In weiten Teilen der Innenstadt darf die Polizei jetzt anlassunabhängige Kontrollen durchführen. Diese Art von Kontrollbereich ist auch unter dem juristischen Begriff „gefährlicher Ort“ bekannt. Hier folgt die polizeiliche Mitteilung:
„Seit April 2025 und dabei stark zunehmend ab Juni 2025 verzeichnet die Kieler Polizei eine signifikante Steigerung sogenannter „Antanzdelikte“ mit örtlichem Schwerpunkt in der Innenstadt und teilweise auch im Stadtteil Gaarden-Ost.
Aus diesem Grund hat die Polizeidirektion Kiel die rechtliche Voraussetzung geschaffen, damit Einsatzkräfte auch anlassunabhängige und weitreichendere Kontrollen durchführen können. Die Maßnahmen gelten seit dem 20. August 2025. Die Einstufung als Kontrollbereich gilt ganztägig bis zum 30.11.2025. Bei Wegfall der Voraussetzungen erfolgt eine vorzeitige Aufhebung.
Hintergrund der Anordnung ist die überproportional hohe Kriminalität (Raubdelikte und sogenannte Antanzdiebstähle) im Kernbereich der Innenstadt und im Bereich des Hauptbahnhofes. Zum Modus Operandi ist festzustellen, dass zumeist gemeinschaftlich agierende Täter handeln. Bei den Geschädigten handelt es sich vorwiegend um lebensältere, alkoholisierte oder nichtdeutschsprachige Männer. Tatzeitliche Schwerpunkte lassen sich nicht konkretisieren. Die Taten geschehen an allen Wochentagen sowohl tagsüber als auch zur Nachtzeit.
Örtlich lässt sich der Schwerpunkt vom Dreiecksplatz, Bergstraße, den Bereich um den Bootshafen (Wall), Holstenstraße bis Sophienblatt, Kaistraße und Bahnhofsumfeld sowie der Rimgstraße identifizieren.
Mit Wirkung vom 20.08.2025 hat die Polizeidirektion Kiel dort die Befugnisse der Einsatzkräfte für die Durchführung von Personenkontrollen erhöht. Gemäß § 181 (1) Satz 2 Nr. 1 LVwG können die Beamtinnen und Beamten bis zum 30.11.2025 die Identitäten von Personen feststellen sowie die Personen selbst und ihre mitgeführten Sachen durchsuchen. Auch die Aussprache eines Platzverweises oder die Ingewahrsamnahme wären möglich. Die Kontrollen finden am Lagebild orientiert bei den durch ihr Verhalten auffälligen Personen statt.
Ziel der Einrichtung sowie der daraus resultierenden Kontrollmaßnahmen ist stets eine Reduzierung der Straftaten und die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger.
Entsprechende Vorgänge werden derzeit beim Kommissariat 13 der Bezirkskriminalinspektion Kiel bearbeitet.
Aus polizeilicher Sicht hat sich die Einrichtung von Kontrollbereichen bewährt, um früh, konsequent und proaktiv polizeiliche Maßnahmen durchführen und somit örtlich eng begrenzten Kriminalitäts- oder Gefahrenlagen wirksam begegnen zu können.
Erste Erfolge verzeichnete die Polizeidirektion Kiel bereits. Im August nahmen Einsatzkräfte zwei männliche Täter fest, die im Verdacht stehen, für einige der erwähnten Raubdelikte verantwortlich zu sein. Ein 18-jähriger Algerier kam in Haft. Der zweite vorläufig festgenommene 21-jährige Algerier kam zunächst auf freien Fuß. Beide müssen sich in einem Strafverfahren verantworten.“ Ende der Pressemitteilung.
Die Kontrollen in Kiel sind längst überfällig. Endlich wird etwas gegen die überproportional hohe Kriminalität im Zentrum und am Hauptbahnhof getan. Es ist gut, dass die Polizei hier proaktiv vorgeht und die Täter identifizieren kann. Hoffentlich sinkt die Zahl der Raubdelikte dadurch spürbar und das Sicherheitsempfinden der Bürger steigt.
Diese Kontrollen sind wirklich überfällig! Endlich wird sich mal was an der Kriminalität in der Innenstadt und am Hauptbahnhof getan. Hoffentlich helfen die Maßnahmen, dass es sicherer wird und die Taten weniger werden. Das ist eine gute Sache!
Gibt es hierzu eigentlich eine Statistik die die Aussage der Polizei stützt? Und wissen Sie vielleicht, welche Behörde die gefährlichen Orte benennen darf? Oder kann dies die Polizei eigenmächtig entscheiden?
Soweit ich weiß, kann die Polizei die Festlegung einer Kontrollzone (früher „gefährlicher Ort“) selbstständig vornehmen, allerdings nicht willkürlich. Sie muss sich dabei an die gesetzlichen Vorgaben des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein halten – konkret § 181 Abs. 1 Nr. 1a LVwG SH.
Die Kontrollen in Kiel sind wirklich längst überfällig! Endlich wird sich mal was an der Kriminalität in der Innenstadt und am Hauptbahnhof getan. Hoffentlich helfen die Maßnahmen, dass es sicherer wird und die Taten weniger werden. Das ist eine gute Sache!
Hallo grow a garden calculator, die Kontrollen werden bestimmt ein Signal senden, dass sich Straftäter von der Innenstadt mehr fernhalten.