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Corona-Auflagen in SH ab 30. November

(Nachtrag vom 30.11. : Die Schulferien werden nicht verlängert, aber es schließen sich zwei Tage Homeschooling an. Mehr siehe weiter unten im Text!)

Der Bund-Länder-Beschluss vom 25. November wird in Schleswig-Holstein in etwas veränderter Form umgesetzt. In der Pressemitteilung der Landesregierung heißt es: “Da sich die Infektionszahlen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt etwas günstiger entwickelt haben, werden in Schleswig-Holstein entsprechend der Öffnungsklausel für Länder mit niedrigeren Inzidenzen nicht alle Punkte des Beschlusses der Konferenz umgesetzt.”

Es gibt einige Lockerungen, einige Auflagen werden dagegen verschärft, Vieles bleibt wie seit Anfang November gewohnt. Hier sind die Regeln, die ab 30. November und vorerst bis zum 20. Dezember gelten.

  • Bei den Kontaktbeschränkungen bleibt es in Schleswig-Holstein bei maximal 10 Personen aus maximal zwei Haushalten im öffentlichen Raum, sowie bei maximal 10 Personen im privaten Raum. Wichtig bleibt, Kontakte weiterhin auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren.
  • Körpernahe Dienstleistungen wie in Nagel-, Kosmetik- sowie Massagestudios dürfen – unter Hygieneauflagen – wieder angeboten werden.
  • Außenbereiche von Tierparks, Zoos, und Wildparks und ähnlichen Einrichtungen dürfen – unter Hygieneauflagen – wieder öffnen.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird räumlich ausgeweitet. Diese gilt nun zusätzlich

– nach Ausweisung durch die kommunalen Behörden auch in Bahnhöfen, Bahnhofsvorplätzen und Haltestellen
– in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Berufs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, sowie grundsätzlich am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen. Ausnahmen hierzu gelten:

– am festen Steh- oder Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten oder die Übertragung von Viren durch ähnlich geeignete physische Barrieren verringert wird;
– bei schweren körperlichen Tätigkeiten;
– wenn Kontakte nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts erfolgen;
– bei der Nahrungsaufnahme;
– wenn dies aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls unzumutbar ist;
– im Rahmen gerichtlicher Verhandlungen und Anhörungen.

In den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Infektionszahlen im schleswig-holsteinischen Vergleich überdurchschnittlich hoch sind, werden regional verschärfte Maßnahmen in Kraft treten. Diese Maßnahmen werden zwischen der Landesregierung und den Kreis-/oder Stadtverwaltungen abgestimmt und dann jeweils vom Kreis/ der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung verkündet. Regional verschärfte Maßnahmen sind bisher für den Kreis Pinneberg und die Landeshauptstadt Kiel in Vorbereitung/Umsetzung.

Auf die regulären Weihnachtsferien folgen am 7. und 8. Januar zwei Distanz-Lern-Übungstage, bei denen die Kinder zu Hause lernen. Letzter regulärer Schultag ist der 18. Dezember, erster regulärer Präsenztag ist der 11. Januar.

Wie es nach dem 20. Dezember weiter geht, ist noch nicht beschlossen. Die meisten Bundesländer bekommen jetzt strengere Kontaktbeschränkungen, die sie dann vom 23. 12 bis zum 1.1. lockern werden. Schleswig-Holstein macht diese Verschärfung der Kontaktbeschränkungen nicht mit, aber eine weitere Lockerung über die Feiertage wird nicht in Aussicht gestellt. Ministerpräsident Daniel Günther appellierte in einer Videobotschaft an die Wachsamkeit der Bürger*innen und sagte: “Corona macht auch vor Weihnachten und Silvester nicht halt.”

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