Vor diesem Jahresende dürfen in Deutschland wieder Böller und Silvesterraketen verkauft werden (29. bis 31. Dezember). Viele Menschen freuen sich darüber, denn für sie gehört zu einer gelungenen Silvesternacht auch ein Feuerwerk. Dabei sollten einige Regeln dringend beachtet werden.
Die Feuerwehr warnt eindringlich davor, Knallkörper abzubrennen, die in Deutschland keine Zulassung haben.
Raketen, Böller und Fontänen sollen nur im Freien verwendet werden. Besondere Gefahr geht vom unsachgemäßen Umgang mit Raketen aus. Wenn die Flugkörper auf Balkonen oder in Kellerschächten landen, können sie dort Brände auslösen. Deshalb sollten Fenster und Türen während der Silvesternacht geschlossen sein und brennbare Gegenstände von Balkonen entfernt werden. Brennende Kerzen sollten nie unbeaufsichtigt bleiben.
Abstand halten zu Krankenhäusern und Reetdachhäusern
In der Nähe von Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen sollte in der Silvesternacht aus Lärmschutzgründen nicht geknallt werden. Auch Menschen mit Fluchterfahrungen können sensibel auf die Feuerwerkskörper reagieren.
Zum Schutz von Wasservögeln ist die Knallerei in Kieler Parks mit Wasserflächen wie dem Schrevenpark verboten.
Raketen und Böller dürfen nicht in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden angezündet werden. Beispielsweise zu stroh- und reetgedeckten Häusern muss ein Sicherheitsabstand von 200 Metern eingehalten werden. Auch in der Nähe von landwirtschaftlichen Gebäuden und Stallungen ist es verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen.
Besonders ausgewiesene Feuerwerksverbotszonen gibt es ansonsten in Kiel nicht.
Geknallt werden darf nur an Silvester und Neujahr
Laut Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II nur an Erwachsene verkauft werden. Und ausschließlich Erwachsene dürfen diese Raketen und Böller dann auch abfeuern – aber nur an Silvester und am ersten Tag des neuen Jahres. Selbst an diesen beiden Tagen muss auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen werden.
Haustiere leiden
Hunde und Katzen haben ein besonders feines Gehör und leiden besonders unter dem Krach. Auch das Blitzgewitter ist störend. Da man den Tieren auch nicht erklären kann, worum es geht, empfiehlt der Deutsche Naturschutzbund bestimmte Vorsichtsmaßnahmen: „Am Silvesterabend selbst sollten Türen und Fenster geschlossen sein, gegebenenfalls können auch Rollos heruntergelassen werden, um den Lärm und das Blitzgewitter ein wenig zu dämpfen. Idealerweise sollte für Hunde, Katzen, Vögel, Meerschweinchen und andere Kleintiere ein ruhiger Platz in einem Raum geschaffen werden, der nicht direkt zur Straßenseite liegt. Vogel- und Kleintierkäfige sollten dabei weit vom Fenster entfernt stehen und zusätzlich durch ein großes Tuch abgedeckt werden.“ Beim Spazierengehen sollten die Hunde an den Tagen rund um Silvester an der Leine gehen, da sie bei plötzlichen Knallgeräuschen in Panik geraten und davonlaufen können.
Hörschäden wegen Silvesterknaller
Detonationen können auch bei Menschen zu bleibenden Hörschäden führen. Neben Brandverletzungen treten jedes Jahr auch zahlreiche Fälle von „Knalltrauma“ auf, die zu bleibenden Schäden am Gehör führen können. Kinder und Jugendliche sind besonders gefährdet. Denkt daran, dass auch immer wieder Böller, die in Deutschland nicht erlaubt sind, importiert werden, und sehr gefährliche Lautstärken erreichen.
Feuerwerksreste nach dem Knallen beseitigen
Als Verursacher*innen übermäßiger Verschmutzungen der Straßen und Bürgersteige durch Feuerwerkskörper sind die Kieler*innen nach der Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet, die Feuerwerksreste unaufgefordert wieder zu beseitigen – egal, ob auf der Straße vor dem eigenen Haus gefeiert wird oder anderswo in der Stadt. Ausgebrannte Überreste von Wunderkerzen, Raketen und Böllern gehören in die eigene Restmülltonne beziehungsweise bei Feiern im öffentlichen Raum in öffentliche Abfallbehälter. Glasflaschen müssen in einen Glascontainer geworfen werden.
Bild von Dagmara Owsiejczyk auf Pixabay
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