MFG5-Gelände in Kiel-Holtenau

MFG5-Gelände: Enteignung kein Automatismus

Für eine neue Perspektive auf die Zukunft des MFG5-Geländes sorgt ein Rechtsgutachten, das die Kieler Linke beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags bestellt hatte.

Die Linke deutet das Gutachten in einer Presseerklärung so: „Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes stellt klar, dass bei einem Enteignungsverfahren die militärischen Interessen der Bundeswehr und der gravierende Bedarf an Wohnraum der Landeshauptstadt gegeneinander ausgewogen werden müssten. Und diese Abwägung würde keineswegs automatisch zugunsten der Bundeswehr ausfallen. Zudem macht das Gutachten deutlich, dass selbst im Falle einer Enteignung die Stadt wohl mindestens im gleichen Umfang entschädigt werden müsste, wie es jetzt als Ergebnis der monatlichen Verhandlungen zwischen dem ehemaligen Oberbürgermeister Kämpfer (SPD) und der Bundeswehr vorgesehen ist.“

Der NDR schreibt dazu: „Demnach wäre eine Enteignung nicht automatisch möglich. Es müssten militärische Interessen und der Bedarf an Wohnraum gegeneinander abgewogen werden. Entscheidend sei also der Einzelfall. Vor dem Hintergrund des angespannten Wohnungsmarktes in Kiel wäre offen, wie ein Gericht diese unterschiedlichen Interessen gewichten würde.“

Könnte die LH Kiel die laufenden Verhandlungen abbrechen und darauf vertrauen, dass die Bundeswehr gar kein Enteignungsverfahren anstrebt, sondern sich einen anderen Standort für das Seebataillon sucht bzw. am derzeitigen Standort bleibt? Diese logische Forderung zieht die Linke allerdings nicht, sondern regt lediglich an, „von Grund auf neu zu verhandeln“.

Hintergrund

Die Bundeswehr beansprucht Flächen auf Kieler Stadtgebiet, vor allem auf dem MFG5-Gelände, aber auch in der Wik (Nordmole, Schleusenpark). In einer Absichtserklärung wurde ein groß angelegter Grundstückstausch angedacht. Ausverhandelt ist diese Angelegenheit jedoch noch nicht.

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