Kiel – Die virtuelle Vergrößerung der Kleingärten

Gastbeitrag von Aaron Zorn: In der Stadt Kiel erfolgte 2013 eine virtuelle Vergrößerung der Flächen für Kleingärten. Dieses „Mehr“ ergibt sich dabei nicht real durch eine Vielzahl neuer Kleingärten und Parzellen in Kiel. Nein, diese Flächenzunahme ist allein virtuell durch einen neuen Generalpachtvertrag zwischen dem Vorstand des Kreisverbandes der Kleingärtner und der Landeshauptstadt Kiel entstanden.

Durch die virtuelle Flächenzunahme wurde auch die Gesamtsumme der Pachten für alle Kleingärten in Kiel erhöht. Nachdem diese Gesamtsumme nun über einige Jahre aufgelaufen ist, eskaliert der Streit. Die Stadt will die Forderung eintreiben; die Kleingärtner wollen nicht zahlen.

Die Zahlen: Durch Baumaßnahmen im Prüner Schlag (Stichwort „Möbel Kraft“) waren größere Flächen von Kleingärten in Kiel geräumt worden. So wurde Mitte 2013 für Kiel noch die Rest-Fläche mit 3,7 Mio m² an Kleingärten ausgewiesen.

Seit dem Abschluss eines neuen Generalpachtvertrags am 19.12.2013 sollen es nun ca. 4,8 Mio m² sein. Die genaue Summe nach § 1 Abs. 2 des Pachtvertrags lautet: 4.812.152 m².

Seit Dez. 2013 werden also ca. 1,1 Mio m² mehr als zuvor als Grundlage für die Pachten der Kleingärtner berechnet. Dieser virtuelle Flächenzuwachs entspricht einem Plus von 29,73% oder ca. 150 Fußballfeldern!

Virtuell größere Kleingärten = reale Schulden?

Für die rein vertragsbedingte Flächenzunahme sollen die Kleingärtner über die Einzelvereine jetzt eine entsprechend erhöhte Pacht an den Kreisverband entrichten.

Die Zahlen: Die genau Summe des Pachtzinses benennt § 1 Abs. 1 des Pachtvertrags „Daraus ergibt sich nach Abzug der Aufwendungen nach Abs. 2 eine Jahrespacht von insgesamt 524.300,77 €.“

Und die Schulden für die Kleingärtner haben sich schon aufgehäuft, wie Dreck in der Schubkarre eines Gartenzwerges: Seit dem Vertragsschluss sollen nach einem Bericht vom 23.11.2016 von Anne-Kathrin Steinmetz, Kieler Nachrichten jedes Jahr weitere 130.000,- EUR hinzu gekommen sein. Die Stadt habe die bis zum 11.11.2016 aufgelaufene, zusätzliche Pacht eingefordert. Seither rumort es auf den Schollen der Gartenzwerge. Und es rumort in den Vereinen.

Zahlungen der Stadt Kiel als Gegenleistung?

Mit dem Generalpachtvertrag zwischen Kreisverband und der Stadt Kiel wurde zeitgleich am 23.12.2013 ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. Nach diesem zusätzlichen Vertrag sollen die Kleingärtner über den Kreisverband insgesamt Jahr für Jahr 290.000,- EUR erhalten.

Das Problem: Durch den ergänzenden Dienstleistungsvertrag werden auch zusätzlich viele (neue) Verpflichtungen auf die Kleingärtner abgewälzt.

Auch der zusätzliche Dienstleistungsvertrag ist von der Stadt Kiel online gestellt worden.

In dem Vertrag werden die übernommenen, neuen Pflichten des Kreisverbandes in § 1 des Vertrags wie folgt aufgezählt, Zitat:

  1. Pflege großer Bäume und Sondermaßnahmen zur Erhaltung des alten Baumbestandes in Kleingartenanlagen
  2. Pflege der Grünbereiche in den Kleingartenanlagen, die nicht der kleingärtnerischen Nutzung dienen gemäß Anlage 1 – Vertragspläne zum Dienstleistungsvertrag (ca. 203.747,00 m²)
  3. Drainagen – Sanierung und Neubau
  4. Pflege und Unterhaltung der öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen in Kleingartenanlagen einschl. Winterdienst
  5. Verwaltung des Sachbedarfs für die Vereine auf Anforderung der Vereine
  6. Sanierung einer Kleingartenanlage nach Abstimmung
  7. Herrichtung neuer Kleingärten im Auftrage (z.B. 2013 = 3 Gärten am Alter Kirchweg)

Die Vertrags-Summe von 290.000,- EUR erscheint also ausschließlich als eine Vergütung für neu übertragene Aufgaben.

Demnach hat die Stadt Kiel durch den zusätzlichen Dienstleistungsvertrag auch noch zahlreiche Aufgaben auf die Kleingärtner abgewälzt. Aber wurden nicht nur die Aufgaben, sondern auch die Haftung für die genannten Aufgaben den Kleingärtnern aufgebürdet?

Meine Annahme: Ein echter Ausgleich für die virtuelle Flächenzunahme aus dem Generalpachtvertrag und die erhöhten Pachten ist jedenfalls durch den zusätzlichen Dienstleistungsvertrag nicht geschaffen worden.

Ein ganz merkwürdiger Unterschied

Ein ganz merkwürdige Unterschied zwischen dem Generalpachtvertrag und dem Dienstleistungsvertrag fällt auf: Werden einerseits insgesamt ca. 1,1 Mio m² mehr Fläche angenommen, soll andererseits eine „Pflege der Grünbereiche“ für nur ca. 0,2 Mio m² erforderlich sein. Und was ist mit der weiteren „neuen“ Fläche, also dem Unterschied von ca. 0,9 Mio m²?

1. Zur Veranschaulichung 1: Diese Fläche würde in etwa dem vierfachen des größten Kleingartengebietes („Dubenhorst“) in Kiel entsprechen. Auf diesem Kleingartengelände gibt es 502 Parzellen. Es wäre also durch den Generalpachtvertrag eine Fläche von ca. 2.000 (!) Parzellen in die Verwaltung bzw. Pflege der Kleingärtner übergegangen.

2. Zur Veranschaulichung 2: 0,9 Mio m² entsprechen einer Fläche von ca. 125 Fußballfeldern. Demgegenüber wäre nur die Pflege von 0,2 Mio m² geregelt, was gerade mal der Fläche von 25 Fußballfeldern entspräche.

Viele offene Fragen!

Und der große Rest? Nach den von der Stadt Kiel veröffentlichten Dokumenten hat der Kreisverband die Pflege von 0,2 Mio m² gegen Vergütung übernommen. Der große Rest von 0,9 Mio m² wurde dagegen ohne eine ausdrückliche Vergütung für Haftung oder gärtnerische Pflege übernommen. Warum?

Welche Flächen sind als diese 0,9 Mio m² erfasst? Es sieht ganz so aus, dass auch Wiesen- und Baumbestände an und neben den Kleingartengebieten den Kleingärtnern zugeschlagen wurden. Flächen, die vorher als städtisches Grün behandelt wurden und die im Ergebnis auch ein Teil der grünen Lunge der Stadt Kiel sind.

Als zentrale Frage bleibt: Wenn 0,9 Mio m² nicht als Wege und Flächen in den Gartengebieten von den Kleingärtner genutzt werden, warum sollen die Kleingärtner auch für diese Wiesen- und Baumflächen eine Pacht zahlen? Eine zusätzliche Pacht, die pro Jahr mit 130.000 EUR seit 2013 aufgelaufen ist?

Autor: Aaron Zorn

Anmerkungen

1. Angaben zum Pachtvertrag und Dienstleistungsvertrag wurden den online veröffentlichten Dokumenten der Stadt Kiel, auf der Seite „Kleingartenentwicklungskonzept Verträge & Regelungen“ entnommen.

2. Für die Größe eines Fußballfeldes wurde die durchschnittliche Größe für ein Spielfeld nach Wikipedia mit 7.140 m² zugrunde gelegt.

3. Die Sonderregelung des § 3 Abs. 1 Pachtvertags ist noch gesondert anzusprechen und zu berücksichtigen: Dort heißt es „(1) Von der Pachtfläche nach § 1 bleiben zur Sicherstellung der öffentlichen Zugänglichkeit und zur Gewährleistung der Sauberkeit aller Anlagen und Wege (Gemeingebrauch) 5% pachtfrei.“ Auch ein (voller) Abzug weiterer 5% bzw. 240.000 m² von der Gesamtfläche führen nicht dazu, dass die Flächenvermehrung „ohne Pflege“ von ca. 18,75% bzw. 0,9 Mio m² verständlich wird. Zudem gehen die Pflichte ja weiter, als die Zugänglichkeit und Gewährleistung der Sauberkeit.

4 Gedanken zu „Kiel – Die virtuelle Vergrößerung der Kleingärten“

  1. endlich schnackt mal jemand klartext + dazu noch richtig gut !
    toll, wie mit ein paar simplen rechenbeispielen das pachtflächenerweiterungskonzept
    der stadt vom tisch gefegt wird…

    gartentante

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