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Corona: Click & Meet im Einzelhandel

Pressemitteilung der LH Kiel:

Auch wenn in Kiel die Zahlen verhältnismäßig stabil sind, übersteigen sie den Inzidenzrichtwert von 50. Das bedeutete für die Kieler Geschäfte ab dem 5. April Click&Meet. Oberbürgermeister Ulf Kämpfer und Gesundheitsdezernent Gerwin Stöcken wollten eine Sondergenehmigung für Kiel erwirken, damit in den Osterferien auch kein Shopping-Tourismus in umliegende Gemeinden entsteht. Dieser Antrag wurde vom Land abgelehnt. Aber durch Click und Meet ist das Einkaufen trotzdem weiterhin möglich.

Für den Einzelhandel gilt allerdings ab dem 5. April bis einschließlich 11. April (Verlängerungen sind möglich) folgende Regelung:😷Kund*innen dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels nur nach vorheriger Terminreservierung betreten. Die Betreiber*innen haben dies vor dem Einlass in geeigneter Weise zu kontrollieren und sie haben die Kontaktdaten der Kund*innen zu erheben. Die Betreiber*innen der Verkaufsstellen haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass wartende Kund*innen vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten.

❗Dies gilt nicht für Lebens- und Futtermittelangebote, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Blumenläden, Gärtnereien, Gartenbaucenter, Baumärkte, Buchläden sowie Lebensmittelausgabestellen (Tafeln).🛒Die Betreiber*innen von Einkaufszentren und Outlet-Centern mit mehr als zehn Geschäften haben sicherzustellen, dass wartende Kund*innen vor den Geschäften die Abstandsregelung einhalten können. Es sind geeignete Maßnahmen zur richtungsweisen Trennung der Besucherströme zu treffen.

🏛️Innenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen dürfen nur nach vorheriger Terminreservierung betreten werden. Die Betreiber*innen haben dies vor dem Einlass in geeigneter Weise zu kontrollieren.✔️Bei der Terminreservierung genügt es, wenn die Reservierung unmittelbar vor Betreten des Geschäfts oder der Einrichtung erfolgt.Die Allgemeinverfügung wird am Donnerstag, 1. April, unter www.kiel.de/bekanntmachungen eingestellt.