Kein Pool-Modell für Schulbegleitung

Die letzte Ratsversammlung lehnte einen Vorschlag der AfD zur Änderung der Schulbegleitung mehrheitlich ab. Es ging darum, Grund- und Gemeinschaftsschulen mit einem Budget für Schulbegleitungen auszustatten. Dieser Antrag der AfD kann nicht sofort in der Akte Unsinn abgelegt werden, denn andere Kommunen praktizieren solche Pool-Modelle. Dennoch gab es Gründe, warum Kiel das Pool-Modell nicht übernehmen wird.

In der Begründung des Antrags beschrieb Ratsherr Dachs (AfD) die steigende Tendenz zur Schulbegleitung. Er sagte: “In abzusehender Zeit werden wir von Schulbegleitung abhängig sein.“ Lehrer*innen wüssten auch am Besten, wer Hilfe braucht. Die Schulbegleiter*innen aus dem Pool könnten flexibel angefordert und eingesetzt werden, sodass mit dieser personellen Resource effizienter umgegangen würde.

In der schriftlichen Begründung heißt es: “Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema „Schulbegleitungen in der Landeshauptstadt Kiel“ ergab, dass sich die Zahl der durchgeführten Schulbegleitungen von 60 im Jahr 2014 auf 104 im Jahr 2018 gestiegen ist und die Kosten für Schulbegleitungen nach § 35a SGB VIII von 798 T Euro auf 1.747 mehr als verdoppelt hat. Obwohl es noch keine belastbaren Zahlen für 2019 gibt, beobachtet die Verwaltung eine steigende Tendenz.”

Was machen Schulbegleiter*innen ?

Zur Einordung: Schulbegleiter*innen unterstützen Kinder mit geistiger, körperlicher oder seelischer Behinderung. Wahrend Schulassistent*innen den Lehrkräften helfen, unterstützt jede Schulbegleiter*in ein einzelnes Kind, ohne dabei pädagogische Aufgaben zu übernehmen. Es geht darum, je nach Art der Behinderung, für das Kind zu sorgen, dass es in den Klassenraum kommt, zur Toilette gehen kann, am Unterricht teilnehmen kann. So wird die Schulbegleiter*in ein autistisches Kind vielleicht mal in den Gang oder einen ruhigen Raum begleiten, wenn das Kind mit der Reizüberflutung durch eine große Klasse nicht klar kommt. Es ist unumstritten, dass die Inklusion ohne die Mittel der Schulbegleitung und Schulassistenz überhaupt nicht funktionieren würde.

Was ist anders mit Pool-Modell

Einige Kommunen praktizieren die Pool-Lösung. Es wäre auch für Kiel rechtlich möglich. In Lübeck und Pinneberg werden die Erfahrungen damit gerade evaluiert.

Beim Pool-Modell wird die Einzelbegleitung insofern gelockert, als es bei Krankheit Vertretungsmöglichkeiten gibt. Außerdem können Schulbegleiter*innen unkomplizierter ausgetauscht werden, wenn es mal nicht passt. Ohne Pool beantragen die Sorgeberechtigten die Schulbegleitung für das Kind. Im Pool-Modell steht der Schulleitung ein Pool an Schulbegleiter*innen zur Verfügung, die flexibel eingesetzt werden können, obwohl auch hier im Normalfall die Eins-zu-Eins-Begleitung praktiziert wird. Das Pool-Modell ist relativ jung. Die Evaluierungen werden zeigen, ob es Verbesserungen für die Kinder mit Handicap bringt oder doch nur ein Sparmodell ist.

In der Debatte in der Ratsversammlung verteidigte Bürgermeisterin und Schuldezernentin Renate Treutel das Kieler System, um das Kiel beneidet wird. Sie sagte, die Schulabrecherquote sei in Kiel so niedrig wegen der guten Kieler Unterstützungssysteme. Sie sprach sich deshalb gegen die Einführung des Pool-Modells aus, weil sie nicht das ihrer Meinung nach gute System aus den Angeln heben möchte.

Ratsherr Marcel Schmidt (SSW) äußerte sich skeptisch in Bezug auf die Motivation der AfD. Er nähme es der AfD nicht ab, dass sie etwas Positives für die Kinder bewirkten wollten und wies auf seine Lektüre des Online-Magazins AfD-Kompakt hin.

Zum Weiterlesen: https://www.familienhandbuch.de/kita/inklusion/Schulbegleitung.php

http://dasprojektunna.de/2014/03/26/kreis-will-mit-einem-schulbegleiter-pool-die-inklusion-aktiv-begleiten/

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