Nach wie vor gehört für viele Menschen zu einer gelungenen Silvesternacht auch ein Feuerwerk. Wer sich mit einem Knall vom Jahr 2023 verabschieden möchte, muss einige Vorschriften beachten. An erster Stelle steht die Sicherheit: Im Notfall, beispielsweise bei Brandverletzungen, sollen Betroffene die Notrufnummer 112 wählen.
Die Feuerwehr warnt eindringlich davor, Knallkörper abzubrennen, die in Deutschland keine Zulassung haben. Raketen, Böller und Fontänen sollen nur im Freien verwendet werden. Besondere Gefahr geht vom unsachgemäßen Umgang mit Raketen aus. Wenn die Flugkörper auf Balkonen oder in Kellerschächten landen, können sie dort Brände auslösen. Deshalb sollten Fenster und Türen während der Silvesternacht geschlossen sein und brennbare Gegenstände von Balkonen entfernt werden. Brennende Kerzen sollten nie unbeaufsichtigt bleiben.
Geknallt werden darf nur an Silvester und Neujahr
Da der letzte Tag des Jahres auf einen Sonntag fällt, beginnt der Feuerwerksverkauf in diesem Jahr bereits am Donnerstag, 28. Dezember. Laut Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II nur an Erwachsene verkauft werden. Und ausschließlich Erwachsene dürfen diese Raketen und Böller dann auch abfeuern – aber nur an Silvester und am ersten Tag des neuen Jahres. Selbst an diesen beiden Tagen muss auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen werden.
Abstand halten zu Krankenhäusern und Reetdachhäusern
In der Nähe von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen sollte in der Silvesternacht aus Lärmschutzgründen nicht geknallt werden. Auch Menschen mit Fluchterfahrungen können sensibel auf die Feuerwerkskörper reagieren. Zum Schutz von Wasservögeln ist die Knallerei in Kieler Parks mit Wasserflächen wie dem Schrevenpark verboten. Das gilt ebenfalls für Tiergehege und die unmittelbare Umgebung.
Raketen und Böller dürfen nicht in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden angezündet werden. Beispielsweise zu stroh- und reetgedeckten Häusern muss ein Sicherheitsabstand von 200 Metern eingehalten werden. Auch in der Nähe von landwirtschaftlichen Gebäuden und Stallungen ist es verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen.
Feuerwerksreste nach dem Knallen beseitigen
Als Verursacher*innen übermäßiger Verschmutzungen der Straßen und Bürgersteige durch Feuerwerkskörper sind die Kieler*innen nach der Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet, die Feuerwerksreste unaufgefordert wieder zu beseitigen – egal, ob auf der Straße vor dem eigenen Haus gefeiert wird oder anderswo in der Stadt. Ausgebrannte Überreste von Wunderkerzen, Raketen und Böllern gehören in die eigene Restmülltonne beziehungsweise bei Feiern im öffentlichen Raum in öffentliche Abfallbehälter. Glasflaschen müssen in einen Glascontainer geworfen werden.
Die Straßenreinigung des Abfallwirtschaftsbetriebs Kiel beseitigt die von den Feiernden nicht ordentlich beseitigten Überreste der Silvesternacht lediglich im Rahmen der üblichen Straßenreinigung. Daher ist absehbar, dass auch im neuen Jahr einige Tage vergehen werden, bis die Straßenreinigung das gesamte Stadtgebiet komplett bearbeitet hat.
Quelle: kiel.de