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Lockdown light ab Montag

Gestern berieten die Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin und beschlosssen neue Corona-Auflagen. Man könnte die Maßnahmen einen Lockdown light nennen. Im Gegensatz zum Lockdown im Frühjahr bleiben diesmal die Schulen und Kitas offen, ebenso der Einzelhandel. Hintergrund dieses neuen Lockdowns sind die stark gestiegenen Fallzahlen. Gestern meldete das Robert-Koch-Institut 14.964 Neuinfektionen an einem Tag, das war der höchste Tageswert seit Ausbruch der Pandemie.

Die beschlossenen Maßnahmen schränken das öffentliche Leben deutlich ein:

  • Die Gastronomie schließt. Lieferung und Abholung von Speisen bleiben erlaubt.
  • Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen schließen.
  • Es dürfen sich maximal zehn Personen aus zwei Haushalten treffen. Das gilt sowohl drinnen wie draußen.
  • Im Einzelhandel sind eine Kund*in pro zehn Quadratmeter erlaubt.
  • Im Fußball wird es wieder Geisterspiele geben.
  • Kosmetik-, Massage- und Tattoosalons schließen. Frisöre dürfen weiter unter den bekannten Hygieneauflagen öffnen. Medizinisch notwendige Behandlungen, etwa Ergotherapie oder Physiotherapie bleiben erlaubt.
  • Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen können stattfinden, soweit die Auflagen des Infektionsschutzes eingehalten werden. Singen im Gottesdienst ist nicht verboten, aber es wird davon abgeraten.
  • Hotels und andere Beherbergungsbetriebe dürfen Übernachtungen nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Reisen anbieten.

Bundesweit gelten die AHA-Regeln weiter: Abstand (1,50 Meter), Maske, Hände waschen. Häufiges Lüften wird sehr empfohlen.

Schulen und Kitas bleiben im normalen Betrieb. Auch die Industrie arbeitet weiter. Betriebe sind aufgefordert, wo es möglich ist, Heimarbeit anzubieten.

Dieser Bund-Länder-Beschluss gilt vorerst bis Ende des Monats, wird in zwei Wochen evaluiert und eventuell angepasst.

Der Bund stellt zehn Milliarden Euro bereit, um betroffenen Firmen zu helfen. Bei Firmen bis maximal 50 Mitarbeiter kann bis 75 Prozent des Umsatzes vom November des Vorjahres erstattet werden. Das Vorgehen bei größeren Firmen ist noch nicht entschieden.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/bund-laender-beschluss-1804936

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2020/IV/201028_corona_viko_mpbk_einschraenkungen.html

(Bild von Tumisu auf Pixabay)