Corona: 2G im Einzelhandel und weitere Maßnahmen

Nach dem Bund-Länder-Gipfel äußerte sich Ministerpräsident Daniel Günther zur Umsetzung der Vereinbarungen in Schleswig-Holstein. Er betonte in seinem Statement die Wichtigkeit eines bundesweit einheitlichen Vorgehens, zumindest bei der Umsetzung der Mindeststandards. Stark betroffene Bundesländer könnten darüber hinaus gehen. Schleswig-Holstein will sogar einige Punkte umsetzen, die hier nicht zwingend notwendig wären, um Ausweich-Tourismus zu vermeiden. So ist eine der Maßnahmen ein Böllerverbot zu Silvester, denn : „15 Länder machen das,“ so der Ministerpräsident. Das gleiche Argument nannte er für die Umsetzung der 2G-Regelung im Einzelhandel, denn sonst würden Ungeimpfte aus Hamburg hierher zum Shoppen kommen.

2G im Einzelhandel mit zahlreichen Ausnahmen

Ab Samstag gilt 2G im Einzelhandel. Dann dürfen die ca 380.000 Impfunwilligen nicht mehr Geschäfte betreten, die nicht dem allgemeinen Lebensbedarf dienen. Ausgenommen sind also u.a. Supermärkte, Futtermärkte, Baumärkte, Drogerien, Buch- und Zeitungsläden. Auch die Tafel bleibt zugänglich. Die Kontrollen würden stichprobenartig erfolgen durch die Ordnungsämter und eventuell auch die Polizei. Auch die Ladner selber sollen stichpunktartig kontrollieren, etwa an der Kasse. Die Inhaber der Geschäfte müssten gut sichtbare Aushänge anbringen. Menschen, die sich nicht impfen lassen können, dürfen weiterhin in alle Geschäfte, so erläutere Günther die 2G-Regelung in seinen Antworten auf die Fragen von Journalisten.

Ab 15. Dezember kommen weitere Corona-Auflagen

Die Verordnung ist noch nicht formuliert, aber Daniel Günther erläuterte die Eckpunkte:

  • Ab 15. Dezember wird für Ungeimpfte eine Kontaktbeschränkung gelten: ein Hausstand darf sich mit zwei anderen Personen treffen, wobei unter 14-Jährige nicht zählen.
  • Auf Großveranstaltungen dürfen nur 50 Prozent der möglichen Besucher eingelassen werden.
  • Die Maskenpflicht in den Innenbereichen wird wieder verschärft.
  • 2G+ gilt für Ferienwohnungen und Hotels, wobei der Test wohl nur bei der Anreise vorgewiesen werden muss.
  • Diskotheken und Clubs: hier gilt auch 2G+. Ab einer Inzidenz von 350 schließen sie.
  • Zusätzlich zum Verbot des Feuerwerkverkaufs und Einschränkung des Gebrauchs könnte es auch ein Versammlungsverbot an Silvester geben.

Dieser Post des ndr enthält Videos von der Pressekonferenz: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Corona-in-SH-2G-2G-Boellerverbot-das-sind-die-neuen-Massnahmen,guenther1358.html.

Daniel Günther nannte als Grund für die 2G-Regel den Schutz der Ungeimpften. Denn die Corona-Patienten auf den Intensivstationen in Schleswig-Holstein seien fast alle ungeimpft.

Ab heute können sich alle booster lassen, nicht nur Personen über 60. Die Terminvergabe in den Impfzentren ist freigeschaltet: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Allgemeines/Impfzentren/impfzentren_node.html

Geplant ist auch, dass künftig Apotheker und Zahnärzte gegen Covid-19 impfen dürfen. Ansonsten impfen wie bislang auch die Haus- und viele Fachärzte.

Daniel Günther rechnet damit, dass der Deutsche Bundestag eine Impfpflicht für Februar 2022 beschließen wird.

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