Möbel Kraft: vom Umgang mit Vorschlägen

Zum dritten Mal wird ein leicht veränderter Bebauungsplan ausgelegt. Zeit sich anzusehen, wie mit den Einwänden und Vorschlägen bei der letzten Auslegung umgegangen wurde.

Ich habe mir die etwa 100 Seiten der von Einzelpersonen eingereichten Vorschläge bzw Einwände und ihre Antworten durchgelesen. Dabei fällt auf, dass nicht nur häufig mit Textbausteinen geantwortet wird, sondern auch viele Einwände mit dem Totschlag-Argument der “Stärkung der Wirtschaftskraft” abgefertigt werden. In diesem Artikel möchte ich aber besonders einige Beispiele herausgreifen, in denen die Antwort auf eklatante Weise am Einwand vorbei argumentiert.

1) Person A bringt folgendes Argument : Es entstehen durch Möbel Kraft keine zusätzlichen Arbeitsplätze sondern sie werden nur verlagert von Bad Segeberg und Raisdorf nach Kiel. Antwort: “Die landesweite Arbeitsplatzverteilung ist nicht abwägungsrelevant. “ (Klartext: Es ist der Stadt egal, wie sich die Beschäftigungslage anderswo entwickelt.)

2) Person B weist auf die Funktion des Prüner Schlags als Naherholungsgebiet hin. Die Stadt antwortet darauf in bestem Juristendeutsch: „Das „Schutzgut Mensch“ ist gemäß dem für die Flächennutzungsplanänderung und den Bebauungsplan Nr. 988 gemeinsamen Umweltbericht von den Planungen betroffen. Es werden abwägungsrelevante Auswirkungen ermittelt. Den Belangen der Wirtschaft und den damit einhergehenden positiven Auswirkungen auf die Gesamtstadt wird ein höheres Gewicht beigemessen als den z. T. entgegenstehenden Belangen der betroffenen Schutzgüter.“

Möbel Kraft Gelände
aufgegebener Kleingarten im Prüner Schlag, Februar 2013

3) Person C, die sich auch als Anwohnerin des Areals zu erkennen gibt, befürchtet Lärm an Sonn- und Feiertagen durch Sonderveranstaltungen wie sie bei Möbel Kraft in Bad Segeberg üblich seien, z.B. Oktoberfest. Auf diese Sorge antwortet die Stadt: “Das Schallgutachten geht nicht von Öffnungszeiten an Wochendenden aus. “ (Klartext: die Berücksichtigung von zu erwartenden Veranstaltungen an Wochenenden und Feiertagen hätte das Gutachten versaut. “)
4) Person U beschreibt anhand mehrerer Beispiele, wie Ausgleichsflächen in der Vergangenheit nicht gepflegt wurden. Zitat: „ Was Ausgleichsfläche heißt, habe ich selbst in den letzten Jahren schon häufiger in der Nähe des Guts Schwartenbek mitbekommen: da wurden Bäume gepflanzt, die im Jahr darauf fast vertrockneten; die Grenzpfeiler zum benachbarten Acker hatte der Bauer ein paar Monate später schon wieder weggepflügt, um dort auch noch ernten zu können; und dadurch, dass durch das Pflanzen der Bäume der Weg zur anderen Seite zu schmal wurde für die großen Landwirtschaftlichen Fahrzeuge, hat der Bauer durch Kies und Steine und zerstören des Bewuchses den Weg halt wieder erweitert – Ausgleichsfläche? „ Die Antwort der Stadt bezog sich ausführlich auf die Notwendigkeit , Ausgleichsflächen außerhalb der Stadt auszuweisen. Das war aber nicht das vorgebrachte Problem. Am Ende der irrelevanten Antwort kommt aber doch das Versprechen, einen Pflegeplan zu erstellen, immerhin.

5) Interessant auch der Einwand von Person AY, der leider unklar formuliert ist. Sie bemängelt , dass mit Daten von 2012 gearbeitet wird. Hier antwortet die Stadt, dass der Artenschutzbericht von einem unabhängigen Gutachter erstellt worden sei, geht aber nicht auf das vorgebrachte Problem der veralteten Datenlage ein. ( Ich konnte den Einwand von AY nicht wirklich nachvollziehen, dann da das Biotop sich nach 2012 auch massiv verändert hat, muss wohl mit alten Daten gearbeitet werden. Ich zitiere dieses Beispiel nur, weil die Antwort der Stadt hier wiederum nicht auf den vorgebrachten Einwand eingeht.)

Demnächst wird der Bebauungsplan 988 wieder ausgelegt Zum Zeitpunkt des Schreibens lag die Frist für Einwände noch nicht fest. Wer Fragen zur Frist oder zur Form hat, kann bei der Stadtverwaltung unter der Nummer 0431 901 1161 anrufen. Sehr viel Infos zum Thema Möbel Kraft finden sich auch auf dem Blog https://ttkiel.wordpress.com.

Hier die Einwände und Antworten:https://ratsinfo.kiel.de/bi/___tmp/tmp/45081036595663520/595663520/00415439/39-Anlagen/01/988ErneuterEntwurfsbeschlussAnlage1Abwaegung.pdf

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