Corona: Erste Lockerungen in SH

Die Corona-Auflagen bleiben generell bis mindestens zum 7. März bestehen. Gleichwohl erlaubt das Land Schleswig-Holstein folgende Lockerungen:

In Landkreisen und Städten mit einer Inzidenz von unter 100 öffnen Kitas und Grundschulen in den Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen.

Ab 1. März dürfen Friseursalons und Nagelstudios, auch bundesweit, öffnen. Diese Dienste dürfen nur mit vorheriger Reservierung in Anspruch genommen werden, also kein Walk-in-Betrieb. Außerdem müssen medizinische Masken getragen werden.

In Schleswig-Holstein öffnen Sportplätze und -hallen. Allerdings gelten auch hier die bestehenden Kontaktbeschränkungen: ein Haushalt und eine weitere Person dürfen gemeinsam Sport treiben.

Wildparks und Zoos öffnen ab 1. März, allerdings ohne Spielplätze und Gastronomie.

Ab 1. März dürfen Gartencenter und Blumenläden öffnen.

Alle anderen Corona-Auflagen werden verlängert. Mit Ausnahme von Blumenläden und Gartencenter bleibt der Einzelhandel also geschlossen, ebenso Restaurants, Cafés, Hotels, Museen oder Konzertsäle. Dieser Lockdown besteht vorläufig bis zum 7. März.

Beim nächsten Bund/Länder-Treffen am 3. März wird es um Öffnungsperspektiven gehen. Kann der Einzelhandel bei einer Inzidenz von 35 wieder öffnen? Diese Möglichkeit wurde beim letzten Treffen erörtert, die Details sollen beim nächsten Treffen ausgearbeitet werden.

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