Ausfall von Berufsschulunterricht? – Ausbildungsbegleitende Hilfen nutzen!

Pressemitteilung der Jugendberufsagentur im Zentrum Kiel: Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen gehen in den nächsten Tagen und Wochen in die Prüfungsphase. Doch was ist mit den Jugendlichen, die sich im Abschlussjahr ihrer Ausbildung befinden?

„In vielen Betrieben ruht aktuell die Arbeit. In den zwei- oder dreijährigen dualen Ausbildungsgängen stehen im Sommer aber die Abschluss-Prüfungen an. Neben dem finalen Schliff in der Praxis gehen den künftigen Fachkräften derzeit wichtige theoretische Grundlagen verloren. Der Berufsschulunterricht fällt aus. Die Agentur für Arbeit bietet daher interessierten Auszubildenden ausbildungsbegleitende Hilfen an. Diese können bei uns ganz unbürokratisch beantragt werden“, sagte Ulrike Zängl, zuständige Teamleiterin in der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Kiel.

Sie empfiehlt Jugendlichen oder deren Eltern, über die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 00 Kontakt zur Berufsberatung aufzunehmen. Ausbildungsbegleitende Hilfen(abH) sind für die Auszubildenden und die Betriebe kostenfrei. An mindestens drei Stunden die Woche erhalten die Jugendlichen Nachhilfe in Fachtheorie, Unterstützung bei der Vorbereitung auf Prüfungen und sozialpädagogische Betreuung.

„Aktuell läuft der abH-Unterricht vor allem über Video-Chats, E-Learning, mit Telefonkonferenzen und E-Mails ab. Die Lehrkräfte bei den von uns beauftragten Bildungsträgern kommunizieren sehr engmaschig mit den Jugendlichen. Alle sind daran interessiert, dass die Prüfungen geschafft und Ausbildungsabbrüche vermieden werden. Also nicht zögern – es sind noch genügend Plätze frei“, so Zängl abschließend.

Für die Anmeldung zur abH-Teilnahme werden jeweils eine Kopie des Ausbildungsvertrages, des letzten aktuellen Berufsschulzeugnisses und des Abschluss-Zeugnisses der letzten Schule benötigt. Zudem sollte ein Lebenslauf beigefügt werden. Die Unterlagen können per Post oder als eingescannte Dokumente per E-Mail an die Berufsberatung zugesandt werden. Das Verfahren klären die Jugendlichen im direkten Telefongespräch mit ihrem/ihrer Berater/in.

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