Geplante Trasse der A21 mit Nebenstrecke

Gutachten: auch Südspange verfassungswidrig?

Pressemitteilung des Kieler Bündnisses „Vorfahrt für den Klimagürtel“
zum Rechtsgutachten bezüglich der Verfassungswidrigkeit des
Bundesverkehrswegplans

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 und der dazugehörende Bedarfsplan des Bundes verstoßen gegen EU-Recht und sind verfassungswidrig. Dies stellt ein Rechtsgutachten des BUND fest, das am Donnerstag der Öffentlichkeit vorgestellt wurde (1). Den Straßenplanungen im Kieler Süden wie der Südspange und dem Weiterbau der A21 würde somit die rechtliche Grundlage entzogen, wenn dies vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich eingeklagt wird:

Auf der Ebene der einzelnen Projekte wie der Südspange müssten alle Planungen gestoppt werden, deren Bedarfsbegründung auf dem aktuellen Bedarfsplan beruhen oder zu denen Alternativen nicht ausreichend ermittelt, beschrieben und bewertet wurden.

Das Gutachten moniert einerseits gravierende formelle Mängel: Das Pariser Klimaabkommen von 2015 wurde in dem Ende 2016 verabschiedeten Bedarfsplan überhaupt nicht berücksichtigt. Eine nach EU-Recht obligatorische strategische Umweltprüfung (SUP) hat nicht annähernd in dem erforderlichen Maß stattgefunden. Der Bedarf an Projekten wurde ausschließlich nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit berechnet, nicht anhand der Auswirkungen auf das Klima.

Zudem ist der Bedarfsplan mit seinen 900 Straßenprojekten (Neubau und Ausbau) auch inhaltlich mit der Verfassung (Artikel 20GG) und auch den Zielen des aktuellen Klimaschutzgesetzes unvereinbar. Bereits im April hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Freiheitsrechte späterer Generationen verletzt würden, wenn ihnen ein Großteil der Emissionsverringerung aufgebürdet würde.

Das Kieler Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“ stellt fest, dass die Straßenplanungen im Kieler Süden, die große Teile des Grüngürtels schädigen würden, auf wackligen Beinen stehen. Das Bündnis fordert, sofort in die Planungen für tragfähige Alternativen einzusteigen, die für die Entlastung von klimaschädlichem Autoverkehr sorgen.

Das Bündnis fordert von der Stadt Kiel insbesondere:

  • Eine schnelle Integration des Kieler Südens (Neumeimersdorf, Gewerbegebiet Wellsee) in die Stadtbahnplanungen mit einem leistungsstarken Park&Ride – Konzept für Pendlerinnen aus Richtung Süden.
  • Einsatz beim Land für eine schnellere Realisierung der Ausbaus und Elektrifizierung der Bahnstrecke Bad Oldesloe-Neumünster, die umsteigefreie Züge von Hamburg über Bad Segeberg nach Kiel ermöglichen wird. Derzeit ist ein Planungsbeginn erst nach 2027 vorgesehen (2).
  • Voraussetzungen zu schaffen, dass der Güterverkehr über die Kieler Häfen weitgehend über die Schiene abgewickelt wird.
  • Konsequente Umsetzung der Maßnahmen des Masterplan Mobilität der KielRegion mit Schwerpunkten Radverkehr und ÖPNV, um die vorgesehene Reduktion des KFZ-Verkehrs um mindestens 40% bis 2035 in Kiel zu erreichen.

Vom Bund fordert das Bündnis neben einem sofortigen Stopp der jetzigen Straßen-Planungen perspektivisch eine transparente Prüfung von weiteren Varianten der Anbindung der A21/B404, wie sie auch die Kieler ÖPNV-Grundlagenstudie (3) von 2019 empfiehlt. Dazu gehört insbesondere der Verzicht auf einen Autobahnbau bis zum Barkauer Kreuz. Die Kieler Bürgerinnen sind hier von Anfang an einzubeziehen und nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen wie im jetzigen Verfahren.

BUND-Rechtsgutachten

2 Gedanken zu „Gutachten: auch Südspange verfassungswidrig?“

  1. Es ist gut, dass das endlich eingefordert wird. Man kann nur wünschen, dass die Politik sich auch auf den Hosenboden setzt und seine Hausaufgaben macht.

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