Die Kappungsgrenze kann für Kommunen mit Wohnungsnot auf 15 Prozent gesenkt werden. Dann dürfen Bestandmieten innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 15 Prozent steigen. (Davon unabhängig können aber Modernisierungskosten nach bestimmten Regeln auf die Mieten umgelegt werden. ) Bislang galt die 15 Prozent Kappungsgrenze in Schleswig-Holsein in 15 Kommunen. Gemäß Beschluss der Ratsversammlung soll nun beim Land beantragt werden, dass Kiel in die Liste der Kommunen mit abgesenkter Kappungsgrenze aufgenommen wird.
Die Gesamtdurchschnittsmieten sind von 2014 – 2106 um 12 Prozent gestiegen. Gründe dafür sind das Wachstum der Bevölkerung und der langfristige Trend zum Single-Haushalt. Gerade im letzten Jahr stiegen die Haushaltsgrößen allerdings wieder. “Ein Grund hierfür kann die hohe Zuwanderung von Flüchtlingen sein,” vermutet der Wohnungsmarktbericht von 2017, der im September vorgelegt wurde.
In der Ratsversammlung stimmten SSW, SPD ,Grüne und Linke für die abgesenkte Kappungsgrenze, weil sie hoffen, auf diese Weise den Anstieg der Mieten zu bremsen. CDU und FDP sehen Instrumente wie die Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse eher als Gefahr für Investitionen.