Die Auseinandersetzung um das ehemalige Kleingartengelände Prüner Schlag hat eine weitere Wendung erfahren mit dem Urteil zu einer Klage eines Kieler Kaufmanns.
Die Vorgeschichte: Der Bürgerentscheid 2014, mit dem der Bau von zwei Möbelhäusern hier verhindert werden sollte, scheiterte knapp. Zwei Wochen vor dem Bürgerentscheid wurden etwa 20 Prozent der Lauben von der Stadt zerstört. Es gibt auf dem Prüner Schlag und dem verkauften Teil von Brunsrade nur noch zwei Parzellen, deren Pächter ausharren.
Im Januar 2014 klagte der Kieler Unternehmer Franz Weipert auf Einsicht in ein Wertgutachten, das anlässlich des geplanten Verkaufs des Prüner Schlags an den Krieger Konzern erstellt worden war. Möbel Kraft und Skonto gehören zu Krieger. Herr Weipert berief sich in seiner Klage auf das Informationszugangsgesetz.
Die mündliche Verhandlung fand mehr als ein Jahr später am 24. März 2015 statt. Das Gericht gab dem Kläger Recht: “Die zulässige Klage ist begründet. Der Kläger hat einen Anspruch auf die von ihm begehrte Zugänglichmachung des Grundstückswertgutachtens vom 19.01.2012…” Als Ergebnis wurde das Wertgutachten öffentlich gemacht. Der tatsächliche Kaufpreis ist im Kaufvertrag, der in der “gläsernen Akte” eingesehen werden kann, aber weiterhin geschwärzt.
Zu welchem Ergebnis kommt das Gutachten?
Der Sachverständige Hauke Kruse schrieb: “Ich habe am 23.09.2011 die Flächen sowie die Umgebung besichtigt. Es handelt sich hier zurzeit um ein Gelände mit rund 340 Kleingärten. Für eine Neuansiedlung der Fa. Möbel Kraft ist geplant, für das bislang im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten ausgewiesene Gebiet den Flächennutzungsplan zu ändern, einen Bebauungsplan aufzustellen und die Fläche im Anschluss gewerblich zu entwickeln, sofern und soweit der Bebauungsplan die beabsichtigte Nutzung zulässt. Geplant ist die Errichtung eines Möbelhauses sowie eines Möbel-Discounters.”
Kruse unterschied zwischen der Gesamtfläche von 184 245m² Kleingärten und dem eigentlichen Areal, das bebaut werden soll von 110 000 m². Die kleinere Fläche ist Teil der größeren. Für die 110 000 m² ermittelte er den Verkehrswert von 9 986 000 Euro. Für die Kleingartenfläche kam er auf einen Wert von 670 000 Euro bzw einem Quadratmeterpreis von 3,64 €. Das Gutachten nennt nicht eine einzelne Summe, sondern splittet den Preis wie oben beschrieben. Diese Vorgehensweise macht Sinn, denn der Kaufvertrag sieht einen Basispreis und eine Nachzahlung vor. Zunächst wird die Gesamtfläche zum Kleingartenpreis bewertet, und nach einem rechtskräftigen Bebauungsplan wird die Nachzahlung fällig, wobei ein Teil der nicht benötigten Fläche dann wieder an die Stadt zurückgegeben werden kann.
Es war dem Sachverständigen bekannt, dass die Krieger Gruppe das Gelände am Westring kaufen wollte, um ein Möbelhaus mit einer Verkaufsfläche von 40 000 m² (Möbel Kraft) und einem weiteren Möbelhaus mit 8000 m² Verkaufsfläche (Skonto) und einem Hauslager von 15 000 m² zu bauen.
Eine Zusammenfassung der Quellen findet sich hier: https://ttkielblog.wordpress.com/2015/07/17/wertgutachten-und-gerichtsbegrundung-zu-mobel-kraft-jetzt-online/