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Corona-Auflagen, was ändert sich?

Die Videokonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen dauerte fünf Stunden. Was ändert sich bundesweit?

Bis Ende Oktober wird es keine Fußball-Bundesliga-Spiele vor Zuschauern geben. Wie es danach weiter gehen kann , damit beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe. Die Handhabe von Weihnachtsmärkten und Karneval /Fasching/ Fassnacht bleibt vorerst ungeklärt. In einer Pressekonferenz äußerte Ministerpräsident Daniel Günther die Hoffnung, dass es in Schleswig-Holstein Weihnachtsmärkte geben könnte unter geeigneten Hygiene-Auflagen.

Ab 15. September werden die kostenlosen Tests für Einreisende aus Nicht-Risiko-Gebieten ausgesetzt. Wer aus einem Risiko-Gebiet einreist, muss sich dann in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Frühestens am 5. Tag kann die Person einen Covid-19 Test machen, und wenn ein negatives Ergebnis vorliegt, darf die Person die Quarantäne vorzeitig verlassen. Covid-19-Tests, die noch im Ausland gemacht werden, gelten nicht mehr.

Vieles bleibt weiterhin in der Kompetenz der Bundesländer. Dahinter steht die Beobachtung, dass das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich ausgeprägt ist . Anti-Corona-Maßnahmen, die im Süden und Westen der Republik angemessen sind, könnten im Norden und Osten auf Aktzeptanzprobleme stoßen, einfach weil es weniger Infektionen gibt.

Für private Feiern in Schleswig-Holstein gilt weiterhin die Obergrenze von 50 Personen im Gebäude und 150 Personen im Freien. Es darf weiterhin nicht gesungen und getanzt werden. Die Kontaktdaten der Gäste müssen festgehalten werden. Für die Abstandsregel gibt es einige Ausnahmen, beispielsweise für kleine Zusammenkünfte von nicht mehr als 10 Personen und für Angehörige eines Haushaltes.

Das Bußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht im ÖPNV beträgt in Schleswig-Holstein 150 Euro.

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https://www.ndr.de/nachrichten/info/Coronavirus-Live-Ticker-Die-Lage-am-Donnerstag-27-August,coronaliveticker474.html

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