Die Kosten der Fahrscheinkontrollen übersteigen zwar die dadurch generierten Einnahmen. Aber ohne die abschreckende Wirkung von Kontrollen wären die Einnahmeverluste mit Sicherheit höher. Um wieviel höher lässt sich nicht beziffern.
Die externen Kontrollen werden durch das Team „Fahren und Prüfen“ durchgeführt.
Ermittlungsdelikt Fahrscheinkontrolle
Von 2019 bis Mai 2024 wurden 5.203 Fahrten ohne gültigen Fahrschein entdeckt. Die jährlichen Zahlen schwanken stark, was auch daran liegt, dass Schwarzfahren ein „Ermittlungsdelikt“ ist. Das heißt: Je mehr kontrolliert wird, desto mehr wird auch entdeckt.
Aussagefähiger ist die Quote der ermittelten Schwarzfahrten im Verhältnis zu den Kontrollen. Diese Quote geht kontinuierlich nach oben. Hatten 2019 noch 0,8 Prozent der überprüften Fahrgäste keinen gültigen Fahrausweis, so lag die Quote 2024 schon bei 1,88 Prozent. Das heißt von 100 überprüften Personen hatten fast zwei keinen Fahrausweis oder einen gefälschten Fahrausweis. Oder umgekehrt gesehen: 98 von 100 Personen waren ehrlich unterwegs!
Seit November 2023 dürfen Fahrgäste hinten einsteigen. Vorher mussten sie am Busfahrer oder an der Busfahrerin vorne vorbei gehen und ihren Fahrschein zeigen. Es ist jetzt als einfacher, schwarz zu fahren. Das kann aber nicht die alleinige Erklärung für mehr Schwarzfahrten sein, denn die Quote steigt seit Jahren kontinuierlich.
Konsequenzen für Schwarzfahrende
Wird jemand ohne Fahrschein oder mit gefälschtem Fahrschein erwischt, muss die Person ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ von 60 Euro zahlen. Die KVG kann auch Anzeige erstatten, etwa bei Wiederholungstätern oder gefälschten Ausweisen. Die Erschleichung der Beförderug als Delikt kann zu einer Geldstrafe oder, wenn nichts zu holen ist, zu einer Ersatzfreiheitsstrafe führen. In Kiel wird die Bearbeitung der Anzeigen von der Staatsanwaltschaft meistens wieder eingestellt.
Die Kosten der Kontrollen beliefen sich 2024 (bis Mai) auf 145.723, 63 Euro. Die Einnahmen durch das „erhöhte Beförderungsgeld“ betrugen 34,741 Euro. Das entspricht einer Kostendeckung von etwa 24 Prozent.
Quelle: Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ von Ratsherr Björn Thoroe (DIE LINKE/Die PARTEI) in der Ratsversammlung vom 13. Juni. Drucksache 0681/2024
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