Corona: Lockerung zu Ostern

Grundsätzlich wünscht die Landesregierung immer noch möglichst wenig Kontakte – auch zu Ostern. Gestattet sind jedoch Familienfeste zu Ostern unter bestimmten Bedingungen, die das Kabinett am 8. April beschloss:

  • Nicht mehr als zehn Personen
  • Kinder, Eltern, Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Geschwister
  • Im öffentlichen Raum weiterhin mindestens 1,5 Meter Abstand

Zu diesem Zweck wurden auch die Einreise-Beschränkungen aus anderen Bundesländern gelockert. „Zu Reisen nach Schleswig-Holstein wurde bezüglich Familienzusammenkünften in § 2 der Verordnung ein Absatz (3a) eingefügt, welcher regelt, dass die Beschränkungen nicht für Reisen zu oder für Zusammenkommen von Ehegatten, Geschiedenen, eingetragene Lebenspartnern, Lebensgefährten, Geschwistern und in gerader Linie Verwandten gelten.“

Gesundheitsminister Heiner Garg appelliert weiterhin an die Bevölkerung, vorsichtig zu sein und gefährdete Personen zu schützen. „Dabei ist es besonders wichtig, unser aller übergeordnetes Ziel im Auge zu behalten: Kontakte reduzieren. Die Verbreitung des Virus bremsen. Nicht notwendige Reisen unterlassen, Großeltern und andere besonders gefährdete Gruppen möglichst nicht besuchen. Damit schützen wir unsere Liebsten.

Man kann sagen, Familienfeste sind eigentlich nicht erwünscht, stehen aber nicht unter Strafe.

Weiterlesen: Pressemitteilung der Landesregierung

Corona-Update vom 6. April

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