Pressemitteilung : Kein Abschiebegefängnis in Glückstadt und anderswo!
In Glückstadt (Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein) nahe Hamburg soll 2020 ein Abschiebegefängnis eröffnet werden. Schleswig-Holstein wird verantwortlich für den Betrieb sein, genutzt wird die Einrichtung aber auch von den Bundesländern MecklenburgVorpommern und Hamburg. Jedes der drei Bundesländer (SH, HH, MV) soll im Glückstädter Abschiebegefängnis über 20 Haftplätze verfügen und anteilig die Kosten tragen. Die notwendige Gesetzesgrundlage für das Gefängnis, das „Abschiebehaftvollzugsgesetz“, soll voraussichtlich Mitte Dezember im Kieler Landtag beschlossen werden.
Abschiebehaft ist die Inhaftierung bis zur Abschiebung oder bis zur gerichtlichen Aufhebung des Haftbeschlusses. Demonstration gegen Abschiebegefängnis weiterlesen