Katzheide: Bürgerentscheid kann kommen

Das schleswig-holsteinische Innenministerium gibt grünes Licht für den Bürgerentscheid zum Erhalt des Freibades Katzheide. Die Frage lautet: “Sind Sie für den Erhalt des Freibades Katzheide?”

Eingereicht wurden 11 307 Unterschriften. Kontrolliert wurden 10 752 Stimmen, von denen 8 850 gültig waren. Das sind mehr als 1000 Stimmen über dem notwendigen Quorum.

Wie geht es jetzt weiter? Wenn sich die Ratsversammlung nicht dem Bürgerbegehren anschließt, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Diese Entscheidung fällt wahrscheinlich auf der Ratsversammlung vom Donnerstag, 15. Oktober (16 Uhr im Ratssaal). Es liegt ein entsprechender Antrag vor. Auf Grund von einzuhaltenden Fristen wäre diese Ratsversammlung auch die letzte Möglichkeit, die Bürgerentscheide zu Katzheide und Olympia gleichzeitig durchzuführen, wodurch die Stadt etwa 200 000 Euro sparen würde.

In der vergangenen Saison hat die Stadt Kiel das Freibad nur unter dem Druck des drohenden Bürgerentscheids überhaupt geöffnet und dabei große Unlust an den Tag gelegt. So wurde die Badesaison auf die Sommerferien beschränkt, und lediglich das Nichtschwimmerbecken freigegeben. Das große Becken wurde wegen vermeintlicher Gefährdung der Schwimmer durch Bakterien- und Schimmelbefall nicht freigegeben. Diesen – wie sich herausstellte – nicht existenten Problemen ging die Stadt mit traumhafter Langsamkeit auf den Grund. Eine Woche nach Beginn der Badesaison wurde medienwirksam eine Wasserprobe entnommen, eine Woche später (31. Juli) lag das Gutachten vor. In dem Gutachten heißt es: “”Eine zusätzliche Gefährdung von Badegästen durch die Schimmelpilze im Beckenwasser ist nicht gegeben, da die natürliche Belastung durch luftgetragenen Schimmelpilzsporen im Freien wesentlich höher liegt. “ Bakterien wurden nicht nachgewiesen. Beanstandet wurde lediglich ein zu hoher Gebrauch von Putzmitteln. Im Prinzip hätte, nachdem das Pseudoproblem nun wirklich aus der Welt war, den ganzen August über bis zum Ende der verkürzten Saison im großen Becken gebadet werden können. Aber das Becken blieb außer Betrieb.

Sollte sich die Ratsversammlung dem Bürgerbegehren anschließen, kann man nur hoffen, dass sie sich mit etwas mehr Enthusiasmus dem Projekt Erhalt Katzheide widmet als bisher.

Ein Gedanke zu „Katzheide: Bürgerentscheid kann kommen“

  1. Ein medizinisches Gutachten, das über ein Bad erstellt wird, welches außer Betrieb ist, halte ich für sehr einseitig und wenig aussagekräftig, da die Keim-Belastung öffentlicher Bäder normalerweise bei Betrieb und Nutzung eines solchen Bades gemessen wird. Es ist ähnlich wie bei VW, wo die Prüfberichte ebenfalls nicht den realen Betrieb eines PKWs widerspiegelten – im Gegensatz dazu wurde aber von Manipulation oder sogar Betrug (Kubicki) gesprochen – eine Bürgerinitiative, die sich für das Bestehenbleiben manipulativer Berichte einsetzt, hat sich bisher nicht im Fall von VW gegründet. Weshalb auch? Was bedeutet eigentlich “Putzmittel” – hinter so manchen “Putzmitteln” verbergen sich krankheitserregende Chemikalien. Es ist mir schleierhaft, wie sich ein demokratischer Entscheid über das objektive Bestehen von technischen Mängeln des Freibades Katzheide stellen kann! Wenn ein Fahrrad defekt ist, hilft auch kein Bürgerentscheid, damit es wieder fahren kann. Das sind einfach falsche Bezugssysteme, mit denen Tatsachen und Meinungen oder Wünsche durcheinandergewürfelt werden. Vielen Badegästen kommt das Bad schmuddelig vor, und wenn die letzte große Grundsanierung 1993/94 stattgefunden hat, ist das auch kein Wunder! Ein Freibad in einem sanierungsbedürftigen Zustand weitgehend unverändert ERHALTEN zu wollen, ist schlichtweg verantwortungslos und spielt der Politik der leeren Kassen in die Hände! Prima, wenn die Bürgerinnen und Bürger es so wollen, lassen wir es so und sind bei Erkrankungen noch aus dem Schneider! Ein grundsaniertes Freibad Katzheide und eine völlig andere Bäderplanung würde auch meinen Vorstellungen entsprechen – d. h. eine andere Politik! Gutmenschentum kann ich allerdings mit dem Festhalten an einem gesundheitlich bedenklichen Bad aufgrund seiner Konstruktion, wozu auch die Toiletten und Duschgelegenheiten zählen, nicht entdecken – dieses allerdings ebenso wenig im Kaputtsparen sinnvoller öffentlicher Betriebe!

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