Asugleichsfäche für Möbel Höffner

Nabu Kiel erstattet Strafanzeige

Pressemitteilung des NABU Kiel.

Der NABU Kiel begrüßt, dass die Stadt im Fall der Höffner-Baustelle nun endlich Strafanzeige stellen will.

Der NABU Kiel hat bereits selbst wegen der massiven Eingriffe auf dem Prüner Schlag-Gelände am 27.01.21 bei der Staatsanwaltschaft Kiel Strafanzeige erstattet. Es liegen nach Ansicht des NABU Kiel mehrfache Verstöße gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Zudem sind großflächige schwere Bodenverdichtungen und Schäden am Naturhaushalt entstanden, die irreparabel sind.

Es wird daher zu prüfen sein, ob das Umweltschadensgesetz greift. Oberbürgermeister Kämpfer muss die Gründe dafür transparent machen, warum die Stadt erst jetzt unter dem öffentlichen Druck Strafanzeige stellen will, obwohl schon seit Anfang November ganz offensichtlich allein aufgrund des Kammmolchvorkommens ein Anfangsverdacht auf einen Straftatbestand vorlag. Bisher hatte die Stadt das als Ordnungswidrigkeit eingestuft, und das Unternehmen Höffner damit rechtlich praktisch genauso behandelt wie z.B. einen Falschparker.

Die Eingriffe zwischen Oktober und Dezember 2020 erfolgten auf Flächen, die im B-Plan für Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der ökologischen Funktion festgesetzt sind. Laut den Genehmigungsunterlagen zum B-Plangebiet wurden dort besonders geschützte und streng geschützte Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie Brutvögel nachgewiesen. Insbesondere für mussten diese Flächen gesichert und aufgewertet werden. Durch umfangreiches Roden von Gehölzen und ein weiträumiges, großflächiges Befahren mit schwerem Gerät könnten bis zu insgesamt 12 Straftatbestände erfüllt sein. Es kann nichtausgeschlossen werden, dass Kammmolche, die zu dieser Jahreszeit im Boden überwintern, überfahren wurden.

Auch die Tötung von streng geschützten Fledermäusen, die sich potenziell in Baumhöhlen und -spalten befanden, konnte bei einem solchenVorgehen keinesfalls ausgeschlossen werden.

Mit Sicherheit wurden Quartiere von Amphibien und Lebensräume von Brutvögeln zerstört sowie schwere Schäden am Boden angerichtet.

Der NABU Kiel hat daher Anzeige wegen mehrerer, zum Teil strafrechtlich relevanter, Verstöße erstattet, konkret gegen- § 44 (1) 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), dem Tötungsverbot,- BNatSchG § 44 (1) 3, dem Zerstörungsverbot von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten,- BNatSchG § 30, dem Zerstörungsverbot gesetzlich geschützter Biotope,- BNatSchG § 17, Fehlen einer behördlichen Genehmigung, sowie- wegen Verstößen gegen die Baumschutzsatzung.

Bisher blieb die Frage unbeantwortet, wieso überhaupt auf diesem zu schützenden Flächenteil möglicherweise tatsächlich ein Eingriff geplant war (wir beziehen uns auf die Berichterstattung in den KN, Aussage von Verantwortlichen der Stadt, es hätten dort lediglich wuchernde Brombeeren entfernt werden sollen). Umgehend muss jetzt transparent und nachvollziehbar dargestellt werden, welche Vereinbarungen es zwischen der Stadt Kiel und dem Unternehmen Höffner diesbezüglich gegeben hat. Was war geplant, und welche Gründe hat Höffner gegenüber dem Umweltschutzamt und der UNB angegeben, auf einer Fläche für Naturschutzmaßnahmen überhaupt„Brombeerhecken entfernen“ zu wollen?

Auch die Frage des Vorhanden- oder Nicht-Vorhandenseins einer Umweltbaubegleitung ist zu klären. Bisher wird dazu von offizieller Seite nichts verlautbart.Wurde seitens der Genehmigungsbehörde die Auflage einer Umweltbaubegleitung erteilt? Eine solche, hier zwingend notwendig gewesene, die Maßnahmen begleitende fachliche Aufsicht, hätte eine solche „Entgleisung“ wirksam verhindern können. Die Stadt Kiel sollte hier bereits sensibilisiert gewesen sein, denn erst im vorvergangenen Jahr ist es im Zuge der Baumaßnahmen auf Hof Hammer zu ähnlich schwerwiegenden naturschutzrechtlichenVerstößen gekommen (auch in dem Fall hatte der NABU Kiel Strafanzeige erstattet). Dass sich die Stadtverwaltung hier nun überrascht gibt, kann uns nur verwundern.

Der NABU Kiel erwartet hierzu nun dringend eine öffentliche Erklärung. Nach wie vor erscheinen die Aussagen der Geschäftsführung von Höffner zu den Gründen des Eingriffes unglaubwürdig. Wenn man nur ein paar Brombeerbüsche zurückschneiden will, beauftragt man nicht gleich mehrere parallel arbeitende Bagger und Kipper. Schon alleine am Kostenvolumen des Auftrages hätte die Dimension des geplanten Eingriffes für Höffner deutlich ablesbar gewesen sein müssen. Daher kann ein „aus Versehen“ aus Sicht des NABU Kiel ausgeschlossen werden. Ein solches „Versehen“ hätte bei sachgemäß durchgeführter Planung gar nicht erst auftreten können und dürfen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert