Archiv der Kategorie: Themen

Überfall auf Veloroute

(Nachtrag vom 12. August 2021: Die Täter wurden gefasst und eindeutig identifiziert anhand eines Videos, dass sie selber vom Überfall gedreht hatten.)

Gestern am frühen Abend kam es zu einem Überfall auf der Veloroute 10 in Höhe der Langenbeckstraße. Zwei Jugendliche hielten das Fahrrad einer Frau am Gepäckträger fest, sodass sie absteigen musste. Die Jugendlichen hinderten sie am Weiterfahren und entrissen ihr eine Plastiktüte. Es kam zu einem Gerangel, bei dem die Jugendlichen sie schlugen. Ein Passant kam zur Hilfe und wurde ebenfalls attackiert, mehrfach zu Boden gestoßen und getreten. Erst als ein weiterer Mann dazu kam, rannten die Jugendlichen in die Kleingärten davon.

Die Polizei nahm den Vorfall auf. Laut Polizei hat es in letzter Zeit schon ähnliche Vorfälle an dieser Stelle gegeben.

(Foto: Archivbild von der Veloroute 10. Das ist nicht die Stelle, an der sich der Vorfall ereignete.)

Tote von Dänischenhagen: Stand der Ermittlungen

Am Mittwoch, dem 19. Mai fand die Polizei zwei Tote in Dänischenhagen und in der Nacht zum Donnerstag eine weitere Leiche in Kiel, im Hasseldieksdammer Weg. Nach derzeitigen Ermittlungsstand wurden in einem Doppelhaus im Rosenweg, Dänischenhagen ein Mann und eine Frau durch Schüsse getötet. Die Frau ist die getrennt-lebende Ehefrau des Tatverdächtigen. Der 52-jährige Getötete vom Hasseldieksdammer Weg stammt ebenfalls aus dem persönlichen Umfeld des Tatverdächtigen. Das Opfer wies mehrere Schusswunden auf.

Am frühen Mittwochabend stellte sich der 47 Jahre alte Tatverdächtige auf einer Hamburger Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Zahnarzt aus Westensee.

Nach den beiden Tötungsdelikten in Dänischenhagen und Kiel am 19.05.2021 wurde der 47-jährige Tatverdächtige gestern Nachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel einem Haftrichter am Amtsgericht Kiel vorgeführt. Dieser erließ antragsgemäß Haftbefehl.

Der Tatverdächtige befindet sich zurzeit in einer Justizvollzugsanstalt. Er bestreitet nach Angaben seines Rechtsanwalts die Taten nicht, macht aber zu den Taten selber keine Angaben. Die Reihenfolge, in der die 43-Jähige und der 53-Jährigen in Dänischenhagen und der 52-Jährige in Kiel getötet wurden, konnte noch nicht abschließend ermittelt werden.

Bei der Durchsuchung seines Hauses in Westensee am Mittwoch fanden Ermittler keine erlaubnispflichtigen scharfen Waffen. Die Beamten stellten jedoch mehrere erlaubnisfreie Waffen sicher, die von der Kriminaltechnik untersucht werden müssen. Der tatverdächtige war Jäger. Nach jetzigem Ermittlungsstand hat der Tatverdächtige alle auf ihn zugelassenen Waffen bereits Anfang dieses Jahres abgegeben.

NS-Devotionalien, die eine strafrechtliche Relevanz haben könnten, fanden die Ermittler nicht. Es wurden jedoch Gegenstände sichergestellt, die in diesem Zusammenhang noch untersucht und bewertet werden müssen.

Hinweise, dass dem Tatverdächtigen die Approbation als Zahnarzt entzogen worden ist, liegen den Ermittlern nicht vor.

Heute Nachmittag suchten Polizeitaucher nach Waffenteilen im Stadthafen von Eckernförde. Im Rahmen der Ermittlungen ergab sich der Verdacht, dass Teile einer Tatwaffe im Hafenbecken versenkt wurden. Die Polizeitaucher fanden mehrere Waffenteile, die vermutlich der Tat zugeordnet werden können und kriminaltechnisch untersucht werden müssen.

Daneben führten Beamte des Landeskriminalamtes Hamburg am Tatort in Dänischenhagen einen 3-D Scan durch, dessen Ergebnis die Ermittlungen unterstützen soll.

Zwei Personen durch Schüsse getötet, weiterer Einsatz im Brauereiviertel

NEU (20 Uhr 50)

Am frühen Mittwochabend stellte sich der 47 Jahre alte Tatverdächtige auf einer Hamburger Polizeidienststelle. Die Fahndungsmaßnahmen sind hiermit eingestellt.

Während die Fahndungsmaßnahmen und Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft noch in vollem Gange waren, kam gegen 20:30 Uhr ein Anruf aus dem Hamburger Landeskriminalamt. Hier stellte sich der gesuchte Tatverdächtige kurz zuvor. Er wurde vorläufig festgenommen und kam ins Polizeigewahrsam.

Weitere Auskünfte zur Motivlage beziehungsweise Hintergründen der Tat können zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.

NEU (17 Uhr) Die Polizei ist einem Hinweis auf einen möglichen Tatverdächtigen im Brauereiviertel gefolgt. Dieser Hinweis hat sich nicht bestätigt. Der polizeiliche Einsatz im Brauereiviertel ist beendet.

Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Polizeidirektionen Kiel und Neumünster

Am 19.05.2021 gegen 11.00 Uhr kam es zu einem Tötungsdelikt im Rosenweg in Dänischenhagen.

Nach derzeitigen Ermittlungsstand wurden in einem Doppelhaus im Rosenweg eine männliche und eine weibliche Person durch Schüsse getötet.

Vom Tatort soll ein weißer SUV geflüchtet sein.

In diesem Zusammenhang findet derzeit ein weiterer Einsatz im Brauereiviertel in Kiel statt, dort fahnden Einsatzkräfte nach einem möglichen Täter. Es liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass es sich um eine Amoklage handeln könnte.

Zwei Pressesprecher der PD Kiel sind in Dänischenhagen auf dem Supermarktparkplatz in der Scharnhagener Straße für die Presse ansprechbar.

Es wird nachberichtet.

Umweltschutz weiterhin im Baudezernat?

Jens Jacobus, Architekt und ehemaliger Leiter des Hochbauamtes der Stadt Kiel, nimmt Stellung zum Thema „Umweltschutzamt im Baudezernat“ anlässlich der Verwüstungen auf der Höffner-Baustelle:

„Über die aktuellen parteipolitischen Auseinandersetzungen und Schuldzuweisungen im Zusammenhang mit den Biotopzerstörungen auf dem Baugrundstück der Fa. Möbel-Höffner hinaus ist die Frage schon berechtigt, ob es sinnvoll und zukunftsfähig ist, das Umweltschutzamt (Amt 18) weiterhin im Baudezernat zu belassen. Traditionell sind die Aufgaben dieses Dezernats: Stadtplanung, Tiefbau, Grünflächen und Baugenehmigungungen – also die Koordinierung aller Maßnahmen der gebauten städtischen Infrastruktur. Bauen bedeutet dabei immer auch gravierende Eingriffe in Landschafts- und Naturbelange vorzunehmen. Dagegen hatte (und hat) das 1986 gegründete Umweltschutzamt die Aufgaben, umweltrelevante Informationen zu liefern, Vorsorge, Planung, Beratung und Überwachung aller Eingriffe in die natürliche Umwelt zu steuern.

Insofern ist in dem Amt der/des Baudezernentin/en ein fundamentaler Ziel- und Interessenkonflikt angelegt, der im Zweifel die objektive und sorgfältige Aufgabenerfüllung des Amtes 18 beeinträchtigt. Bauplanung und – Durchführung sollten sich hinsichtlich der Erfüllung von Umweltschutzauflagen nicht selbst kontrollieren.

Diese Erkenntnisse waren schon von 1986 bis 2002 in dem städtischen Ämterorganigramm berücksichtigt – das Umweltschutzamt war in diesem Zeitraum im Ressort der jeweiligen Ordnungsdezernenten (Möller, Kohls, Schirmer) angesiedelt. Die Recherche zur Zuständigkeitsverschiebung 2002 hat ergeben, dass die Eingliederung ins Baudezernat nicht nach sachdienlichen Erwägungen, sondern vielmehr aus taktischen, politisch-persönlichen Gründen erfolgte.

Die Herauslösung des Amtes 18 aus dem Baudezernat ist seitdem noch dringlicher geworden, weil der Umweltschutz auch politisch einen immer größeren Stellenwert bekommen hat und die Aufgabe des neu ins Bewusstsein getretenen, auch juristisch relevanten Klimaschutzes hinzukommt. Eine Rückübertragung des Amtes 18 in das Ressort Ordnung, Personal und Organisation wäre angesichts dieser Entwicklungen unangemessen. Auch wenn die Schaffung eines neuen selbständigen Dezernats „Umwelt- und Klimaschutz“ eine zusätzliche Stadtrat-Stelle kostet – sie wäre zweckdienlich, zeitgemäß und kurzfristig realisierbar.

Jens Jacobus“

Kritik am Beschluss der Grünen zum Parkhaus am Stadion

Pressemitteilung des Bündnisses „Vorfahrt für den Klimagürtel“ zum Beschluss vom Kreisverband BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 8. Mai 2021 zum Neubau eines Parkhauses inklusive Kongress-Zentrum des Holstein-Stadions.

Grüner Beschluss gegen Klimagürtel

Ein Quartiersparkhaus soll das Parkhaus am Holstein-Stadion werden. Zudem Park&Ride -Ausgangspunkt für Stadterkundungen.

Mit den Stimmen Alt gegen Jung haben sich die Grünen am Wochenende bei der Mitgliederversammlung ein Eigentor geschossen. Kieler Beschlüsse zur Verkehrswende, die eine Verminderung des motorisierten Individualverkehrs notwendig machen – sind offensichtlich unbekannt bei den Grünen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Klimagerechtigkeit*, das verbietet, Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes in die weite Zukunft zu verschieben – soll wohl nicht für Holstein gelten.

Stattdessen wird mit dem Ja zum überdimensionierten Parkhaus mit 1200 Parkplätzen ein weiterer Einschnitt in die noch vorhandenen Reste des Grüngürtels akzeptiert. Fast 500 m mehrspurige Straße soll durch Kleingärten und Wald geführt werden. Aufgrund der Hanglage zur B76 und des Höhenunterschiedes zur Projensdorfer Straße ist das mit erheblichen Bodenbewegungen verbunden.

Die Begründung der Grünen für diesen Irrsinn ist höchst zweifelhaft: Werden in gleicher Anzahl 1200 Parkplätze der Anwohner*innen zurückgebaut und Grünflächen geschaffen? Auch werden Anwohner*innen ungern in der Dunkelheit 500 m durch das Hinterland zum kostenpflichtigen Parkplatz laufen wollen!

Die Klimaschutzstadt Kiel, Gewinnerin des Nachhaltigkeitspreises 2020, soll sich ausschließlich für die nachhaltige Modernisierung des Holstein-Stadions für ihre Fans und Spieler*innen einsetzen. Die Forderungen der Investor*innen nach einem Kongress- und Event-Zentrum mit Parkhaus müssen auch im Sinne der Anwohner aus Lärmschutzgründen ablehnt werden. Mit Nutzung bestehender Parkhäuser in der Umgebung (Tesla-Parkhaus, Holtenauer Straße), Park & Ride von bestehenden Parkplätzen, mit Modernisierung/Ausbau/bessere Taktung des ÖPNV werden die Fans das Holstein-Stadion weiterhin gut erreichen können. Das Bündnis für den Klimagürtel hofft, dass die anderen Parteien im Rat den Karlsruher Beschluss* ernst nehmen und zügig den Aufstieg zur klimaneutralen Stadt bis 2035 beschreiten!

V.i.S.d.P E-Mail: presse@klimaguertel.de

* https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html

Das Bündnis „Vorfahrt für den Klimagürtel“ wird unterstützt von:

BI Klimanotstand Kiel , Bielenbergkoppel.de , Cradle to Cradle e.V. Regionalgruppe Kiel , Fridays for Future Kiel , Naturfreundehaus Kalifornien , Students for Future Kiel , TurboKlimaKampfGruppe Kiel , Naturfreunde Ortsgruppe Kiel , Scientists4Future Kiel, ADFC Kiel , NABU Kiel , VCD Ortsgruppe Kiel , Projekt Prüner Park , Extinction Rebellion Kiel , BUND Kreisgruppe Kiel , Health for Furture Kiel , Waldhaus Kiel e.V. , People4Future Kiel , Greenpeace Kiel

(Foto: Motivbild)

Prüner Park Aktivistis im Clinch mit Verwaltung

Offene Briefe fliegen hin und her, von Johanna Brüggemann, vom Projekt Prüner Park, und Antworten von Baudezernentin Doris Grondke und OB Ulf Kämpfer, dazu wieder die Replik von Projekt Prüner Park. Für alle, die den Überblick verloren haben, möchte ich die Auseinandersetzung aufdröseln. Im Kern geht es um die Frage: hat die Verwaltung die Verwüstung auf der Ausgleichsfläche nach der Begehung am 11. November effektiv gestoppt, oder ging es munter weiter?

Bei einer vier-stündigen Begehung am 11. November 2020 hatte die Untere Naturschutzbehörde die Schäden in Augenschein genommen und danach nach eigenen Angaben Kontakt zur Bauleitung aufgenommen.

Fest steht: Nach dem 11. November erfasste ein Gutachter noch Bäume, die im Januar 2021 nicht mehr vorhanden waren. Aus dem Anhang des Gutachtens geht hervor, dass es sich um elf Bäume handelt, von denen acht durch die Baumschutzverordnung geschützt waren. Bis auf eine Weide handelt es sich um Obstbäume.

Zitat: “Das Büro GRIMM führte dann eine erste Aktualisierung der Baumbestände zwischen dem 16. -18.11.2020 durch. Da sich aber bei einem Ortstermin der UBB (Umweltbaubegleitung durch die Büros IPP und BIOPLAN) herausstellte, dass diese nicht vollständig war, wurde eine erneute Aktualisierung erforderlich, die dann am 16. und 17.01.2021 durch das Büro GRIMM erfolgte”. ( Gutachten S. 3)

Die Aktivist*innen vom Prüner Schlag hatten also recht mit ihrer Beobachtung, dass noch Arbeiten nach der Begehung stattfanden, und zwar nicht nur Aufräumarbeiten, wie von der Verwaltung behauptet , sondern auch Baumfällungen und möglicherweise andere Verwüstungen.

Nach dem Austausch von offenen Briefen nahmen sich die Kieler Nachrichten dieses Themas an. KN-Redakteur Michael Kluth beschrieb den Konflikt in zahlreichen Artikel. Dabei sparte er auch nicht mit Kritik an der Opposition, der er “den politischen Instinkt von Siebenschläfern” bescheinigte.

Mittlerweile forderte der Bauausschuss auch mehr Personal für die Untere Naturschutzbehörde.

Nächste Runde im Konflikt: Die Verwaltung hat vor, die Ausgleichsfläche einzuzäunen, um sie vor Vandalismus zu schützen. Allerdings gibt es neben möglichen Fällen, wo Spaziergänger*innen Pflanzen ausgraben, auch Umweltschützer*innen, die versuchen, auf der verwüsteten Fläche wieder kleine Gärten anzulegen. Die eigentliche Wiederherstellung der Vegetation durch die Krieger Gruppe wird erst im Herbst geschehen, und es ist noch nicht klar, in welcher Form.

Federführend für die Initiative Projekt Prüner Park formulierte Andreas Galka: “ Sehr kritisch ist in diesem Zusammenhang auch die Ankündigung zu bewerten, das Betreten der Fläche komplett zu unterbinden. Es ist doch gerade durch das quasi vollständige Versagen der Umweltbehörden gezeigt worden, daß in dieser Stadt anscheinend die Bevölkerung die Aufgabe, Großbaustellen hinsichtlich des Naturschutzes zu überwachen, selbst in die Hand nehmen muß.”

Weiterlesen?

https://parzelle556.wordpress.com/

Offener Brief

Das Gutachten: https://ratsinfo.kiel.de/bi/___tmp/tmp/45-181-136879885051/879885051/00808901/01-Anlagen/01/Anlage1_NachbilanzierungHoeffner_A1-A3.pdf

https://ratsinfo.kiel.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25089

Corona-Lockerungen: ab 17. Mai geht mehr

Pressemitteilung des Landes Schleswig-Holstein: Ab 17. Mai gibt es in Schleswig-Hostein Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen, im Tourismus und in der Gastronomie.

Die Corona-Infektionszahlen sinken, die Impfungen schreiten voran, die Tourismus-Modellprojekte sind erfolgreich gestartet – Grund genug für die nächsten Öffnungsschritte. Ab dem 17. Mai dürfen landesweit Beherbergungsbetriebe und die Innen-Gastronomie für Geimpfte, Getestete und Genesene wieder öffnen – und auch die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Das verkündeten Ministerpräsident Daniel Günther, seine Stellvertreterin Monika Heinold und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz.

Wieder mehr Kontakte

Mittlerweile ist bekannt: Das Ansteckungsrisiko ist draußen deutlich geringer als drinnen. Deswegen dürfen sich ab dem 17. Mai wieder bis zu zehn Personen draußen treffen. Das gilt auch für die Außengastronomie. Günther erklärte, die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens und die Erkenntnisse aus den Modellprojekten machten diesen Öffnungsschritt möglich: „Unsere Modellprojekte sind keine Infektionstreiber und wir gehen davon aus, dass die Zahlen weiter sinken. Wir müssen trotzdem vorsichtig sein und die Abstands- und Hygieneregeln einhalten.“

Kinder und Jugendliche im Fokus

„Wir haben alle gesellschaftlichen Teile im Blick“, betonte Heinold. Vor allem die Jüngsten in der Gesellschaft bräuchten Entlastungen. In Zukunft ist draußen auch Kontaktsport erlaubt, in Gruppen bis zu zehn Personen oder 20 Kindern und Jugendliche unter 18. Die Gruppengrößen gelten auch für die weitere Jugendarbeit und Jugendtreffs. In Schulen und Kitas gilt zudem ab 17. Mai das Regelwerk des Bundes. Weitere Lockerungen gebe es auch für Freibäder. Außerdem sollten weitere Kultur-Modellprojekte zugelassen werden. „Damit bauen wir die kulturelle Vielfalt im Land weiter aus“, freute sich die Ministerin.

Pfingsturlaub gesichert

Auch Urlaub ist ab Mitte Mai wieder möglich. Beherbergungsbetriebe dürfen öffnen und auch die Innengastronomie darf wieder Gäste empfangen. Mit dem Schritt überträgt die Regierung die wesentlichen Regelungen aus den derzeit laufenden und noch anlaufenden Tourismus-Modellprojekten auf das gesamte Land. „Das heißt, dass wir noch vor Pfingsten wieder Urlaub oder den Besuch von Innengastronomie in allen Teilen des Landes ermöglichen“, sagte Günther. Bei Sieben-Tage-Inzidenzen von über 100 greife wieder die Notbremse. „Aber vor dem Hintergrund zunehmender Impfungen sind wir sehr zuversichtlich, dass wir nicht erneut den Rückwärtsgang einlegen müssen“, ergänzte Buchholz.

Tests und wissenschaftliche Begleitung

Ab dem 17. Mai dürfen Urlauber anreisen, wenn sie einen negativen Test vorlegen. Danach muss der Test alle 72 Stunden wiederholt werden. Die Innengastronomie darf nur mit einem negativen Testergebnis betreten werden, das nicht älter als 24 Stunden ist. In den Modellprojekt-Regionen finde außerdem wie geplant eine wissenschaftliche Begleitung der Öffnungen statt, erklärte Buchholz. „Davon erhoffen wir uns wertvolle Erkenntnisse. Ohne die Erfahrungen aus den bereits laufenden Projekten in Eckernförde und an der Schlei wäre der heutige Schritt kaum möglich gewesen“, sagte der Minister.

Übersicht zu den geplanten Änderungen in den Corona-Verordnungen

Änderungen in den Verordnungen bei stabiler oder sinkender Infektionslage zum 17.05.2021, alle Regelungen gelten für Inzidenzen unter 100. §28 b IfSG (Notbremse) bleibt unberührt.

Kinder und Jugendliche
– mehr Bildungschancen und gestärkte Teilhabe

Schule:

Anpassung im Corona-Reaktionsplan für den Inzidenzkorridor 100-164: grundsätzlich Wechselunterricht, das örtliche Gesundheitsamt kann bei besonderer Infektionslage auch schärfere Maßnahmen veranlassen

Kita:

Bei Inzidenzen unter 100 grundsätzlich Regelbetrieb, von 100 bis 164 eingeschränkter Regelbetrieb, das örtliche Gesundheitsamt kann bei besonderer Infektionslage auch schärfere Maßnahmen veranlassen

Jugendarbeit (§16):

Die bestehenden Regelungen für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (10er-Gruppen) werden auf Kinder-/ Jugendarbeit (z.B. Vereinsarbeit,Kinder- und Jugendtreffs) ausgedehnt. Zudem dürfen diese (analog zur Jugendsportausnahme) außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Aufsichtspersonen zusammenkommen.

Freiheit im Außenbereich
– Umsetzung der Erkenntnisse der Aerosolforschung

Kontaktregeln (§2 Abs. 4):

Private Zusammenkünfte außerhalb geschlossener Räume sind generell mit bis zu 10 Personen zulässig, im Innenbereich bleibt es bei der geltenden Regelung.

Veranstaltungen (§5):

Veranstaltungen im Außenbereich zulässig für Gruppenaktivitäten bis 25 TN (ohne private Feierlichkeiten), Märkte bis 100 gleichzeitige TN und Sitzungen bis 50 TN. Kontaktdatenerfassung, Testungen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können und situationsangemessene Maskennutzung sind obligatorisch. Weitere Stufen für ein überarbeitetes Veranstaltungsstufenkonzept (VSK) werden in der kommenden Woche beraten.

Freizeit- und Kultureinrichtungen (§10):

Alle Freizeit- und Kultureinrichtungen können Ihre Außenbereiche öffnen bei Wahrung der Abstände bzw. Flächenbeschränkungen analog VSK. Kontaktdatenerfassung, Testungen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können und situationsangemessene Maskennutzung sind obligatorisch.

Das MBWK wird zwei weitere Modellprojekte (die sich bereits beworben hatten) genehmigen und erfolgreiche verlängern.

Versammlungen und Gottesdienste (§6 und §13):

Anhebung der Teilnehmergrenze im Außenbereich auf 250

Regelungen für Bestattungen werden systematisch angepasst

Sport (§11):

Außerhalb geschlossener Räume kann kontaktintensiver Sport mit bis zu 10 Personen ausgeübt werden.

Mit Negativtest und ohne Zuschauer sind im Amateursport kontaktarme Wettkämpfe im Außenbereich zulässig.

Die Jugendsportausnahme wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgedehnt und auch kontaktintensiver Sport erlaubt.

Freibäder können für Bahnenschwimmen und Schwimmunterricht geöffnet werden, wenn die Auslastung so begrenzt wird, dass die Einhaltung der Abstände jederzeit möglich ist. Gemeinschaftsduschen werden unter Hygieneauflagen geöffnet, Saunen, Whirlpools etc. nicht.

Außerschulische Bildung (§12a):

Für Präsenzunterrichte im Freien finden die Regeln für Sitzungen aus dem VSK Anwendung.

Ausnahmen für Juleica-Schulungen werden eingeräumt, die Regelungen für die Jugendarbeit aus §16 finden in der Jugendbildung analog Anwendung.

Tourismus und Gastronomie
– Perspektive für das Tourismusland Schleswig-Holstein

Gastronomie (§7):

Die Regeln für die Außengastronomie werden an die Kontaktregeln angepasst.Angebote der Innengastronomie können mit Hygienekonzept, Testpflicht, Sperrstunde 23 Uhr, Kontaktregeln aus §2 Abs. 4 und Kontaktnachverfolgung geöffnet werden.

Beherbergungen (§ 17):

Es können alle Beherbergungsangebote mit wiederkehrenden Testpflichten für Personal und Gäste geöffnet werden. Die Erfahrungen aus den Modellprojekten werden auf das ganze Land übertragen.
Gemeinschaftsduschen, z.B. auf Campingplätzen, werden unter Hygieneauflage geöffnet, Saunen, Whirlpools etc. nicht.

Touristische Reiseverkehre (§18 Abs.2):

Ausflugsschifffahrt wird mit negativem Test zugelassen.

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/II/210505_oeffnungen_mai.html

Foto: Bild von Bild von Sasin Tipchai

Elf Personen greifen Mann auf dem Vineta-Platz an

In der Nacht von Samstag auf Sonntag, 24.04.2021 auf den 25.04.2021, brachte ein Rettungswagen einen 31-Jährigen mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus. Der Mann war zuvor von 11 Personen auf dem Vinetaplatz mit unterschiedlichen Schlagwerkzeugen angegriffen und anschließend zurückgelassen worden. Der Mann ist mittlerweile aus dem Krankenhaus entlassen worden. Das Kommissariat 11 der Bezirkskriminalinspektion Kiel und die Staatsanwaltschaft Kiel ermitteln seit diesem Vorfall wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes.

Heute Morgen führten Beamte des Kommissariats 11 und der Staatsanwaltschaft Kiel mit Unterstützung weiterer Kräfte eine großangelegte Durchsuchung an sieben Objekten in Kiel (sechs Wohnungen und eine Shisha-Bar) und einem Sicherheitsunternehmen aus der Umgebung von Kiel durch. In diesem Zusammenhang nahmen die Einsatzkräfte im Verlauf des Vormittages sechs Männer im Alter zwischen 25 und 32 Jahren vorläufig fest. Sie stehen im Verdacht, an dem Angriff auf den 31-Jährigen beteiligt gewesen zu sein.

Für vier der sechs Tatverdächtigen wurde bereits im Vorfeld auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Die Männer werden noch heute einem Haftrichter am Amtsgericht Kiel vorgeführt.

Zwei Tatverdächtige sind nach erkennungsdienstlicher Behandlung wegen eines fehlenden dringenden Tatverdachts entlassen worden. Über den Ausgang der Vorführungen wird nachberichtet.

Jugendcafé Medusa von impuls-Jugendmigrationsberatung

Die alte Schmiede in Gaarden war lange gemütliche Kneipe und Austragungsort für Punk-Konzerte. Wild, verraucht und verrucht. Das ist vorbei, Corona hat dem anarchischen Treiben ein vorläufiges Ende bereitet. Der Medusa-Pächter Jonas Lindner fand neue Wege, das Gebäude sinnvoll zu nutzen. Die obere Etage ist jetzt ein Yoga Vidya Center. Und im Erdgeschoss befindet sich seit letztem Jahr ein Jugendcafé, das von der AWO Impuls-Migrationsberatung betrieben wird. Auch diese beiden Unternehmungen leiden unter den Corona-Beschränkungen.

Um mehr über die Jugendarbeit zu erfahren, traf ich mich mit dem Sozialarbeiter Daniel Jäger (31) von der AWO Impuls-Migrationsberatung. Er betreut in der vom Jobcenter Kiel geförderten Maßnahme junge Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Die meisten sind Ausländer*innen: Geflüchtete oder südosteuropäische Unionsbürger. Das Angebot richtet sich aber auch an junge Menschen ohne Migrationshintergrund. Sein Team aus sieben Sozialpädagog*innen und vier Coaches kümmert sich zur Zeit intensiv um sechzig Jugendliche. Das Ziel der zweijährigen Maßnahme: die Jugendlichen in Ausbildung oder einem guten Job unterzubringen. Wenn die Jugendlichen Arbeit finden, können sie noch bis zu einem halben Jahr nachbetreut werden.

Junge Menschen mit multiplen Hindernissen

Es gehört zum Konzept, dass es keine Präsenzpflicht gibt. Somit entsteht auch nicht die Notwendigkeit, Sanktionen zu verhängen, was bei diesen jungen Menschen kontraproduktiv wäre. Multiple Hindernisse bedeutet “zahlreiche Probleme”, die sich oft auch noch gegenseitig verstärken. Sanktionsfreiheit ist ein wichtiges Prinzip, denn die Jugendlichen im Programm haben oft schon vorherige Angebote abgebrochen. Dieses Programm ist möglicherweise die letzte Chance auf Hilfe und Beratung, und soll nicht einen weiteren Misserfolg darstellen.

Beispiel: eine junge Geflüchtete, die sich verschuldet um eine Wohnung vermittelt zu bekommen. Das hat sie 2.000 Euro gekostet, die sie sich von Bekannten geliehen hat. Dann saß sie in einer leeren Wohnung, mit Schulden und einer posttraumatischen Störung durch die Fluchterfahrung. Zwar war sie aus der Gemeinschaftsunterkunft heraus, aber ansonsten hatten sich ihre Problem nur noch potenziert. Das Team um Daniel Jäger konnte mit ihr einen Plan erarbeiten, wie sie die Schulden in Raten zurückzahlt. So langsam konnte diese Frau wieder Boden unter den Füßen bekommen.

Das Jugendcafé Medusa ist als ein offener Jugendtreffpunkt gedacht. Die Idee ist, dass die Sozialarbeiter*innen hier ganz allgemein Kontakt zu Jugendlichen bekommen, die Hilfe brauchen. Deshalb können die Jugendlichen im Programm auch Freunde mitbringen. Leider konnte das Jugendcafé wegen der Kontaktbeschränkungen durch die Pandemie zuletzt im Oktober im Medusa stattfinden. Seitdem wird das Café online angeboten.

Herr Jäger und sein Team machen auch aufsuchende Sozialarbeit. Sie gehen auf den Vinetaplatz und andere öffentliche Plätze und in Gemeinschaftsunterkünfte.

Wo hakt es, welche Hilfe benötigen die schwer-zugänglichen Jugendlichen?

Die Probleme sind vielfältig: familiär, finanziell, sprachlich, sozial, gesundheitlich, psychisch. Immer geht es erst einmal darum, überhaupt den Kontakt zu bekommen, denn viele dieser Jugendlichen leben sehr isoliert. Im zweiten Schritt geht es dann darum, Vertrauen zu schaffen. In der praktischen Arbeit setzt das Team dort an, wo Hilfe notwendig ist.

  • Manche Jugendlichen bekommen Arbeitslosengeld II, für andere müssen erst Leistungen beantragt werden.
  • Manche benötigen Rechtsberatung.
  • Manchmal hilft es auch, das deutsche System zu erklären.
  • Eine Schulung in IT oder die Vermittlung in einen Sprachkurs kann Wissenslücken füllen.
  • Auch während der Pandemie ist ein Theaterprojekt sehr beliebt, da die gemeinsame Kreativität auch aus der sozialen Isolation heraus führt.

Das Ziel dieser Bemühungen ist immer die Integration in den Arbeitsmarkt und damit in die deutsche Gesellschaft. Bei etlichen Teilnehmer*innen ist dieser Schritt schon gelungen. Aber es gibt auch Widerstand. Daniel Jäger:”Viele Jugendliche wollen erst mal irgendeinen Job annehmen, um ihre Familien nachzuholen.” Sie möchten nicht unbedingt eine Ausbildung machen oder an einer vorbereitenden Maßnahme vom Jobcenter teilnehmen. Daniel Jäger und sein Team verstehen diese Einstellung und akzeptieren sie auch. Dennoch weisen sie immer wieder auf die deutsche Realität hin, dass man mit Arbeit in der Reinigung oder im Lager keine Perspektive für einen sozialen Aufstieg bekommt.

Ein besonderes Problem stellen die psychischen Leiden dar, wie etwa posttraumatische Störungen oder Depressionen. Daniel Jäger: „Es gibt nicht genug adäquate Angebote für Gesprächstherapien, das Deutsch der jungen Leute ist oft zu schlecht.“

Einzelberatungen wieder möglich

Leider erschwert Corona die Durchführung einiger Ansätze. Die Projekte finden nur online statt und die Beratung am Telefon oder per Email. Einzelberatungen sind momentan wieder möglich, jedoch keine Gruppenveranstaltungen. Dadurch entfällt leider auch die manchmal segensreiche Gruppendynamik. Daniel Jäger: „Die Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen ist durch Corona besonders erschwert. Praktika finden praktisch gar nicht mehr statt.“ Und die ganzen Sprachkurse sind ausgesetzt. Mir war vor diesem Gespräch gar nicht klar, wie schwierig die Lage für Jugendliche mit “multiplen Hindernissen” in der Pandemie geworden ist.

(Das Foto zeigt Daniel Jäger im Jugendcafé Medusa.)

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Yoga Vidya im Medusa

Was macht die Drogenhilfe Ost?

Grünhunger im Lockdown

Aus dem Rundbrief der BUND Kreisgruppe Kiel, leicht gekürzt: „Ansturm auf die Küste in Schwedeneck“, „Parkärger im Stiftungsland“ – Die Schlagzeilen der KN vom Januar und Februar 21. Und auch in Kiel werden Parks, Kleingärten, Gehölze, Förde, Wildtiergehege von ungewöhnlich vielen Menschen in diesem Winter besucht. Natur tut gut im Lockdown – und es ist zu hoffen, dass diese neue Genügsamkeit, das „zur Ruhe kommen“ uns auch nach den Lockerungen erhalten bleibt. Doch parallel dazu werden, durch die Ratsversammlung beauftragt, etliche Bebauungspläne für Großprojekte erstellt, die unsere Auslauffläche weiter reduzieren dürften: Bremerskamp (geplante Erweiterung der Uni und Neubau der Milchwirtschaft (MaxRubner Institut), Torfmoorkamp (geplantes Wohngebiet mit 800 Wohneinheiten (WE) südlich des Steenbeker Weges, Kieler Süden (1. Bauabschnitt: geplantes Wohngebiet mit 1500 WE südlich Neu-Meimersdorf).

Wenn es so weiter geht, wird in noch größerem Maße die Flucht aus Kiel angetreten, mit entsprechender Zunahme an Verkehrswegen und der Ausweisung weiterer Neubaugebiete in den Umlandgemeinden. Wo soll das enden? Was für Lösungen kann es geben?Die versiegelte Fläche nimmt in Kiel kontinuierlich zu, und dass obwohl die Bevölkerungshöchstzahl Ende der 60er Jahre erreicht war. Deswegen fordert die BUND-Kreisgruppe Kiel :

  • eine hohe Zweitwohnsteuer, die auch für mehr als 3 Monate ungenutztes Wohnungseigentum gilt (z. Zt gelten Immobilien als sichere Geldanlage)
  • einen Grünflächenfaktor, der festlegt wieviel Grünfläche pro Einwohner*in zur Verfügung stehen muss. Konzepte dazu gibt es seit vielen Jahren. Städte wie Duisburg, Hamburg, Bremen, Regensburg führen entsprechende Berechnungen durch. Damit wäre keinesfalls weitere Stadtentwicklung ausgeschlossen: Für Neuversiegelung müsste allerdings entsiegelt werden, und ein Neubau auf Parkplatz ist immer möglich..
  • eine Verpflichtung bestehende Gewerbegebiete maximal zu nutzen, d.h. auch in die Höhe zu bauen, Parkplätze auf Parkpaletten zu planen, und ÖPNV/Fahrradverbindung gleich mitzudenkendie grundsätzliche bauökologische Überwachung, wenn schützenswerte Bäume und Gehölze im Bebauungsplan festgelegt wurden.
  • Die Ausweisung von ganz Suchsdorf-West als Landschaftsschutzgebiet (z.Zt als Potentialfläche im Wohnbauflächenatlas)

Das Foto zeigt eine Asphaltwüste nahe Holstein-Stadion.

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https://www.facebook.com/bundkreisgruppekiel/

www.bund-kiel.de