Der Landtag beschloss heute: Der Einzelhandel in Schleswig-Holstein darf ab 8. März wieder öffnen. Allerdings wird die Anzahl von Personen begrenzt – in Abhängigkeit von der Größe des Ladens.
Begründet wird dieser Öffnungsschritt mit einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz von unter 50. (Heute meldete das Robert-Koch-Institut 48.) Gemäß des Bund-Länder-Beschlusses vom Mittwoch darf der Einzelhandel bei einer Inzidenz von nicht mehr als 50 öffnen.
Für Flensburg gilt diese Regelung noch nicht, da dort die Werte sehr hoch sind.
Es gibt eine Notbremse: Sollten die Inzidenzwerte auf über 100 ansteigen, geht es zurück in den Lockdown!
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