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Corona-Auflagen: was ändert sich im Herbst?

Zahlreiche Neuerungen im Umgang mit der Pandemie bedeuten beihnahe eine Rückkehr zur Normalität für die Genesenen und Geimpften. Für die Impfunwilligen wird das Leben komplizierter.

Die Impfzentren schließen Ende September. Danach kann man sich nur noch bei den niedergelassenen Hausärzten impfen lassen.

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat sich hat sich auf Änderungen der Pandemie-Auflagen verständigt, die ab 20. September gültig sein werden. Die jetzt gültigen Auflagen werden aufgehoben in allen Situationen , in denen die 3G-Regelung gilt. 3G bedeutet genesen, vollständig geimpft oder getestet. Damit entfallen in vielen Bereichen die Maskenpflicht, die Abstandsregel und die Erhebung der Kontaktdaten.

Für Genesene und Geimpfte wird das Leben also fast wieder so wie vor der Pandemie, mit der Ausnahme, dass sie in bestimmten Situationen einen Nachweis vorzeigen müssen. Für Impfunwillige wird die Teilhabe am kulturellen Leben jedoch bald deutlich schwieriger, da sie ab 10. Oktober die Corona-Tests selber bezahlen müssen. Das Angebot kostenloser Bürgertests endet am 10. Oktober. Es ist auch anzunehmen, dass das jetzt bequeme Netz an Teststationen mangels Nachfrage schrumpfen wird.

Hier die Maßnahmen im Detail (Quelle: Pressemitteilung des Landes):

  • Allgemein: Das Abstandsgebot von 1,5 Metern wird in eine Empfehlung umgewandelt. An privaten Zusammenkünften dürfen unbegrenzt viele vollständig geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Für nicht Immunisierte gilt jedoch eine Obergrenze von 25 Personen über 14 Jahren innerhalb geschlossener Räume.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird in den meisten Innenbereichen aufgehoben, wenn dort die 3G-Regel gilt. In Situationen, in denen ein angemessener Abstand nicht eingehalten werden kann, wird weiterhin das Tragen von Masken empfohlen.
  • Die noch bestehenden Regelungen zur Erfassung der Kontaktdaten in Innenbereichen werden weitgehend aufgehoben. Dies betrifft insbesondere Veranstaltungen, Gaststätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen, körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseure, Massagestudios), Einrichtungen für Sportausübung (z.B. Fitnessstudios, Schwimmbäder) und touristische Reiseverkehre (z.B. organisierte Busfahrten).
  • Für die einzelnen Bereiche sind folgende Regeln vorgesehen:
  • Die Vorgaben zur Einhaltung der 3G-Regel bleiben in Innenbereichen bestehen. Dies betrifft Veranstaltungen und Feste in Innenbereichen, Innengastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen (z.B. Museen), körpernahe Dienstleistungen, Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (weitere Infos unten), Reiseverkehre zu touristischen Zwecken, Einrichtungen zur Sportausübung
  • Im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleiben die Vorgaben zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen, da hier die 3G-Regel nicht greift.
  • Bei Veranstaltungen fallen Beschränkungen weitgehend weg. Sie sind damit innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ohne Einhaltung des Abstandsgebotes und der Maskenpflicht möglich. Voraussetzung bleibt hierbei die Erstellung eines Hygienekonzepts unter anderem mit einer regelmäßigen Lüftung der Innenbereiche. In Innenbereichen ist zudem die 3G-Regel einzuhalten. Kinosäle oder Konzerte dürfen also zum Beispiel unter Einhaltung der 3G-Regel wieder voll ausgelastet werden.
  • In Beherbergungsbetrieben werden die Vorgaben zur wiederholten Testung nach spätestens 72 Stunden gestrichen. Die 3G-Regel bei Aufnahme in ein Hotel o.ä. sowie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten bleiben bestehen.
  • Bei Sportveranstaltungen gelten bezogen auf die Zuschauerinnen- und Zuschauerzahlen keine Obergrenzen mehr. Stadien und Veranstaltungshallen können damit wieder voll ausgelastet werden.
  • Die Vorgaben für den Betrieb von Diskotheken werden unter Einhaltung der 3G-Regel normalisiert. Voraussetzung für einen normalen Betrieb ist, dass ein Hygienekonzept erstellt wird und nicht-immunisierte Teilnehmende maximal 6 Stunden vor Einlass getestet wurden (ein Antigen-Schnelltest ist ausreichend).
  • Die Regelungen für Pflegeeinrichtungen bleiben bestehen, da die Bewohnerinnen und Bewohner zu den besonders vulnerablen Personengruppen gehören. Für Besucherinnen und Besucher gilt weiterhin die 3G-Regel sowie die Maskenpflicht auf Verkehrsflächen und in Gemeinschaftsräumen. 

Corona: Land kündigt weitere Lockerungen an

Pressemitteilung Land SH: Die Infektionszahlen im echten Norden bleiben weiterhin konstant. Daher sollen in der kommenden Woche weitere Lockerungen folgen.

Mit kleinen Schritten zurück in die Normalität: Nach den Schulöffnungen am vergangenen Montag will die Landesregierung auch in der kommenden Woche einzelne Teile des öffentlichen Lebens wieder zugänglich machen. Dafür wird das Kabinett am kommenden Freitag eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschließen.

Öffnungen im Einzelhandel und bei Friseuren

Ab dem 1. März sollen sogenannte elementare körpernahe Dienstleistungen wieder möglich sein, auch wenn diese nicht medizinisch oder pflegerisch notwendig sind. Damit dürfen beispielsweise Friseursalons und Nagelstudios mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder öffnen. Dazu zählen unter anderem die Erhebung von Kontaktdaten sowie das Tragen von medizinischen Masken. Darüber hinaus sollen Blumenläden, Gärtnereien und Gartenbaucenter wieder öffnen dürfen – dies gilt auch für räumlich getrennte Gartenabteilungen von Baumärkten.

Sport und Freizeitgestaltung ermöglichen

Ab Montag sollen auch Sportanlagen wieder für den Individualsport geöffnet werden, Schwimm- und Spaßbäder müssen allerdings geschlossen bleiben. In den Sportanlagen gelten weiterhin die bestehenden Kontaktbeschränkungen, Zuschauer:innen dürfen die Anlagen nicht betreten. Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt diese Beschränkung für jeden Raum.

Nach den Plänen der Landesregierung sollen auch andere Freizeitangebote wieder öffnen dürfen, so zum Beispiel die Außenbereiche von Tierparks, Wildparks, Aquarien, Angelteichen und Zoos. Voraussetzung dafür sind entsprechende Hygienekonzepte. So müssen die Betreiber die Besucherzahl auf eine Person pro 20 Quadratmeter Verkehrsfläche begrenzen und die Kontaktdaten der Gäste erfassen.

Berufliche Qualifizierungen werden gestattet

Außerdem sollen Prüfungen für zwingend erforderliche berufliche Qualifizierungen – beispielsweise Sachkundenachweise – wieder möglich sein, sofern eine Online-Prüfung rechtlich nicht zulässig ist.

Ausnahmen in Hochinzidenz-Gebieten

Angesichts des hohen Infektionsgeschehens im nördlichen Landesteil ist die Landesregierung mit der Stadt Flensburg im Gespräch über die Fortsetzung der bisherigen Regelungen. Gleiches gilt für das unmittelbare Flensburger Umland im Kreis Schleswig-Flensburg.

Stressige Zeit für Unterricht an Grundschulen

Im Corona-Lockdown: Die Schulen sind geschlossen, die Schüler*innen lernen zu Hause. Wie schwierig es ist, diesen Distanzunterricht an Grundschulen zu organisieren, hat eine Grundschullehrerin in Stichworten zusammengefasst.

Online-digitaler Distanzunterricht:

– Iserv-Aufgaben raussuchen, reinstellen, erfinden, konzipieren. – Telefonieren, ob es klappt. Beibringen (Step by Step), wie man Aufgaben erledigt (online), speichert, hochlädt. – Aufgaben kontrollieren, Rückmeldungen schreiben, Verbesserungen, Tipps, abschicken, Dateipflege, Verbesserungen kontrollieren, neue Aufgaben ergänzen. – Wochen-Pläne erstellen – Absprache mit Fachkollegen, Einarbeitung der Fächer u. Aufgaben in den Plan. – Absprache wg. Videokonf. (wer wann?, nicht zu viele auf einmal) – Videokonferenzen, vorbereiten, nachbereiten, schlechte Qualität, zu Stundenplanzeiten (wie gefordert) nicht möglich (Server 🙁 – Anträge bearbeiten für Endgeräte – Bebilderte Anleitungen für die Nutzung Iserv, Anwendung – E-Mails an Eltern u. Kinder: Endgeräte, Briefe der SL, Orga Notbetreuung, Hilfen – Manche Kinder haben erst abends Geräte zur Verfügung oder Hilfe von den Eltern beim Bewältigen der Aufgaben
    Parallel dazu:


Analoger Distanzunterricht

für die 30-40 % ???, wo es mit dem Digitalen nicht klappt. Telefonate!!! Pro Kind nicht unter 20 Minuten. Kopiervorlagen (sinnvolle!) raussuchen, darauf achten, dass digital und analog keine Vorteile bringt, die andere benachteiligt.
Materialausgabe Termine organisieren
Organisation bei nicht abgeholten Materialien, hinterhertelefonieren  o. -fahren
Währenddessen (wenn möglich) nach Stundenplan Unterricht erteilen Rumfahren, Anträge für Endgeräte bringen, holen lassen In die Schule fahren, Kopien erstellen, Sets zusammenstellen, -packen, auf die Tische zur Abholung legen. Zur Post fahren, Umschläge kaufen, beschriften, aufgeben

Analoger Präsenzunterricht(Notbetreuung)

Zeit in der Schule sein (vormittags – während dieser Zeit kann der Unterricht “nach Stundenplan” nicht durchgeführt werden, Planung muss umgestellt sein -> Alternativaufgaben für die eigene Klasse für diese Zeit finden! Das für alle Klassen, in denen man unterrichtet!!), “fremde” Kinder kennen lernen, Vertrauen aufbauen, Vormittag “nett” gestalten, fremde Aufgaben vermitteln, alles ohne die Online-Möglichkeit (Es können nicht mehrere Kohorten in den PC-Raum!!!) D.h. die Kinder in der Notbetreuung müssen analoge Aufgaben bekommen!
Einbestellung einzelner Kinder     Parallel zu allem: Online und Präsenz-Distanz-analoge Vorbereitungen für die Zeugniskonferenzen, Schreiben der Lernpläne, der Zeugnisse, Jugendamtsmitteilungen, Aktenpflege usw.  Politische Arbeit? Rückmeldungen an die Gewerkschaften geben?

Weiterlesen?

Wie schwierig die Situation vorher war, zeigt dieser Bericht: Schulalltag mit Maske

kn online: Corona-Regeln: Was jetzt für Schulen und Kitas in Schleswig-Holstein gil