Per Gesetz zum Grundeinkommen?

Per Gesetz zum Grundeinkommen?

von Ulrich Hühn: Per Gesetz zum Grundeinkommen? Ja, sicher, wie denn sonst, die Hartz Gesetze, das Wohngeld, das Kindergeld und das BAFöG sind auch Gesetze.

Kurz zur Historie des Grundeinkommens in Schleswig-Holstein in den letzten drei Jahren: Es war in jedem Fall eine gute Idee, von einem wissenschaftlichen Institut im Rahmen des Zukunftslabors unter anderem das Grundeinkommen untersuchen zu lassen. Wenn mit der Zeit jedoch im Parteien-Geplänkel und mit Neid auf gute Wahlergebnisse das Ziel zerredet oder totgeschwiegen wird, taugt dieser Weg nicht.

Zum Glück gibt es das Instrument von Bürgerbegehren und -Entscheiden, mittels derer sich Parlamente mit Gesetzesinitiativen befassen und sie, wenn Mehrheiten gegeben sind, auch umsetzen müssen!

Wie ist nun der vorliegende Gesetzestext „zur Erprobung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Schleswig-Holstein“ aufgebaut, welche Fehler der Vergangenheit enthält er nicht mehr?

In Par. 2 definiert er ganz klar ein bedingungsloses Grundeinkommen und stellt dar, was in vielen Diskussionen nebulös umschrieben, relativiert und oft aus Interesse verschiedener Lobbygruppen falsch dargestellt wird. Wobei mir diese „Interessen“ manchmal unbegreiflich sind.

In Par. 3 wird umgangen, woran der wissenschaftliche Beirat des Zukunftslabors kränkelt, an der parteiabhängigen Aufgabenstellung, anstelle eines klaren gesetzlichen Auftrages. An solch einem Gesetz gibt es nichts zu rütteln, wenn es denn erst einmal verabschiedet ist, es wird vielleicht ein Jahr dauern, die Dauer des Forschungs Vorlaufes ist ebenfalls begrenzt.

Das interessante ist der Par. 4, in dem die Begleitumstände, die Menschen betreffend dargelegt werden: verschiedene Varianten des Grundeinkommens („welches Grundeinkommen wollt ihr denn überhaupt einführen…????“) sowie die Auswirkungen auf das Umfeld der sich zum Test bereit erklärenden Menschen. Das beeindruckende daran ist die Realitätsnähe: Wenn eine Gruppe von 3000 bis 6000 Menschen (Absatz 4) ein Grundeinkommen erhalten, sind sie damit aus dem Hartz IV Bezug raus, wenn sie diese Leistungen bis dahin erhalten haben. Einmal ein Bürokratieabbau, zum zweiten ein Vertrauensbeweis der Gesellschaft dieser Gruppe gegenüber und nicht zuletzt eine reale Gegenfinanzierung. Sogar die Vielfalt eventuell zu verwirklichender Grundeinkommens-Modelle und die Betragshöhe sind enthalten.

An eine einzige Bedingung ist dieser Modellversuch aber dennoch gekoppelt: Die Teilnehmenden verpflichten sich, an Befragungen zu ihren Erfahrungen, der Veränderung ihrer Berufs- oder Tätigkeitsfelder und ihrer persönlichen Zufriedenheit und Gesundheit teil zu nehmen.

Eine weitere wichtige Frage wird in den Vorbemerkungen angesprochen, die mir selbst in Straßengesprächen oft von Eingeweihten gestellt wird: Ist das Land überhaupt für eine solche Erprobung zuständig?

Ja, ist es, es sind keine Sozialleistungen, die getestet werden, sondern „staatliche Leistungen zum Zweck der sozialen Sicherung“, die nicht unter die Bundes Sozialgesetzgebung fallen. Da ein Grundeinkommen den Sozial-Haushalt nicht berührt, ist es keine Versicherungsleistung. Nicht einmal dem Grundsatz des „Forderns….“ wird widersprochen, solche staatlichen Leistungen können nach Landesrecht gewährt werden, ohne das Verpflichtungen den Empfängern auferlegt werden MÜSSEN.

Die jetzt auf die Menschen zu kommende Aufgabe ist die massenhafte Unterzeichnung des Wollens dieser Gesetzgebung innerhalb recht kurzer Zeit, um dann gespannt der Tätigkeit der gesetzgebenden Organe hier im Lande und in vier weiteren Bundesländern und Stadtstaaten zuzusehen, eine hoch interessante Aufgabe, in jedem Fall der direkten Demokratie förderlich.

Ulrich Hühn, selbstständiger Elektromeister, ist Mitglied der Grünen und engagiert sich seit Jahren für das Bedingungslose Grundeinkommen.

Mehr zum Thema: https://expedition-grundeinkommen.de/schleswig-holstein/

4 Gedanken zu „Per Gesetz zum Grundeinkommen?“

  1. Es sollte sehr schnell kommen das BGE Grundeinkommen es gibt den Menschen die Kaufkraft und der Wirtschaft das sie erhalten bleibt es kann einen Krieg verhindern es Rettet die Banken und die Arbeitgeber haben Mitarbeiter die weniger Krank sind.

    1. Wissen Sie ,warum das Experiment in Finnland abgebrochen wurde? Hat die Regierung verlauten lassen, welche Erwartungen enttäuscht wurden?

    2. Das Experiment wurde nicht “abgebrochen”. Es wurde von vornherein nur über einen begrenzten Zeitraum geplant und durchgeführt.
      Die Ergebnisse sind kurz:
      – einige haben sich selbstständig gemacht.
      – bei einigen ist wirtschaftlich gar nichts passiert
      – alle beteiligten waren danach ausgeglichener, gaben an glücklicher zu sein und hatten dem entsprechen weniger mit psychischen Belastungen zu kämpfen.

      Da das Grundziel unseres Lebens nicht Wirtschaftlichkeit ist, sondern auch die Wirtschaft nur uns Menschen dienen soll (dafür ist sie geschaffen worden) wird das Experiment als Erfolg gewertet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert