Wer ein Feuerwerk abbrennen will, muss einige Vorschriften beachten. Auf alle Fälle gilt: Im Notfall, beispielsweise bei Brandverletzungen, sollen Betroffene die Notrufnummer 112 wählen.
Die Feuerwehr warnt eindringlich davor, Knallkörper abzubrennen, die in Deutschland keine Zulassung haben. Besondere Gefahr geht vom unsachgemäßen Umgang mit Raketen aus, die auf Balkonen oder in Kellerschächten landen und dort Brände auslösen könnten. Deshalb sollten Fenster und Türen während der Silvesternacht geschlossen sein und brennbare Gegenstände von Balkonen entfernt werden.
Wo darf nicht geknallt werden?
Raketen und Böller dürfen nicht in der Nähe von brandgefährdeten Gebäuden angezündet werden. Beispielsweise zu reetgedeckten Häusern muss ein Sicherheitsabstand von 200 Metern eingehalten werden. Auch in der Nähe von landwirtschaftlichen Gebäuden und Stallungen ist es verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen. Zum Schutz von Wasservögeln ist in Kieler Parks mit Wasserflächen wie dem Schrevenpark die Knallerei nicht erlaubt.
In der Nähe von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sollte aus Lärmschutzgründen nicht geböllert werden. Die Ratsversammlung bittet die Kieler*innen, den Jahreswechsel in der kommenden Silvesternacht mit größtmöglicher Rücksichtnahme auf andere Menschen zu begehen.
Geknallt werden darf nur an Silvester und Neujahr
Laut Sprengstoffgesetz dürfen Feuerwerkskörper der Klasse II nur an Erwachsene verkauft werden. Und ausschließlich Erwachsene dürfen diese Raketen und Böller dann auch abfeuern – aber nur an Silvester und am ersten Tag des neuen Jahres. Selbst an diesen beiden Tagen muss auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen werden.
Haustiere leiden
Hunde und Katzen haben ein besonders feines Gehör und leiden besonders unter dem Krach. Auch das Blitzgewitter ist störend. Da man den Tieren auch nicht erklären kann, worum es geht, empfiehlt der Deutsche Naturschutzbund bestimmte Vorsichtsmaßnahmen: „Am Silvesterabend selbst sollten Türen und Fenster geschlossen sein, gegebenenfalls können auch Rollos heruntergelassen werden, um den Lärm und das Blitzgewitter ein wenig zu dämpfen. Idealerweise sollte für Hunde, Katzen, Vögel, Meerschweinchen und andere Kleintiere ein ruhiger Platz in einem Raum geschaffen werden, der nicht direkt zur Straßenseite liegt. Vogel- und Kleintierkäfige sollten dabei weit vom Fenster entfernt stehen und zusätzlich durch ein großes Tuch abgedeckt werden.“ Beim Spazierengehen sollten die Hunde an den Tagen rund um Silvester an der Leine gehen, da sie bei plötzlichen Knallgeräuschen in Panik geraten und davonlaufen können.
Hörschäden wegen Silvesterknaller
Detonationen können auch bei Menschen zu bleibenden Hörschäden führen. Neben Brandverletzungen treten jedes Jahr auch zahlreiche Fälle von „Knalltrauma“ auf, die zu bleibenden Schäden am Gehör führen können. Kinder und Jugendliche sind besonders gefährdet. Denkt daran, dass auch immer wieder Böller, die in Deutschland nicht erlaubt sind, importiert werden, und sehr gefährliche Lautstärken erreichen.
Feuerwerksreste nach dem Knallen beseitigen
Als Verursacher*innen übermäßiger Verschmutzungen der Straßen und Bürgersteige durch Feuerwerkskörper sind die Kieler*innen nach der Straßenreinigungssatzung dazu verpflichtet, die Feuerwerksreste unaufgefordert wieder zu beseitigen – egal, ob auf der Straße vor dem eigenen Haus gefeiert wird oder anderswo in der Stadt. Ausgebrannte Überreste von Wunderkerzen, Raketen und Böllern gehören in die eigene Restmülltonne beziehungsweise bei Feiern im öffentlichen Raum in öffentliche Abfallbehälter. Glasflaschen müssen in einen Glascontainer geworfen werden.
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