Verwirrendes Gutachten der Deges zur A21

Das von der Deges in Auftrag gegebene Gutachten empfiehlt, mit der Variante 1 zu beginnen. Die Vorzugsvariante ist jedoch Variante 3. In das engere Rennen kam auch Variante 9. Keine dieser Varianten ist jedoch geeignet, das Barkauer Kreuz zu entlasten. Da ist das Gutachten ganz klar: Zitat: „Die Südspange dieser Variante und der Ausbau der B 404 zur A21 haben jedoch weder für sich allein noch in Summe einen verkehrsentlastenden Effekt auf die B 76 Theodor-Heuss-Ring westlich des Barkauer Kreuzes. Aktivierbare Entlastungen am Barkauer Kreuz können allenfalls durch die Südspange Kiel in den Varianten 2 oder 3 auf der unproblematischen Süd-Ost-Rela-tion in einer Größenordnung von 4.000 Kfz/24h und Richtung erreicht werden.“

Obwohl keine nennenswerte Entlastung für das Barkauer Kreuz entsteht, empfielt das Deges-Gutachten die Variante 1. In dieser Variante wird die B404 als A21 bis kurz vor das Barkauer Kreuz gezogen. Auf eine Südspange wird verzichtet.

Zitat: „Mit der vorgelegten Variantenuntersuchung ist es nicht gelungen, die zwingende Notwendigkeit des Neubaus einer Südspange unter den derzeitig machbaren Rahmenbedingungen nachzuweisen. Sowohl aus verkehrlichen als auch umweltfachlichen und wirtschaftlichen Gründen wird eine Staffelung der Umsetzung vorgeschlagen. Es wird daher empfohlen die fest disponierte Variante 1, d.h. den Ausbau der B 404 zur A 21 zu priorisieren und mit dem dringend erforderlichen vierstreifigen Neubau der zweistreifigen Bahnbrücke im Zuge der B 404 zu beginnen.“

Die Vorzugsvariante ist jedoch die Variante 3: Mit Autobahn bis Barkauer Kreuz plus Südspange.

Eigentlich hätte die Variante 9 auf allen Ebenen gepunktet und wäre die Vorzugsvariante geworden. Ein Punkt hat allerdings dagegen gesprochen und wurde höher bewertet als all die anderen Punkte, und zwar rechnet die Deges mit dem Widerstand der Gewerbetreibenden in Wellsee. Auch bei der Variante 9 soll die B404 bis zum Barkauer Kreuz als Autobahn ausgebaut werden. Als Südspange wird jedoch weitestgehend der Wellseedamm genutzt, was allerdings zur Folge hätte, dass der Wellseedamm nicht mehr gequert werden könnte.

Zitat: „Stellt man die drei letztlich betrachteten Varianten in einem Gesamttableau der schutzgutbezogenen Bewertungen gegenüber, ist ein Vorteil der Variante 9 gegenüber den anderen Varianten zu erkennen. Die Varianten 2 und 3 schneiden schlechter ab, sie werden bei der Mehrzahl der betrachteten Schutzgüter nachteiliger bewertet.“

Auffallend am Gutachten ist auch, dass kein Wort über die notwendigen Nebenstrecken verloren wird. Die Kritiker der Autobahn auf Stadtgebiet weisen darauf hin, dass gerade die Nebenstrecken besonders problematisch sind in ihrer Auswirkung auf die Natur. Bekanntlich benötigt jeder Autobahnabschnitt eine Nebenstrecke für langsamerer Verkehre.

Dieses Gutachten wurde sehr lange zurückgehalten, es ist nicht bekannt, ob nach Fertigstellung noch Text geändert wurde. Es wird aus der Einleitung auch nicht wirklich deutlich, was die Auftragsstellung war. Tatsache ist aber, dass die Entscheidung letztendlich eine politische ist. Ob das Gutachten dabei hilfreich ist oder eher Verwirrung stiftet, bleibt eine offene Frage. Zwischenzeitlich haben Kiels Oberbürgermeister und die Umweltdezernentin an den Bundesverkehrsminister geschrieben, dass sie keine Autobahn auf Stadtgebiet wünschen. Die endgültige Entscheidung liegt allerdings beim Bund.

(Das Beitragsbild zeigt die Variante 1. Quelle: Gutachten Südspange)

Weiterlesen?

Das Gutachten: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/strassen/Downloads/Anl1_Gutachten_Suedspange_Bericht.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Wirtschaftsausschuss diskutiert über Ansbau der B404 zur A21

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