Antrag der Linken zum Ausbau der B404

Hier folgt der Antrag der Ratsfraktion Die Linke. Dieser Text hat mich berührt, da er ausführlich zeigt, was die Planung des Bundes für die A21 für Schäden an der Natur anrichten würde.

Antrag:

Vor dem Hintergrund des durch die Ratsversammlung anerkannten Klimanotstandes (Drs. 0443/2019) und des strategischen Ziels der „Klimaschutzstadt“ wird der Oberbürgermeister gebeten, dem Innen- und Umweltausschuss, dem Bauausschuss und der Ratsversammlung zeitnah Vorschläge zu unterbreiten, wie es gelingen kann, im Zuge des Ausbaus der B404 zur A21, die Auswirkungen auf Umwelt und Natur im Kieler Stadtgebiet möglichst gering zu halten und die Verkehrsströme so zu steuern, dass das Aufkommen motorisierten Individualverkehrs im innerstädtischen Bereich so weit wie möglich minimiert wird.


Begründung:

Die bisherigen Planungen zum Ausbau der B404 zur A21 stellen eine deutliche Gefährdung des bislang noch verbliebenen Rests des Kieler Grüngürtels dar und würden den Verlust von über 300 Kleingärten bedeuten.

Insbesondere für den Bereich des geplanten Autobahnkreuzes Karlsburg am Viehburger Gehölz gilt: Etliche Tiere von den „Roten Listen“ gefährdeter Arten in Schleswig-Holstein sind hier heimisch. Dokumentiert und/oder teilweise seit vielen Jahren im Kleingartengebiet bekannt.

Vom Aussterben bedrohte Kreuzottern, stark gefährdete Ringelnattern oder Zauneidechsen, und etliche Arten von der sogenannten „Vorwarnliste“ wie Rotmilan oder Grünspecht. Dazu noch unzählige Arten, die laut Naturschutzgesetz „besonders oder streng geschützt“ sind wie Fledermäuse, Hornissen oder Sperber. Für den „Prüner Schlag“ wurden im Zusammenhang mit dem Bau von Möbel Kraft mindestens 8 Fledermausarten und 59 Brutvogelarten nachgewiesen.

Es ist wahrscheinlich, dass der nun bedrohte Teil des Kieler Grüngürtels noch sensibler ist.

Denn was für den betroffenen Kleingartenverein eine finanzielles Fiasko ist, ist ökologisch ein absoluter Glücksfall: Etliche Gärten im Bereich des geplanten Autobahnkreuzes sind seit vielen Jahren nicht verpachtet und werden es vermutlich auch nie wieder sein. Die Natur hat sich diesen Bereich längst zurück erobert. Die Nähe zum Meimersdorfer Moor und zum Viehburger Gehölz tut ihr Übriges.

Die bisher von der Landeshauptstadt untersuchten Planfällen zur Führung der übergeordneten Verkehre im Verknüpfungsbereich der B 404 / A 21 mit der B 76 (vgl. Drs. 0778/2010). In der Begründung der (zurückgezogenen) Beschlussvorlage zur Bewertung der Planfälle zur Führung der übergeordneten Verkehre im Verknüpfungsbereich der B 404 / A 21 mit der B 76 (vgl. Drs. 0277/2016) wird deutlich, dass bislang bei den Planungen die Bedürfnisse des Autoverkehrs ungleich höher gewichtet wurden als städtebauliche Aspekte und Belange von Natur und Umwelt. Hinzukommt, dass Gesichtspunkte wie der Verlust klimafreundlicher und temperaturregulierender Grünflächen inzwischen vor dem Hintergrund des Klimawandels sicherlich anders zu bewerten sind, als dies noch in den Jahren der Gutachtenerstellung der Fall war.

Im Zuge der Variantenprüfung wurde außerdem prognostiziert, dass nach der Fertigstellung der westliche Teil des Theodor-Heuss-Rings – auch im Bereich der Messstelle – mit einer Zunahme des Verkehrs um 25% gegenüber dem Bezugsjahr 2013 zu rechnen sei. Dies würde die Anstrengungen der Stadt, Fahrverbote in diesem Bereich zu vermeiden konterkarieren.

Auch wenn die Planung und Umsetzung des Vorhabens letztlich dem Bund obliegt, ist es Aufgabe und erklärter Wille der Landeshauptstadt Kiel, dafür zu sorgen, dass die betroffenen öffentlichen und privaten Belange umfassend in den Planungs- und Abwägungsprozess einfließen (vgl. Drs. 0551/2019).

In Zeiten, in denen Kiel wegen der enormen Belastungen am Theodor-Heuss-Ring bundesweit für Schlagzeilen sorgt, die Proteste gegen verkehrsbedingte Umweltbelastungen im Zuge des Klimawandels auch und gerade in Kiel verständlicherweise ständig zunehmen und die Landeshauptstadt Kiel den Klimanotstand offiziell anerkennt, ist daher von Seiten der Stadt die Suche nach umweltverträglicheren Möglichkeiten und die Prüfung auch neuer, bislang unberücksichtigter Varianten, bei einer deutlich anderen Gewichtung der unterschiedlichen Interessen als bei der Untersuchung der bisherigen Planfälle, dringend angezeigt.

gez. Stefan Rudau    f.d.R.

Ratsherr

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