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Kiel für 15 Prozent Kappungsgrenze

Die Kappungsgrenze kann für Kommunen mit Wohnungsnot auf 15 Prozent gesenkt werden. Dann dürfen Bestandmieten innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent steigen. (Davon unabhängig können aber Modernisierungskosten nach bestimmten Regeln auf die Mieten umgelegt werden. ) Bislang galt die 15 Prozent Kappungsgrenze in Schleswig-Holsein in 15 Kommunen. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung soll nun beim Land beantragt werden, dass Kiel in die Liste der Kommunen mit abgesenkter Kappungsgrenze aufgenommen wird. Kiel für 15 Prozent Kappungsgrenze weiterlesen