(Nachtrag vom 17. 10. Heute veröffentlichte die Schleswig-Holsteinische Landesregierung neue Hinweise für Reisende.)
Am 14. Oktober trafen sich die Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin zu einem Corona-Gipfel. Die Entwicklung der Infektionen gibt Anlass zur Sorge. Zuletzt über 6.000 Neuinfektionen an einem Tag zeigen deutlich: die zweite Welle ist da. Markus Söder sagte in der anschließenden Pressekonferenz: “Wir sind dem zweiten Lockdown schon viel näher, als wir das wahrhaben wollen.”
Nach acht Stunden Besprechung zeigte sich, dass die Länder in zwei Punkten eigene Wege gehen wollen: dem Beherbergungsverbot und den privaten Feiern. Schleswig-Holstein hält an dem Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten fest, dazu zählen auch Hotspots innerhalb Deutschlands.
Einigkeit bestand darin, den Schwellenwert für strengere Anti-Corona-Maßnahmen zu senken. Schon ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen binnen sieben Tagen greifen ergänzende Maßnahmen. Ab 50 Neuinfektionen werden diese Maßnahmen noch einmal verschärft. In Kiel betrug die Zahl der Neuinfektionen in den letzte sieben Tagen gestern 6,1 zu 100.000. Kiel ist also noch relativ weit vom neuen Schwellenwert entfernt.
Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein setzt die neuen Bestimmungen folgendermaßen um:
- Ab 35 Neuinfektionen müssen Restaurants um 23 Uhr schließen. An privaten Feiern dürfen dann maximal 25 Personen in der Öffentlichkeit oder 15 Personen im privaten Raum teilnehmen.
- Ab 50 Neuinfektionen dürfen maximal 10 Personen oder zwei Haushalte an Feiern teilnehmen. Restaurants dürfen zusätzlich zur Sperrstunde um 23 Uhr kein Alkohol ausschenken.
Für Kiel gelten bislang die allgemeinen Corona-Regeln von Schleswig-Holstein.
Hier die wichtigsten:
- Maskenpflicht überall dort, wo man keinen Abstand von 1,50 halten kann und es keine Schutz-Scheiben oder ähnliches gibt. Zusätzlich seit August auch auf dem Schulgelände.
- In Situationen, wo keine Masken-Pflicht herrscht, sollte ein Abstand von mindestens 1,50 eingehalten werden.
- Bei privaten Treffen von bis zu zehn Personen, oder bei Treffen von Personen aus zwei Haushalten, muss keine Maske getragen werden und auch kein Abstand eingehalten werden.
- Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
- Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Das gilt auch für die Corona-Hotspots innerhalb Deutschlands. Die Quarantäne kann durch den Nachweis von zwei negativen Testergebnissen abgekürzt werden. Hier die ausführlichen Bestimmungen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2020/_Informationen_Urlauber/teaser_informationen_urlauber.html vom 17. 10. (Nachtrag)
- Alle Geschäfte und Veranstaltungen haben Hygiene-Bestimmungen, die. befolgt werden müssen. Die Bußgelder für die Nichteinhaltung können empfindlich sein. So kann es 1,000 Euro kosten, in einem Café falsche Kontaktdaten zu hinterlassen.
Hier eine sehr ausführliche Fassung der schleswig-holsteinischen Corona-Regeln: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Corona-Regeln-in-SH-Das-ist-erlaubt-ist-verboten,corona4438.html
Steigende Covid-19- Infektionen
Die Infektionen steigen übrigens nicht nur, weil mehr getestet wird. Sie steigen auch, weil sich die Krankheit ausbreitet. Folgende Zahlen beweisen es: in der Kalenderwoche (KW) 29 wurden bei 538.701 Testungen 4.497 Infektionen aufgespürt. In der Kalenderwoche 41 (im Oktober) haben sich die Tests zwar verdoppelt auf über eine Million. Die Zahl der aufgespürten Infektionen hat sich dabei jedoch mehr als verdoppelt, eher vervierfacht: 21.527 Menschen wurden positiv getestet. Beispiel aus “der Freitag” Nr 42, Seite 3.
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