Obwohl die Zahl der Corona-Infektionen in Deutschland steigt, ist Kiel bis jetzt verschont geblieben. Um die Ausbreitung des SARS-CoV-2 -so heißt der neuartige Virus – möglichst aufzuhalten oder zumindest auf der Zeitachse hinauszuschieben, empfiehlt sich besondere Vorsicht und Wachsamkeit.
Die Landeshauptstadt Kiel empfiehlt folgende Vorsichtsmaßnahmen um sich vor einer Corona-Infektion – medizinisch COVID-19- zu schützen:
- Einwegtaschentücher benutzen
- In die Armbeuge husten oder niesen
- sich häufig die Hände waschen
- möglichst nicht mit ungewaschenen Händen ins Gesicht fassen
- Abstand zu möglicherweise Infizierten halten
- Menschenmengen nach Möglichkeit meiden
Mir hat es geholfen, die Mechanismen der Ansteckung zu verstehen, um diese Vorsichtsmaßnahmen sinnvoll anzuwenden. Dieser Virus wird durch Tröpfchen übertragen. Ein Infizierter atmet die Viren in kleinsten Tröpfchen beim Sprechen oder Husten aus. Sie können dann entweder aus der Luft eingeatmet werden oder sie lassen sich auf Flächen – etwa Handläufe im Bus – nieder und werden dort mit der Hand aufgenommen. Wenn man dann mit der Hand ins Gesicht fährt , womöglich die Schleimhäute berührt, hat man sich möglicherweise das Virus eingefangen. Ob es auch eine Übertragung durch Stuhl geben kann, ist noch nicht gesichert.
Was passiert bei Verdacht auf eine Corona-Infektion (COVID-19)?
Auf der Seite www.kiel.de
wird das Procedere für Kiel beschrieben: “Sollte es zu einem
Verdachtsfall (Person mit Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall
oder Aufenthalt in einem vom RKI definierten Risikogebiet und jeweils
mit Krankheitssymptomen) kommen, würde das Amt für Gesundheit der
Landeshauptstadt Kiel für eine Untersuchung auf das SARS-CoV-2-Virus
sorgen. Dazu ist ein Nasen- oder Rachenabstrich erforderlich, der
dann im Medizinaluntersuchungsamt Kiel untersucht werden würde.
Patientinnen und Patienten sollen bei Verdachtsmomenten immer
zunächst telefonisch Kontakt zu ihrer Arztpraxis aufnehmen.
Bis
zum Vorliegen des Ergebnisses würden betroffene Personen – nach
Einzelfallprüfung zu Hause oder im Krankenhaus – isoliert, um eine
Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu verhindern. Wird das
Virus im Abstrich labortechnisch nicht nachgewiesen, kann die Person
entlassen werden beziehungsweise noch weiter unter die Beobachtung
des Gesundheitsamtes gestellt werden, da die Erkrankung innerhalb der
Inkubationszeit noch auftreten könnte.
Im Falle eines
SARS-CoV-2-Virusnachweises würde das Amt für Gesundheit gegenüber
der infizierten Person eine Quarantäne im häuslichen Umfeld oder im
Krankenhaus – je nach Gesundheitszustand – anordnen. Umgehend
würden dann die Kontaktpersonen ermittelt und erfasst werden. Den
Kontaktpersonen würde auferlegt werden, zwei Wochen lang täglich
zweimal die Körpertemperatur zu messen und Auskünfte über den
Gesundheitszustand zu geben. Täglich würde das Amt für Gesundheit
die Informationen abfragen. Im Falle einer Verschlechterung des
Gesundheitszustandes der Kontaktpersonen würde man dann auch bei
ihnen eine Untersuchung auf das SARS-CoV-2-Virus veranlassen.”
Zitatende.
In meinem persönlichen Umfeld reichen die Reaktionen von Apathie bis Hysterie. Wer recht hat, wird sich später zeigen. Auf jeden Fall macht es Sinn, sich besonnen und vorausschauend zu verhalten.
Zu Weiterlesen: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html