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Nabu Kiel erstattet Strafanzeige

Pressemitteilung des NABU Kiel.

Der NABU Kiel begrüßt, dass die Stadt im Fall der Höffner-Baustelle nun endlich Strafanzeige stellen will.

Der NABU Kiel hat bereits selbst wegen der massiven Eingriffe auf dem Prüner Schlag-Gelände am 27.01.21 bei der Staatsanwaltschaft Kiel Strafanzeige erstattet. Es liegen nach Ansicht des NABU Kiel mehrfache Verstöße gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Zudem sind großflächige schwere Bodenverdichtungen und Schäden am Naturhaushalt entstanden, die irreparabel sind.

Es wird daher zu prüfen sein, ob das Umweltschadensgesetz greift. Oberbürgermeister Kämpfer muss die Gründe dafür transparent machen, warum die Stadt erst jetzt unter dem öffentlichen Druck Strafanzeige stellen will, obwohl schon seit Anfang November ganz offensichtlich allein aufgrund des Kammmolchvorkommens ein Anfangsverdacht auf einen Straftatbestand vorlag. Bisher hatte die Stadt das als Ordnungswidrigkeit eingestuft, und das Unternehmen Höffner damit rechtlich praktisch genauso behandelt wie z.B. einen Falschparker.

Die Eingriffe zwischen Oktober und Dezember 2020 erfolgten auf Flächen, die im B-Plan für Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion festgesetzt sind. Laut den Genehmigungsunterlagen zum B-Plangebiet wurden dort besonders geschützte und streng geschützte Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie Brutvögel nachgewiesen. Insbesondere für mussten diese Flächen gesichert und aufgewertet werden. Durch umfangreiches Roden von Gehölzen und ein weiträumiges, großflächiges Befahren mit schwerem Gerät könnten bis zu insgesamt 12 Straftatbestände erfüllt sein. Es kann nichtausgeschlossen werden, dass Kammmolche, die zu dieser Jahreszeit im Boden überwintern, überfahren wurden.

Auch die Tötung von streng geschützten Fledermäusen, die sich potenziell in Baumhöhlen und -spalten befanden, konnte bei einem solchenVorgehen keinesfalls ausgeschlossen werden.

Mit Sicherheit wurden Quartiere von Amphibien und Lebensräume von Brutvögeln zerstört sowie schwere Schäden am Boden angerichtet.

Der NABU Kiel hat daher Anzeige wegen mehrerer, zum Teil strafrechtlich relevanter, Verstöße erstattet, konkret gegen- § 44 (1) 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), dem Tötungsverbot,- BNatSchG § 44 (1) 3, dem Zerstörungsverbot von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten,- BNatSchG § 30, dem Zerstörungsverbot gesetzlich geschützter Biotope,- BNatSchG § 17, Fehlen einer behördlichen Genehmigung, sowie- wegen Verstößen gegen die Baumschutzsatzung.

Bisher blieb die Frage unbeantwortet, wieso überhaupt auf diesem zu schützenden Flächenteil möglicherweise tatsächlich ein Eingriff geplant war (wir beziehen uns auf die Berichterstattung in den KN, Aussage von Verantwortlichen der Stadt, es hätten dort lediglich wuchernde Brombeeren entfernt werden sollen). Umgehend muss jetzt transparent und nachvollziehbar dargestellt werden, welche Vereinbarungen es zwischen der Stadt Kiel und dem Unternehmen Höffner diesbezüglich gegeben hat. Was war geplant, und welche Gründe hat Höffner gegenüber dem Umweltschutzamt und der UNB angegeben, auf einer Fläche für Naturschutzmaßnahmen überhaupt„Brombeerhecken entfernen“ zu wollen?

Auch die Frage des Vorhanden- oder Nicht-Vorhandenseins einer Umweltbaubegleitung ist zu klären. Bisher wird dazu von offizieller Seite nichts verlautbart.Wurde seitens der Genehmigungsbehörde die Auflage einer Umweltbaubegleitung erteilt? Eine solche, hier zwingend notwendig gewesene, die Maßnahmen begleitende fachliche Aufsicht, hätte eine solche „Entgleisung“ wirksam verhindern können. Die Stadt Kiel sollte hier bereits sensibilisiert gewesen sein, denn erst im vorvergangenen Jahr ist es im Zuge der Baumaßnahmen auf Hof Hammer zu ähnlich schwerwiegenden naturschutzrechtlichenVerstößen gekommen (auch in dem Fall hatte der NABU Kiel Strafanzeige erstattet). Dass sich die Stadtverwaltung hier nun überrascht gibt, kann uns nur verwundern.

Der NABU Kiel erwartet hierzu nun dringend eine öffentliche Erklärung. Nach wie vor erscheinen die Aussagen der Geschäftsführung von Höffner zu den Gründen des Eingriffes unglaubwürdig. Wenn man nur ein paar Brombeerbüsche zurückschneiden will, beauftragt man nicht gleich mehrere parallel arbeitende Bagger und Kipper. Schon alleine am Kostenvolumen des Auftrages hätte die Dimension des geplanten Eingriffes für Höffner deutlich ablesbar gewesen sein müssen. Daher kann ein „aus Versehen“ aus Sicht des NABU Kiel ausgeschlossen werden. Ein solches „Versehen“ hätte bei sachgemäß durchgeführter Planung gar nicht erst auftreten können und dürfen.

Kein Naturwald für Kiel

Pressemitteilung des NABU Kiel: Zum Beschluss im Innen- und Umweltausschuss zum Kieler Stadtwald: Der NABU Kiel fordert von der Politik endlich zu handeln, statt die Ausweisung als Naturwald auf die lange Bank zu schieben.

Seit rund acht Jahren fordert der NABU Kiel den Kieler Stadtwald vollständig als Naturwald auszuweisen. In dieser Zeit wurden unzählige Gespräche mit den Parteien geführt. Die Argumente für die Ausweisung als Naturwald liegen auf der Hand. Die Stadt spart die hohen Kosten der forstlichen Nutzung, die die Einnahmen überschreiten, der Wald wird zur CO2-Senke und trägt so zum Klimaschutz bei und es wäre die Chance dem Artensterben in Kiel was entgegenzusetzen. Außerdem würde der Wald auch als Naherholungsgebiet dadurch stark aufgewertet werden, denn eine Nutzung für die Kieler Bevölkerung und für Waldkindergärten wäre nach wie vor möglich. Als Naturwald wäre der Schutzstatus langfristig gesichert.

Dass die Ratskooperation dem Antrag der Linken nicht zugestimmt hat, zeigt, dass es den drei Parteien nicht um die Argumente ging, sondern die Parteien weiterhin Politik nach dem Motto betreiben „nur der anderen Partei keine Erfolge ermöglichen“. Die Art von Politik ist von vorgestern. Gerade junge Menschen fordern von der Politik beim Klima- und Artenschutz Fachpolitik auf Basis von Argumenten und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu betreiben. So brauchen sich die etablierten Parteien nicht über Politikverdrossenheit zu wundern. Dass die LINKE mit ihren Beschlussvorlagen zum Stadtwald und zur Südspange zur neuen Kieler Ökopartei wird, hätte man vor ein paar Jahren noch für unmöglich gehalten.

Der Stadt Kiel ist dabei eine große Chance entgangen. Denn Kiel hätte bundesweit mit der Ausweisung als Naturwald aufsehen erregt und damit die beste Werbung für die Stadt machen können.

Der getroffene Beschluss der Ratskooperation ist dagegen völlige Augenwischerei, denn die Antworten auf die genannten Fragen sind im Prinzip bekannt. Und bei der geringen Waldfläche ist es fachlich völliger Unsinn, unterschiedliche Schutzgebietsformen zu wählen – hätte man doch vorher mal Fachleute gefragt.

V. i. S. d. P. Hartmut Rudolphi, NABU Kiel

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