt, während die Lohnarbeit vielerorts unbedarft weiterläuft und in der Pandemie zu einer Gefahr für Gesundheit und Leben geworden ist.

Die Kieler Versammlungsbehörde hatte die solidarische Bündnis-Kundgebung am Donnerstag auf dem Exerzierplatz untersagt und will den Gegenprotest stattdessen auf den Rathausplatz verlegen. Der Auftakt der “Querdenken”-Demo befindet sich ebenfalls auf dem Exerzierplatz. Alle Versammlungen in Schleswig-Holstein haben per Erlass die Auflage, dass die Anzahl der Teilnehmenden 100 nicht überschreiten darf. Der Exerzierplatz wäre somit groß genug um beide Versammlungen voneinander zu trennen.

Per Eilentscheid durfte die Gegendemo dann doch zeitgleich mit der Querdenker-Demo auf dem Exerzierplatz stattfinden. Die Gegendemonstranten überwogen zahlenmäßig.

“Das Unsichtbarmachen des Protests gegen eine aggressiv auftretende Szene von Verschwörungsgläubigen ist ein fatales Signal der Stadt. Vor allem weil, sich der Protest zum großen Teil durch die Anwohner:innen des Exerzierplatzes sowie der Straßen ergibt, in denen die “Querdenker:innen” ihren Unsinn verbreiten. Seit mehreren Wochen müssen diese fassungslos und erschüttert die Versammlungen der Corona-Relativierer:innen mit ansehen.”, so eine:r der Organisator:innen der solidarischen Kundgebung.

(Foto. Autokorso einer früheren Querdenker-Demo.)

Gaarden: Gespräche vor einem bulgarischen Kiosk

Salami und Schinken in der Kühltruhe, Sandwiches im Tresen, frisch gemahlener Kaffe für 1,- Euro, Getränke: das beschreibt im Wesentlichen das Sortiment des bulgarischen Kiosk. Er befindet sich in der Iltisstraße, die vorübergehend in Mercedes-Kierpacz-Straße umbenannt wurde.

Die Besitzer des Kiosk stammen aus Bulgarien, sind seit vier Jahren in Kiel, soviel konnte ich erfahren.

Ich besuche diesen Kiosk öfter, um Kontakt zu Bulgar*innen in Gaarden zu bekommen und mehr über ihre Lebenswelt zu erfahren. Vor dem Laden führe ich Gespräche mit denjenigen, die gut genug Deutsch können. Man merkt, dass es für die bulgarischen Zugwanderten keine Willkommenskreise und Integrationskurse gab, da die Deutschkenntnisse doch arg zu wünschen übrig lassen.

Meine Gesprächspartner versuchen zu verstehen, was ein Blog ist. Meine Visitenkarte wird ans Brett über der Kühltruhe gepinnt. Die Namen habe ich in den folgenden Gesprächen geändert.

Mein erster Gesprächspartner Angel ist ganz glücklich mit Deutschland, bis auf ein Problem: “Die Vermieter wollen nicht an uns Bulgaren vermieten.” Er sagt, viele seiner Landsleute würden putzen gehen, in Hotels oder in Firmen oder “beim Chef”, damit meint er wahrscheinlich in Privathaushalten. Das Gespräch ist kurz, weil er zur Fröbelschule muss, um die Hausaufgaben für seine Kinder abzuholen.

Simeon arbeitet auf dem Bau, als Dekorateur. Deutschland gefällt ihm sehr gut. Er lebt in einer 124 Quadratmeter großen Wohnung mit seiner Frau, ihren fünf Kindern und seiner Mutter. Er ist 2015 nach Kiel gekommen.

Zwei Schwestern, die auf die Fröbelschule gehen. Elisa ist in der 4. Klasse, Emilya in der 2. Klasse.

Ich (zu Elisa): Du hast bestimmt ein gutes Zeugnis bekommen.

Elisa: Ja! Ich habe eine 1 in Deutsch und eine 2 in Mathe. Nur in HSU eine 3.

Ich: Du sprichst perfekt Deutsch!

Elisa: Mein Vater spricht Bulgarisch, Rumänisch, Türkisch und Französisch. Ich fange an, Bulgarisch zu vergessen. Aber ich habe ein bisschen Rumänisch von meiner Freundin Nadia gelernt.

Ich: Habt ihr eine schöne Wohnung?

Elisa: Wir wohnen zu fünft in zwei Zimmern. Es ist zu eng. Aber bald ziehen wir in eine größere Wohnung . Heute oder morgen kommt der Brief.

Emilya: Mein Opa ist gestorben. An einem Herzinfarkt.

Elisa: Meine Mutter hat einen ganzen Tag geweint.

Emilya: Wenn ich groß bin, will ich Erzieherin in der Kita werden.

Soweit mein impressionistischer Einblick in das Leben einiger Bulgar*innen in Kiel-Gaarden. Ich würde mich über weitere Kontakte freuen. Erster Eindruck: Es geht aufwärts, die Kinder lernen Deutsch und die Familien rücken langsam in bessere Wohungen auf.

Im Rahmen der EU-Freizügigkeit, dürfen Bulgar*innen nach Deutschland einreisen und sich niederlassen.

Gemäß dem Statistischen Jahrbuch für 2019 – neuere Daten liegen noch nicht vor – leben 1.641 Bulgar*innen in Kiel, davon 1.159 in Gaarden.

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Dieser taz-Bericht von 2014 beschreibt die schlimme Zeit, als Bulgar*innen noch keine Sozialleistungen erhielten: Roma in Kiel-Gaarden

Bulgaren in Kiel haben viele Probleme

Gemeinsam für ein sauberes Gaarden

Tatsachen für die Zukunft: Asphalt statt Kleingärten bei Holstein

Ein Beitrag von KS.

Der Plan*:Ein neues Parkhaus mit 1200 Stellplätzen auf dem Gelände der KSV Holstein, das auch für ein im VIP-Bereich des Stadions integriertes Veranstaltungszentrum zu nutzen ist. Verbunden damit der Traum von der 1. Liga in einem auf 25.000 Besucher ausgebauten Stadion. Auf den 1. Blick gar nicht so falsch: Das Stadion bleibt in der Stadt, für viele Fußballfans zu Fuß, mit Fahrrad oder Bus erreichbar. Die Stadt will dafür insgesamt 1500 Fahrradbügel errichten. Allerdings: Parkplätze für Fußballfans gibt es auch auf dem Unigelände, im ständig ungenutzten Tesla-Parkhaus im Wissenschaftspark, im RBZ am Westring…

Und bei näherer Betrachtung läuft so manches mehr mal wieder schief, wenn es um Holstein geht:

Wir erinnern uns: 2013 wurden via KN die Pläne für ein Sportleistungszentrum für THW und Holstein am Gelände des Nachwuchszentrums des Fußballclubs in Projensdorf bekannt.** Es gab fertige Investorenpläne, der damalige Bürgermeister Todeskino sprach von “einer großen Chance für Kiel”. Doch der Plan wurde ohne eine betroffene Kleingärtnerin gemacht, die die Presse mit allerlei Hinterzimmerdokumenten versorgen konnte. So geriet das Ganze in massive Kritik, insbesondere da ja zeitgleich die Kleingärten auf dem Prüner Schlag abgewickelt wurden. THW entschied sich relativ schnell für ein Leistungszentrum in Altenholz und wenige Jahre später wurde der Aufstellungsbeschluss für das Leistungszentrumam Steenbeker Weg mangels Interesse wieder zurückgenommen.

Was also läuft diesmal wieder falsch?

Den hier betroffenen Kleingärtner*innen ist jetzt schon zum Ende des Jahres gekündigt worden. Dabei hat es noch nicht einmal die Auslegung des Vorentwurfs eines Bebauungsplans gegeben, zu der die betroffene Bevölkerung ebenso wie Umweltverbände und Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen können. Es gibt keine Diskussion über den Sinn einer 500m langen Zufahrt zu diesem Parkhaus, die verkehrstechnisch notwendig ist, aber die Versiegelung von momentanen Kleingarten- und Waldflächen zur Folge hat.Was ist mit dem geplanten Veranstaltungszentrum im VIP-Bereich der Fußballarena, das weitüber 2000 Besucher*innen aufnehmen soll? Der Investor wünscht sich sicherlich eine maximale Auslastung 24/07. Was bedeutet das an Lärm, an Verkehr, an zusätzlicher Unruhe im Quartier?…

Am Holstein Stadion Kiel Foto: Hier soll die mindestens 2 spurige Zufahrt zum Parkhaus längs führen.

Was ist das für ein Zeichen für die Klimaschutzstadt Kiel, die den Climate Emergency ausgerufen hat, die einen Nachhaltigkeitspreis im letzten Jahr stolz entgegengenommen hat?Und nicht zuletzt werden wieder einmal entgegen der Versprechungen von Grün- und Kleingartenkonzepten aus den letzten Jahren für die Zufahrt zu einem privaten Parkhaus Grünflächen versiegelt, Kleingärten zerstört, der Grüngürtel weiter verkleinert. Die Mobilitätswende soll kommen, das gilt aber nicht für Holstein. Öffentliche Beteiligung nach Tatsachen schaffen erinnert zudem an ein anderes großes Projekt, dass dieser Tage wieder Kieler Gemüter bewegt – auf dem Prüner Schlag wurden die Kleingärten auch lange vor dem Ratsbeschluss geräumt und so Tatsachen geschaffen…

* https://www.kn-online.de/Kiel/Kiel-Das-sind-die-Plaene-fuer-das-neue-Holstein-Stadion

** https://www.kn-online.de/Sport/THW-Kiel/Zebra-Trainingszentrum-begeistert-auch-die-Stoerche-Kiels-sportliche-Alphatiere-hoffen-auf-Realisierung-einer-gemeinsamen-Vision-in-Projensdorf

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Die Südspange und die Bielenbergkoppel

Einzelhandel in SH öffnet ab Montag

Der Landtag beschloss heute: Der Einzelhandel in Schleswig-Holstein darf ab 8. März wieder öffnen. Allerdings wird die Anzahl von Personen begrenzt – in Abhängigkeit von der Größe des Ladens.

Begründet wird dieser Öffnungsschritt mit einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz von unter 50. (Heute meldete das Robert-Koch-Institut 48.) Gemäß des Bund-Länder-Beschlusses vom Mittwoch darf der Einzelhandel bei einer Inzidenz von nicht mehr als 50 öffnen.

Für Flensburg gilt diese Regelung noch nicht, da dort die Werte sehr hoch sind.

Es gibt eine Notbremse: Sollten die Inzidenzwerte auf über 100 ansteigen, geht es zurück in den Lockdown!

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Günther: Einzelhandel kann am Montag wieder öffnen

Buchhandel und andere Öffnungsschritte

Buchhandel und andere Öffnungsschritte

Die Bund-Länder-Konferenz beschloss am Mittwoch eine Abfolge von Öffnungsschritten, immer in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen.

Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 28. März 2021 verlängern.

Hier die nächsten möglichen Öffnungsschritte:

Private Zusammenkünfte

Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab 8. März wieder erweitert: Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

In Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche können die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften erweitert werden auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse). Danach wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

In allen Fällen trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, mit denen solche Zusammenkünfte erfolgen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird („social bubble“) oder vor der Zusammenkunft ein Selbsttest von allen Teilnehmenden durchgeführt wird.

Öffnungsschritte im öffentlichen Bereich

Nachdem erste Öffnungsschritte im Bereich der Schulen und Friseure sowie einzelne weitere Öffnungen in den Ländern bereits vollzogen wurden, werden nunmehr in einem zweiten Öffnungsschritt im öffentlichen Bereich:

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte zukünftig einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm wieder öffnen.

Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen -wie bei Kosmetik oder Rasur- nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.

Zugleich werden alle geöffneten Einzelhandelsbereiche die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherstellen.

Dritter Öffnungsschritt

Einen dritten Öffnungsschritt kann ein Land in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen gehen:

a. Wird in dem Land oder einer Region eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht, so kann das jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen:

• die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm;

• die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten;

• kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in dem Land oder der Region an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 Neuinfektionen an, wird ab dem zweiten darauffolgenden Werktag in den geöffneten Bereichen folgendermaßen verfahren:

Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt folgende weitere Öffnungen landesweit oder regional vorsehen:

  • Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
  • Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest;
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen. Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

Fünfter Öffnungsschritt

Der fünfte Öffnungsschritt kann – wiederum in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat: a. Wenn die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des vierten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen bleibt, kann das Land entsprechend landesweit oder regional folgende weitere Öffnungen vorsehen:

  • Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Außenbereich;
  • Kontaktsport in Innenräumen

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in dem Land oder der Region an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 Neuinfektionen an, wird ab dem zweiten darauffolgenden Werktag in den geöffneten Bereichen nach folgendermaßen verfahren: Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt folgende weitere Öffnungen landesweit oder regional vorsehen:

  • die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einer bzw. einem weiteren für jede weiteren 20 qm;
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Testerfordernis). Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

Die gesamte Pressemitteilung: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1872054/66dba48b5b63d8817615d11edaaed849/2021-03-03-mpk-data.pdf?download=1

(Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay)