Archiv der Kategorie: Themen

Querdenker und Gegendemos

Eine Bündnis verschiedener antifaschistischer und klimapoltitischer Gruppen demonstriert am Donnerstag (gestern) und Samstag gegen rechtsoffene „Querdenken“-Aktionen in Kiel und für eine solidarische Lösung der Krise

Die Initiativen „Kiel steht auf“ und „Kieler Aktionsnetzwerk für Frieden, Freiheit & Demokratie“, die derzeit mehrmals pro Woche ihre verschwörungsideologischen, sozialdarwinistischen und bisweilen antisemitischen Welterklärungen auf Kiels Straßen kundtut, demonstrierten gestern auf dem Exerzierplatz. Die nächste Demo findet auf der Reventlouwiese Samstag mittag statt. Auch hier ist eine antifaschistische Kundgebung an der Kiellinie geplant.

Die Gruppen aus dem antifaschistischen Bündnis wollen eine Gegenperspektive zur aktuellen Coronapolitik sichtbar machen, die sich von der falschen Kritik der „Querdenken“-Szene inhaltlich scharf abgrenzt. „In der Öffentlichkeit fehlt uns v.a. eine solidarische und international gedachte Perspektive auf die Pandemie. Dies ist neben der beunruhigenden Rechtsentwicklung bei den Corona-Relativierer*innen das Hauptanliegen unserer Aktionen.“ so Demonstrantin Malin. Das Bündnis kritisiert die wirtschaftsorientierte Corona-Politik der Regierenden, welche die Menschen in ihren Grundrechten einschränkt, während die Lohnarbeit vielerorts unbedarft weiterläuft und in der Pandemie zu einer Gefahr für Gesundheit und Leben geworden ist.

Die Kieler Versammlungsbehörde hatte die solidarische Bündnis-Kundgebung am Donnerstag auf dem Exerzierplatz untersagt und will den Gegenprotest stattdessen auf den Rathausplatz verlegen. Der Auftakt der „Querdenken“-Demo befindet sich ebenfalls auf dem Exerzierplatz. Alle Versammlungen in Schleswig-Holstein haben per Erlass die Auflage, dass die Anzahl der Teilnehmenden 100 nicht überschreiten darf. Der Exerzierplatz wäre somit groß genug um beide Versammlungen voneinander zu trennen.

Per Eilentscheid durfte die Gegendemo dann doch zeitgleich mit der Querdenker-Demo auf dem Exerzierplatz stattfinden. Die Gegendemonstranten überwogen zahlenmäßig.

„Das Unsichtbarmachen des Protests gegen eine aggressiv auftretende Szene von Verschwörungsgläubigen ist ein fatales Signal der Stadt. Vor allem weil, sich der Protest zum großen Teil durch die Anwohner:innen des Exerzierplatzes sowie der Straßen ergibt, in denen die „Querdenker:innen“ ihren Unsinn verbreiten. Seit mehreren Wochen müssen diese fassungslos und erschüttert die Versammlungen der Corona-Relativierer:innen mit ansehen.“, so eine:r der Organisator:innen der solidarischen Kundgebung.

(Foto. Autokorso einer früheren Querdenker-Demo.)

Einzelhandel in SH öffnet ab Montag

Der Landtag beschloss heute: Der Einzelhandel in Schleswig-Holstein darf ab 8. März wieder öffnen. Allerdings wird die Anzahl von Personen begrenzt – in Abhängigkeit von der Größe des Ladens.

Begründet wird dieser Öffnungsschritt mit einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz von unter 50. (Heute meldete das Robert-Koch-Institut 48.) Gemäß des Bund-Länder-Beschlusses vom Mittwoch darf der Einzelhandel bei einer Inzidenz von nicht mehr als 50 öffnen.

Für Flensburg gilt diese Regelung noch nicht, da dort die Werte sehr hoch sind.

Es gibt eine Notbremse: Sollten die Inzidenzwerte auf über 100 ansteigen, geht es zurück in den Lockdown!

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Günther: Einzelhandel kann am Montag wieder öffnen

Buchhandel und andere Öffnungsschritte

Buchhandel und andere Öffnungsschritte

Die Bund-Länder-Konferenz beschloss am Mittwoch eine Abfolge von Öffnungsschritten, immer in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen.

Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 28. März 2021 verlängern.

Hier die nächsten möglichen Öffnungsschritte:

Private Zusammenkünfte

Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab 8. März wieder erweitert: Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

In Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche können die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften erweitert werden auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse). Danach wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

In allen Fällen trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, mit denen solche Zusammenkünfte erfolgen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird („social bubble“) oder vor der Zusammenkunft ein Selbsttest von allen Teilnehmenden durchgeführt wird.

Öffnungsschritte im öffentlichen Bereich

Nachdem erste Öffnungsschritte im Bereich der Schulen und Friseure sowie einzelne weitere Öffnungen in den Ländern bereits vollzogen wurden, werden nunmehr in einem zweiten Öffnungsschritt im öffentlichen Bereich:

Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte zukünftig einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet. Sie können somit auch mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm wieder öffnen.

Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, bei denen -wie bei Kosmetik oder Rasur- nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.

Zugleich werden alle geöffneten Einzelhandelsbereiche die Einhaltung der Kapazitätsgrenzen und Hygienebestimmungen durch strikte Maßnahmen zur Zugangskontrolle und konsequente Umsetzung der Hygienekonzepte sicherstellen.

Dritter Öffnungsschritt

Einen dritten Öffnungsschritt kann ein Land in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen gehen:

a. Wird in dem Land oder einer Region eine stabile 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreicht, so kann das jeweilige Land folgende weitere Öffnungen entsprechend landesweit oder regional vorsehen:

• die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm;

• die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten;

• kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in dem Land oder der Region an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 Neuinfektionen an, wird ab dem zweiten darauffolgenden Werktag in den geöffneten Bereichen folgendermaßen verfahren:

Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem dritten Öffnungsschritt folgende weitere Öffnungen landesweit oder regional vorsehen:

  • Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
  • Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest;
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen. Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

Fünfter Öffnungsschritt

Der fünfte Öffnungsschritt kann – wiederum in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat: a. Wenn die 7-Tage-Inzidenz 14 Tage lang nach dem Inkrafttreten des vierten Öffnungsschritts landesweit oder regional stabil bei unter 50 Neuinfektionen bleibt, kann das Land entsprechend landesweit oder regional folgende weitere Öffnungen vorsehen:

  • Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Außenbereich;
  • Kontaktsport in Innenräumen

Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in dem Land oder der Region an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 Neuinfektionen an, wird ab dem zweiten darauffolgenden Werktag in den geöffneten Bereichen nach folgendermaßen verfahren: Besteht in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so kann das jeweilige Land 14 Tage nach dem vierten Öffnungsschritt folgende weitere Öffnungen landesweit oder regional vorsehen:

  • die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einer bzw. einem weiteren für jede weiteren 20 qm;
  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Testerfordernis). Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).

Die gesamte Pressemitteilung: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1872054/66dba48b5b63d8817615d11edaaed849/2021-03-03-mpk-data.pdf?download=1

(Foto: Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay)

Projekt Prüner Park: Lieber ganze Bäume als gepresste Küchenträume

Mehr als 300 Menschen reihten sich heute ab 12 Uhr entlang des Bauzauns am Westring, um gegen Möbel Höffner zu protestieren. Viele Teilnehmer*innen der Mahnwache hatten ihre Statements auf Plakate oder Gardinen gemalt, mal wütend und mal humorvoll. “Ich mag lieber ganze Bäume, als gepresste Küchenträume”, las ich auf einem Pappschild.

Irmgard Klisch, die die Mahnwache angemeldet hatte, blickt zurück auf die Zeit, als die Möbel Höffner Gegner eine ganz kleine Gruppe waren. Als der Bürgerentscheid 2014 zugunsten des Baus von damals Möbel Kraft, nun Höffner ausfiel, resignierten viele der Gegner dieses Möbelzentrums. Nur nicht diese kleine Gruppe von Leuten, die die Natur lieben und Gärten in der Nähe haben oder auf dem Baugelände hatten. Sie nannten sich jetzt Projekt Prüner Park. Mit fantasievollen Aktionen hielten sie die Aufmerksamkeit bei diesem Thema und kämpften um jeden gefährdeten Baum. “Leider ist es einfacher, Menschen zu mobilisieren, wenn etwas passiert”, sagt Irmgard Klisch vom Projekt Prüner Park.

Und passiert ist eine ganze Menge. Die Nachbarschaft ist genervt vom Baulärm, vor allem das monotone Rammen zermürbt die Nerven. Der Prüner Schlag ist eine riesige Baustelle geworden. Und somit lässt sich nicht mehr verdrängen, dass hier gebaut wird. Zuletzt hat die zu radikale Rodung der Ausgleichsfläche bei Stadtverwaltung und Bürgerschaft für Empörung gesorgt.

Die Forderung der Mahnwache:

  • Baustopp auf dem Prüner Schlag
  • Ende des Baulärms
  • Echter Naturschutz auf der Ausgleichsfläche
  • Dauerhafter Schutz für Kiels Grüngürtel

Andreas Galka sagte in seiner Ansprache: “Die Klimastadt Kiel soll ihre Klimaziele endlich ernst nehmen.” Der Schutz von Grünflächen und Gärten sollte über dem Profit stehen. Er beschrieb die Historie dieses Bauprojekts und verwies auf die zunehmende Konzentration im Möbelgeschäft, die zu Lasten von kleineren Möbelhäusern geht.

Nach einer Stunde löste sich die Mahnwache auf, wie es mit dem Ordnungsamt abgesprochen war.

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Mahnwache gegen Möbel Höffner in Kiel

Demonstrationen gegen Höffner

Corona: Land kündigt weitere Lockerungen an

Pressemitteilung Land SH: Die Infektionszahlen im echten Norden bleiben weiterhin konstant. Daher sollen in der kommenden Woche weitere Lockerungen folgen.

Mit kleinen Schritten zurück in die Normalität: Nach den Schulöffnungen am vergangenen Montag will die Landesregierung auch in der kommenden Woche einzelne Teile des öffentlichen Lebens wieder zugänglich machen. Dafür wird das Kabinett am kommenden Freitag eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschließen.

Öffnungen im Einzelhandel und bei Friseuren

Ab dem 1. März sollen sogenannte elementare körpernahe Dienstleistungen wieder möglich sein, auch wenn diese nicht medizinisch oder pflegerisch notwendig sind. Damit dürfen beispielsweise Friseursalons und Nagelstudios mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Dazu zählen unter anderem die Erhebung von Kontaktdaten sowie das Tragen von medizinischen Masken. Darüber hinaus sollen Blumenläden, Gärtnereien und Gartenbaucenter wieder öffnen dürfen – dies gilt auch für räumlich getrennte Gartenabteilungen von Baumärkten.

Sport und Freizeitgestaltung ermöglichen

Ab Montag sollen auch Sportanlagen wieder für den Individualsport geöffnet werden, Schwimm- und Spaßbäder müssen allerdings geschlossen bleiben. In den Sportanlagen gelten weiterhin die bestehenden Kontaktbeschränkungen, Zuschauer:innen dürfen die Anlagen nicht betreten. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt diese Beschränkung für jeden Raum.

Nach den Plänen der Landesregierung sollen auch andere Freizeitangebote wieder öffnen dürfen, so zum Beispiel die Außenbereiche von Tierparks, Wildparks, Aquarien, Angelteichen und Zoos. Voraussetzung dafür sind entsprechende Hygienekonzepte. So müssen die Betreiber die Besucherzahl auf eine Person pro 20 Quadratmeter Verkehrsfläche begrenzen und die Kontaktdaten der Gäste erfassen.

Berufliche Qualifizierungen werden gestattet

Außerdem sollen Prüfungen für zwingend erforderliche berufliche Qualifizierungen – beispielsweise Sachkundenachweise – wieder möglich sein, sofern eine Online-Prüfung rechtlich nicht zulässig ist.

Ausnahmen in Hochinzidenz-Gebieten

Angesichts des hohen Infektionsgeschehens im nördlichen Landesteil ist die Landesregierung mit der Stadt Flensburg im Gespräch über die Fortsetzung der bisherigen Regelungen. Gleiches gilt für das unmittelbare Flensburger Umland im Kreis Schleswig-Flensburg.

Demonstrationen gegen Höffner

Gestern versammelten sich an die hundert Personen vor dem Schloss, um für einen sofortigen Baustopp auf dem Prüner Schlag zu demonstrieren. Im Anschluss tagte die Ratsversammlung im Schloss. Johanna Brüggemann, Initiatorin der Petition “Gerechtigkeit für den Prüner Schlag” überreichte dem Oberbürgermeister Ulf Kämpfer auf dem Weg ins Schloss einen USB-Stick mit den ersten 12.000 Unterschriften, die auf diese Petition eingegangen sind.

Es geht gleich weiter mit Demonstrationen

Am 27. Februar lädt die Initiative Projekt Prüner Schlag zu einer Mahnwache ein. Treffpunkt ist der Bauzaun am Westring vor der Höffner-Baustelle um 12 Uhr 05. Das Motto: “Gerechtigkeit für den Prüner Schlag! Klima retten statt Höffner-Betten!” Wer mitmachen möchte, kann Plakate und eigene Botschaften mitbringen. Die Aufrufer fordern ein Ende des zermürbenden Baulärms und echten Naturschutz auf der Ausgleichsfläche. https://www.facebook.com/events/737400130251299

Mehr Klarheit über den angerichteten Schaden

Die Evaluierung der auf der Ausgleichsfläche entstandenden Schäden läuft. Auf eine Anfrage der “Fraktion” antwortete Baudezernentin Grondke:

„Die Flächen A1 bis A3, also alle Maßnahmenflächen des Bebauungsplanes, sind betroffen. Schäden sind auf der gesamten Fläche durch unterschiedliche Eingriffe feststellbar. Es wurden 6.500 m² Fläche mit Fahrspuren erfasst, also etwa 10 % der gesamten Maßnahmenflächen. Auf diesen Flächen wurde die Vegetationsdecke zerstört und Boden verdichtet. Nach aktuellem Sachstand (17.02.2021) wurden beseitigt oder zerstört:

48 Bäume, davon 30 Obstbäume, 9 Laubbäume und 9 Nadelbäume,

887 lfm Hecken(darin enthalten sind derzeit noch die Hecken, die bereits 2014 bei dem Abbau der Lauben beseitigt werden mussten. Die Differenz wird zz. anhand von Luftbildauswertungen ermittelt.)

6.500 m²Boden (verdichtetund Vegetationsdecke zerstört“

Drucksache 100/2021

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Kampf gegen Höffner-Bau

Baulärm auf der Höffner-Baustelle

Baulärm auf der Höffner-Baustelle

Wie lebt es sich mit dem Ramm-Stakkato als Hintergrundmusik? Als Anwohnerin in zweiter Reihe neben der Höffner-Baustelle kann Ulrike K. ihr Leid vom Baulärm auf der Höffner-Baustelle klagen. Mehrmals in der Sekunde, immer fünf bis 15 Minuten wird gerammt, dann folgt eine kurze Pause, und dann geht das Rammen auf der Baustelle weiter, von acht bis 17 Uhr. Teilweise waren gleich zwei Rammen im Einsatz. Um es schriftlich zu haben, dass es wirklich laut ist, hielt Ulrike K. ihr Handy mit Dezibel-App ans offene Fenster. Das Ergebnis: auf der Fensterseite zum Westring hin maß die App durchschnittlich zwischen 49 und 60 Dezibel, mit einem Maximalwert von 62 Dezibel. Zu laut! Erlaubt ist ein Dauerschallpegel von 55 Dezibel, mit einer Toleranzgrenze von fünf Dezibel.

Anwohner*innen beschwerten sich beim Landesamt für Umwelt (LLUR), das daraufhin Messungen vornahm. Ergebnis: die Bauarbeiten sind zu laut. Das Umweltamt fordert eine Lärmminderungskonzept.

Brief vom OB an Krieger

Oberbürgermeister Kämpfer und die Baudezernentin Grondke schrieben am 12. Februar einen Brief an Kurt Krieger, den Investor hinter Möbel Höffner. Der Brief liegt mir vor. Es wird bemängelt, dass die einzuhaltenden Immisionsrichtwerte deutlich überschritten werden, und dass die Anwohner*innen nicht (etwa durch Postwurfsendung) vorgewarnt wurden. Auch erinnert der Brief daran, dass das LLUR die Realisierung effektiver Schallminderungsmaßnahmen fordert. Dieses Konzept möchte auch die Stadtverwaltung zu sehen bekommen. Bemängelt wird außerdem die schlechte Kommunikation zwischen Krieger und der Stadt. Letztlich wird darum gebeten, auf Arbeiten am Samstag zu verzichten.

Laut Kieler Nachrichten folgte dann noch ein Telefonat zwischen Baudezernentin Doris Grondke und Krieger am Dienstag Abend. Zitat: “Ergebnis des Telefonats sei es, dass Krieger am Mittwoch mit dem LLUR über eine veränderte Herstellung der Punktfundamente sprechen wolle. Zu einem Verzicht auf Bauarbeiten am Sonnabend konnte Grondke Krieger nicht bewegen.” (Zitat aus Kieler Nachrichten vom 17. 2.)

Hecken gegen Höffner

Am Donnerstag um 14.30 findet eine Protestaktion vor dem Schloss statt, wo dann anschließend die Ratsversammlung ( um 16 Uhr) tagt. Motto: Hecken gegen Höffner. Hier wollen die Aktivistis einen USB-Stick mit den 12.000 Unterschriften der Petition dem Oberbürgermeister überreichen. In der Petition wird gefordert:

  • Die lückenlose Aufklärung der Vorgänge im Prüner Schlag, sowohl seitens der Verfehlungen durch den Investor, als auch der Versäumnisse auf städtischer Seite.
  • Verschärfte Auflagen für die Krieger Unternehmensgruppe zur Wiederherstellung und Optimierung der im GOF festgelegten Ausgleichsflächen A1-A3 über das nötige Mindestmaß hinaus; z.B. das Pflanzen von hochstämmigen Bäumen, um die entstandenen Sichtachsen zu schließen, strikte räumliche Trennung der Ausgleichsflächen A1-A3 von den Parkplatzflächen durch Hecken/Zäune. Akquise von weiteren Ausgleichsflächen in der unmittelbaren Umgebung.
  • Dauerhaften Schutzstatus für die Ausgleichsflächen A1-A3; engmaschige Überwachung von zukünftigen Arbeiten auf den Flächen, Schutz der Flächen vor weiterem Eingreifen durch den Investor.
  • Das volle Ausschöpfen des Bußgeldrahmens von 50.000 Euro durch die Stadt Kiel
  • Vollumfängliche Unterstützung der Staatsanwaltschaft bei der strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen

Diese Petition kann immer noch unterschrieben werden!

Belastung der Anwohner*innen

Auch wenn sich der Bau der Möbelhäuser wohl nicht verhindern lässt, bleibt es eine Tatsache, dass auch Unternehmen sich an die Gesetze halten müssen. Erst die wohl zu radikale Rodung der Ausgleichsfläche, in dieser Angelegenheit ermittelt sogar die Staatsanwaltschaft. Und jetzt der zu große Baulärm, der für die Anwohner*innen, die nicht vorgewarnt wurden, eine echte Belastung darstellt.

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Baulärm – das müssen Sie ertragen und das nicht

Welches Gewicht hat die Natur?

Digitale Weiterbildungsmesse

Pressemitteilung:

Von Mittelholstein bis zur Ostseeküste –

Erste digitale Weiterbildungsmesse lockt mit breiter Palette an Qualifizierungsangeboten

Arbeitsagenturen in Kiel, Neumünster und die Jobcenter Kiel, Kreis Plön, Rendsburg-Eckernförde und Stadt Neumünster laden Fortbildungs- interessierte am 25. Februar ein, diese Messe zu besuchen.

Ob arbeitslos oder in Beschäftigung – auf der ersten Digitalen Weiterbildungsmesse, die von den Agenturen für Arbeit in Kiel, Neumünster und den Jobcentern Kiel, Neumünster, Plön und Rendsburg-Eckernförde gemeinsam veranstaltet wird, finden Menschen aus der Region, die sich beruflich weiterentwickeln oder umorientieren wollen, ein breites Angebot an Fortbildungsmöglichkeiten.

„Mehr als 30 Anbieter der Qualifizierungsbranche stehen für Ihre Fragen auf der ersten digitalen Weiterbildungsmesse in unserer Region bereit“, sagt Barbara Schütt, die für die Organisation der Messe zuständige Weiterbildungskoordinatorin  von der Agentur für Arbeit Kiel.

„Dazu kommen noch die beteiligten Jobcenter und unser gemeinsamer Arbeitgeberservice mit einem eigenen virtuellen Stand. Dort können sich dann auch Betriebe über Qualifizierungsmöglichkeiten für ihre Beschäftigen – insbesondere auch zum Thema Weiterbildung im Rahmen der Kurzarbeit informieren.“

Am 25. Februar 2021 ist es soweit. Dann werden die virtuellen Messestände final freigeschaltet. Von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr können alle Fortbildungsinteressierten an den virtuellen Ständen in den Angeboten stöbern und direkt per Video-Chat mit den Ausstellern kommunizieren. Betriebe können am Stand der gemeinsamen Arbeitgeberservices von Arbeitsagenturen und Jobcentern sich über Qualifizierungsmöglichkeiten für ihre Beschäftigen informieren.

„Der Zugang zur Messe ist ganz einfach. Sie kann von überall aufgerufen werden, egal wo sich die Interessenten gerade befinden, per Smartphone, Tablet oder PC, alles ist möglich. Es ist keine Zugangskennung, -registrierung oder Ähnliches erforderlich. Sie brauchen zur Teilnahme nur ein internetfähiges Endgerät mit Mikrofon und Kamera“, beschreibt Schütt den bequemen Zutritt zur Messeplattform. „Ein Klick auf den Link www.webmessen.de/weiterbildungsmesse-sh  genügt und Sie sind dabei“, so Schütt abschließend.

Weitere Informationen zur Messe gibt es auf der Internetseite der Agentur für Arbeit Kiel unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/kiel/knoten-start/digi-messe-kiel, in einem Video https://www.youtube.com/watch?v=AJVb5oEzlaA, das erklärt, wie die Anmeldung funktioniert oder einfach  auf der Seite der „Jobwoche“ www.webmessen.de/weiterbildungsmesse-sh  .

Corona: Erste Lockerungen in SH

Die Corona-Auflagen bleiben generell bis mindestens zum 7. März bestehen. Gleichwohl erlaubt das Land Schleswig-Holstein folgende Lockerungen:

In Landkreisen und Städten mit einer Inzidenz von unter 100 öffnen Kitas und Grundschulen in den Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen.

Ab 1. März dürfen Friseursalons und Nagelstudios, auch bundesweit, öffnen. Diese Dienste dürfen nur mit vorheriger Reservierung in Anspruch genommen werden, also kein Walk-in-Betrieb. Außerdem müssen medizinische Masken getragen werden.

In Schleswig-Holstein öffnen Sportplätze und -hallen. Allerdings gelten auch hier die bestehenden Kontaktbeschränkungen: ein Haushalt und eine weitere Person dürfen gemeinsam Sport treiben.

Wildparks und Zoos öffnen ab 1. März, allerdings ohne Spielplätze und Gastronomie.

Ab 1. März dürfen Gartencenter und Blumenläden öffnen.

Alle anderen Corona-Auflagen werden verlängert. Mit Ausnahme von Blumenläden und Gartencenter bleibt der Einzelhandel also geschlossen, ebenso Restaurants, Cafés, Hotels, Museen oder Konzertsäle. Dieser Lockdown besteht vorläufig bis zum 7. März.

Beim nächsten Bund/Länder-Treffen am 3. März wird es um Öffnungsperspektiven gehen. Kann der Einzelhandel bei einer Inzidenz von 35 wieder öffnen? Diese Möglichkeit wurde beim letzten Treffen erörtert, die Details sollen beim nächsten Treffen ausgearbeitet werden.

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Lockerungen mit Augenmaß

So geht`s zum Impftermin

Welches Gewicht hat die Natur?

Im letzten Bauausschuss war die übermäßige Rodung der etwa sechs Hektar großen Maßnahmenfläche neben der Höffner-Baustelle das Top-Thema. Sowohl alle Fraktionen als auch die Baudezernentin und der Leiter des Kieler Umweltschutzamtes äußerten sich enttäuscht über das Vorgehen von Krieger Bau .

Ursprünglich waren der Investor Kurt Krieger und die Geschäftsführerin von Möbel Höffner Edda Metz zu einer Video-Schaltung eingeladen. Sie sagten ab, weil sie sich wegen der laufenden Verfahren nicht zu Wort melden wollten.

Entschuldigungen und Bedauern

Die glaubwürdige Entschuldigung der Umweltdezernentin (Grondke) für ihr Art des Informierens, und vorgetragenes und begründetes Entsetzen des Leiters des Umweltschutzamtes (von der Heydt) über Höffner begleiteten die Stellungnahmen der einzelnen Parteien, führten aber bei den gleichlautend vorgetragenen Vorwürfen aller sieben Fraktionen nur noch zu Mantra-artiger Wiederholung der Entschuldigung und des Bedauerns.

Andreas von der Heydt, Leiter des Kieler Umweltschutzamtes, trug den Sachstand sehr detailliert vor. Bei der Ausgleichsfläche (eigentlich eine Maßnahmenfläche) handelt es sich um frühere Kleingärten, also eine klassische Kulturlandschaft. Von der Heydt betonte den Wert solcher Landschaften, in die sich viele Tiere aus der modernen Landwirtschaft zurückgezogen haben. Denn auf dem eigentlichen Land finden die Tiere häufig weder Nahrung noch Unterschlupf. Deshalb sind Gärten ökologisch mittlerweile extrem wichtig.

Von der Heydt beschrieb, dass es im September eine Vorbesprechung mit Krieger Bau gegeben habe. Das Ergebnis: die Hecken durften fachgerecht geschnitten werden und die Brombeeren sensibel mit Freischneidern entfernt werden, keinesfalls mit schwerem Gerät, so die Darstellung durch von der Heydt.

Einschätzung des entstandenen Schadens

Mittlerweile liegt eine Grobeinschätzung der Schäden vor. Der Boden ist durch schweres Gerät an vielen Stellen deutlich verdichtet und auf Jahre geschädigt. Auf einem Luftbild konnte man die Fahrspuren deutlich erkennen. Des weiteren wurden 900 Meter Hecke entfernt, 50 Bäume gefällt und unzählige Büsche entfernt. Im Ergebnis sind dadurch sensible Rückzugs- und Lebensräume von nachgewiesenen Vogel-, Fledermaus- und Molcharten zerstört oder zumindest stark geschädigt worden.

Ein weiteres Ärgernis in dieser Angelegenheit: Der Beginn der Maßnahme hätte laut von der Heydt gemeldet werden müssen. Das geschah aber anscheinend nicht.

Arne Langniß (Grüne) sagte, die Unternehmen, die auf dem Gelände arbeiteten, hätten kontrolliert werden sollen. Herr von der Heydt sagte, sie wären bei der Besprechung dabei gewesen und es sei davon auszugehen, dass sie verstanden hätten, was sie umsetzen sollten.

Von der Heydt wunderte sich über die Forderung von Klimaschützer*innen, die Befristung aufzuheben. Seines Wissens gibt es keine Befristung. Allerdings liegt die Verantwortung der Pflege beim Investor und fällt nach 20 Jahren an die Stadt zurück.

Ein großer Teil der Diskussion drehte sich um die Frage, warum die Stadt nicht mehr kontrolliert hat. Es ist ein kleiner Trost, erklärt zu bekommen, dass es eine amtliche Behörde in Kiel gibt, die zwar wegen eingespartem Personal nicht die Möglichkeit zur Kontrolle Absprache widriger Handlungen hat, aber darauf hinweisen und die Schäden aufzählen kann und darstellen kann, was hätte geschützt werden können, wenn es personelle Möglichkeiten gegeben hätte.

Anträge der Fraktionen

Der Einzug der übereigneten Flächen von der Krieger Gruppe zur Rückgabe an die Natur (“die Fraktion”) und Einleitung einer Rückkaufabsicht gegenüber der Krieger Gruppe (SSW), das waren Vorschläge, die in der Sitzung des Bauausschusses geäußert wurden. Alle Anträge der nicht zur Kooperation gehörenden Fraktionen wurden überstimmt und der Antrag der Kooperation, der zumindest die lückenlose Aufnahme der Schäden fordert, wurde angenommen.

Die Natur, wie unendlich oft geschrieben, braucht uns nicht, aber wir brauchen die Natur, wollen wir in einer Stadt überleben.

Ganz am Rande der Diskussion wurde noch eine archäologische Fundstelle erwähnt, über die niemand so recht etwas wusste. Herr Gosmann vom Stadtplanungsamt konnte lediglich berichten, dass es da ein Kreuz auf dem Bebauungsplan gibt.

Ulrich Hühn und UrsulaS

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So sieht es heute auf der Ausgleichsfläche aus

Naturschutzstreit in Kiel: Höffner sagt Teilnahme an Videokonferenz ab